Elektriker Rechnung & Treppenhaus Reinigung

28. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
Tom K
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Elektriker Rechnung & Treppenhaus Reinigung

Hallo zusammen,

folgende Probleme:

In meinem Zimmer sind Halogen Deckenspots installiert diese gehen jedoch nach einigen Minuten von alleine wieder aus.
Ich habe den Vermieter über diese Sache informiert, dieser schickte auch einen Elektriker vorbei der Feststellte, dass der unter der Holzverkleidung liegende Trafo defekt sei und gewechselt werden müsste.

Daraufhin erhielt ich 1 Woche später einen Aufruf, dass der Trafo 38 € kosten würde zuzüglich der Installation. Ich sagte darauf, dass ich das mit dem Vermieter klären müsste, da es meiner Meinung nach nicht in meinen Bereich fällt, da es sich um die Stromleitung handelt.

Heute bekam ich eine Rechnung von 80 € von meinem Vermieter dafür, dass der Elektriker da war. Da ich für die Instandhaltung des Mietgegenstandes verantwortlich sei. Ich habe nun eine E-Mail an meinen Vermieter geschrieben, dass ich meiner Meinung nach nicht dafür verantwortlich bin, da der Trafo nicht meinen unmittelbaren zugriff unterliegt.

1.) Kann der Vermieter trotzdem verlangen, dass ich Zahlen muss?
Vielleicht ist es noch wichtig zu wissen das mein Vertrag über keine wirksame Kleinreparaturklausel verfügt.


Ich zahle jeden Monat 30 € für die Treppenhausreinigung, in meinen Mietvertrag steht, dass ich mich als Mieter an der
1x wöchentlich stattfindenden Reinigung beteiligen muss. Ich denke, das tue ich wie auch die anderen Mieter durch die 30 €. Nachdem jedoch das Haus an eine Immobilien Firma verkauft wurde, wird die Reinigung entweder gar nicht oder nur 1,2 mal im Monat gemacht.

2.) Habe ich ein Recht darauf zu verlangen, dass die Reinigung 1x wöchentlich gemacht wird?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Gemietet mit Leuchtmittetl ?

Wo steht im MV, dass Sie 30 € mtl füt die Treppenhausreinigung zahlen, bzw was wurde diesbezüglich genau schriftlich vereinbart?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Tom K
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AltesHaus):
Gemietet mit Leuchtmittetl ?

Meinen Sie, dass die Leuchtmittel beim Einzug vorhanden waren? Die Halogen Spots waren schon eingebaut.



Zitat (von AltesHaus):
Wo steht im MV, dass Sie 30 € mtl füt die Treppenhausreinigung zahlen, bzw was wurde diesbezüglich genau schriftlich vereinbart?


In den Nebenkosten wird die Treppenhausreinigung mit 30€ mtl. ausgewiesen. In der Anlage zum Mietvertrag steht das sich der Mieter 1x Wöchentlich an der Reinigung der Treppe beteiligt.








-- Editiert von Tom K am 28.03.2018 08:02

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

M. E. musst du hier nur evtl. defekte Leuchtmittel austauschen, aber nicht den defekten Trafo bezahlen.
Gibt es eine Kleinsreparaturklausel im MV?

Treppenhausreinigung:
Hier könnte beides parallel gelten und du hast immerhin beidem zugestimmt! . Die Reinigung durch den Mieter und z. B. noch eine monatliche Grundreinigung die umfangreicher ist (z. B. einschl. Fenster, Haustür usw). Das kann 1x /Monat ausreichen. Was ist dazu denn zugesagt, ein anderer Turnus oder gar nichts?

-- Editiert von HeHe am 28.03.2018 08:09

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Osmos
Status:
Lehrling
(1745 Beiträge, 618x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Gibt es eine Kleinsreparaturklausel im MV?


Das schrieb er doch schon:
Zitat (von Tom K):
das mein Vertrag über keine wirksame Kleinreparaturklausel verfügt


Ansonsten sehe ich das ähnlich, der Trafo ist Teil der Elektroinstallation und unterliegt im Gegensatz zu den Leuchtmitteln, Schaltern usw. keiner Kleinreparaturklausel. Die es bei ihm zudem offenbar eh nicht gibt.

Signatur:

Meine persönliche Meinung

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Tom K
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):

Treppenhausreinigung:
Hier könnte beides parallel gelten und du hast immerhin beidem zugestimmt! . Die Reinigung durch den Mieter und z. B. noch eine monatliche Grundreinigung die umfangreicher ist (z. B. einschl. Fenster, Haustür usw). Das kann 1x /Monat ausreichen. Was ist dazu denn zugesagt, ein anderer Turnus oder gar nichts?


Also es steht in der Anlage noch das Treppenhausfenster und der Keller 1x monatlich vom Mieter gereinigt werden müssen.


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9902 Beiträge, 4486x hilfreich)

Zitat (von Tom K):
Heute bekam ich eine Rechnung von 80 € von meinem Vermieter dafür, dass der Elektriker da war. Da ich für die Instandhaltung des Mietgegenstandes verantwortlich sei.
Es gilt § 538 BGB in Verbindung mit § 535 BGB . Demnach hat der Vermieter die Instandhaltung des Mietgegenstandes zu tragen. Eine anderslautende Meinung müsste der Vermieter begründen. Man kann höflich nach einer solchen Begründung fragen. Ich bezweifle aber, dass er eine finden wird. Das fällt nicht unter Schönheitsreparaturen und eine Kleinreparaturenklausel gibt es nicht. Bleibt für den Vermieter nur zu beweisen, dass du irgendwie Schuld am kaputten Trafo bist. Das halte ich für nahezu aussichtslos.

Zitat (von Tom K):
In den Nebenkosten wird die Treppenhausreinigung mit 30€ mtl. ausgewiesen. In der Anlage zum Mietvertrag steht das sich der Mieter 1x Wöchentlich an der Reinigung der Treppe beteiligt.
Nebenkostenpauschalen sind recht problematisch. Normalerweise kann in den Nebenkosten nur das abgerechnet werden, was an Kosten auch wirklich anfällt. Hast du mal Einsicht in die Belege genommen? Daraus müssten sich ja entsprechende Zahlungen an die Putzhilfe ergeben.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.676 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.205 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen