Ein befreundeter Elektriker hat mich darauf aufmerksam gemacht, daß die elektrische Anlage ( d.h. Sicherungen/Stromleitungen/Steckdosen) meiner gerade neu bezogenen Wohnung nicht für meine Endverbrauchsgerät ausgelegt ist. Da ich in der gesamten Wohnung für meine Stromkreis nur eine Sicherung besitze können elektrische Geräte wie Kühlschrank, Waschmaschine, Spülmaschine, Fernseher, etc. nicht angeschlossen werden. Wenn ich meine Waschmaschine und eventuell den Computer in betrieb habe und der Kühlschrank geht an springt die Sicherung raus und ich sitze im "Dunkeln". Abhilfe könnte ich mir schaffen indem ich einen Sonderstromkreis installiere.
Jetzt meine Frage: Inwieweit muß die elektrische Anlage ( d.h.Sicherungen/Stromleitungen/Steckdosen) einer Wohnung beschaffen sein? Müssen Geräte die heutzutage "Stand de Dinge" sind in einer Mietwohnung ohne Probleme angeschlossen werden können? Muß der Vermieter diesen Sonderstromkreis installieren oder bleibe ich auf den Kosten sitzen?
P.s. Im Mietvertrag steht ein Passus der etwa lautet: Die elektrische Anlage ist so zu nutzen, daß es zu keiner Überlastung kommt.
Elektrische Anlage - Sicherungen fliegen immer raus
Fragen zur Miete?
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Ein 18 Monate alter Eintrag ohne Antowrt - schade denn ich habe das gleiche Problem: Meine 3-Zimmer-Wohnung hängt an einer einzigen 6Ampere-Sicherung, dass heisst das ich noch nicht einmal einen Wasserkocher anschliessen kann, selbst wenn ich alle anderen Stromverbraucher vom Netz nehme. Gibt es irgendwo eine Regelung, wieviel elektrische Leistung es in einer Wohnung mindestens geben muss?
Thomas.
hallo,
Es handelt sich sicherlich um Altbau-Wohnungen?? Sofern kein Mangel (z.B. defekte Isolation, beschädigte Steckdose, Gefahr des elektrischen Stromschlages ect...)vorliegt, muß der Vermieter nichts unternehmen. Stichwort Bestandschutz.
Wenn Sie jedoch einen Mangel der elektrischen Anlage feststellen, informieren Sie Ihren Vermieter. Der wird sicherlich eine Fachfirma beauftragen. In der Regel bringt eine Fachfirma die el. Anlage auf den neuesten Stand der Technik.( so war es in einer Altbauwohnung eines Bekannten).
Die Kosten hat der Vermieter getragen.
Gruß
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"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"
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Der Vermieter behebt trotz Kenntnis die Mängel nicht?
Dann kommt eine Mietminderung in Frage! Vorausgesetzt, ein Fehler liegt vor, der den Gebrauch der Mietsache mehr als nur unerheblich berührt. Um welchen Minderungsbetrag die Bruttokaltmiete gemindert werden kann, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab. Fachleute können eine prozentuale Minderungsquote benennen, die im jeweiligen Fall als angemessen angesehen werden kann. Wichtig ist aber, die Mietminderung vorher konkret und schriftlich mit Hinweis auf den beklagten Mangel anzudrohen. So hat der Vermieter die Möglichkeit, frühzeitig Abhilfe zu schaffen. Rührt der Vermieter sich aber nicht, dauert die Minderung so lange an, bis der Fehler beseitigt ist bzw. eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft hergestellt wurde.
Läßt der Vermieter dennoch den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist beheben oder stellt der Mangel sogar eine Gefahr dar, darf der Mieter ihn selbst beseitigen lassen und die Kosten dafür als notwendige Verwendungen vom Vermieter einfordern. Notfalls ist eine fristlose Kündigung des Mietverhältnisses zulässig
Die Frage ist eben, ob es ein Mangel ist. Bisher konnte ich keine Regel finden, die vorschreibt, eine Wohnung muss mindestens xy kW an elektrischer Leistung zur Verfügung stellen, oder meinetwegen ausreichendl Strom vertragen, um elektrische Geräte des täglichen Bedarfs mit Strom veersorgen zu können. (wobei dann wieder definiert werden müsste, welche elektrischen Geräte zum täglichen Bedarf gehören!) . Der Mieterverein will sich da nicht so recht rantrauen, damit das Verhältnis zum Vermieter (wohnt direkt unter mir) nicht unnötig vergiftet wird. Und Wasser kann ich ja auch auf dem Gasherd warm machen...
Ob es ein ALtbau ist? Hmm, es war ein Einfamilenhaus, dass der Vermieter so umgebaut hat, dass das obere Stockwerk als separate Wohnung genutzt werden kann, wobei der zweite Gaszähler sowie zweite Stromzähler schon vorher da waren. Die Heizung kann nur er regeln. Wenn er abstellt, wirds bei mir auch kalt. Die Telekom hatte aber irgendwie Schwierigkeiten, mir meinen eigenen Telefonanschluss zu geben, weil ja nur ein Einfamilenhaus ist, leige nur eine Leitung. Hat ewig gedauert, bis die das endlich auf die Reihe gekriegt hatten...
Die von Ihnen beschriebene el. Anlage stellt kein Mangel dar. ES GIBT KEIN GESETZ ODER REGEL diesbezüglich. Es gibt lediglich EMPFEHLUNGEN, wie eine el. Anlage in einem Haushalt zu dimensionieren ist. Oft sind die Hobby-Elektriker am Werk und meinen dass die Anlage dafür ausreichen würde.
Reden Sie mit dem Vermieter und weisen Sie ihn auf die Überprüfung der el. Anlage hin (alle 4 Jahre). vielleicht hilf das
Gruß
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"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"
Was ist denn damit:
Zu schwach dimensionierte Stromleitungen, die dazu führen, dass der Mieter übliche Haushaltsgeräte nicht anschließen kann, stellen einen Mangel dar, der zur Mietminderung berechtigt.
Thieler/Huber, Mietminderungsliste von A-Z, S. 47, mit Hinweis auf Emmerich, Staudinger, Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, 12. Auflage.
Leider fehlt jetzt noch die Definition, was übliche Haushaltsgeräte sind, und ob es ausreichend ist, wenn immer nur eines funktioniert, weil alle anderen vom Netz genommen werden müssen..
Mit der Absicherung kann keine Waschmaschine betrieben werden. Die braucht in der Regel mehr als 1300 Watt die mit einer 6 Ampere-Sicherung möglich sind.
Wenn eine Wasseranschluss für eine Waschmaschine vorhanden iot, dann handelt es sich definitiv um einen sicherheitsgefährdenden Mangel, der sofort !!! behoben werden muss. Bis dahin kann die Waschmaschine nicht genutzt werden.
Die Waschmaschine steht im Keller und gehört dem Vermieter. (Mitbenutzungsrecht) Allerdings wollte ich mir eine Spülmaschine zulegen, was ich mir anhand der Stromsituation aber verkniffen habe...
Nun ja, ich kenne den Mietvertrag nicht genau. Meiner Meinung nach ist eine el. Anlage mangelfrei, sobald die el. Anlage nach der anerkannten Regel der Technik errichtet und geprüft wurde. Es scheint hier der Fall zu sein.
Es ist nicht verboten, eine 6A Sicherung zu installieren!!!!!!!
"Wenn eine Wasseranschluss für eine Waschmaschine vorhanden iot, dann handelt es sich definitiv um einen sicherheitsgefährdenden Mangel, der sofort !!! behoben werden muss. Bis dahin kann die Waschmaschine nicht genutzt werden. "
Wo ist da bitte schön die von Ihnen erwähnten sicherheitsgefährdeten Mangel?? Sie können nur keine Waschmaschine mit 1380 Watt betreiben. Die el. Anlage gefährdet weder Menschen noch Tieren!!! Das ist hier der Punkt. Die Gefahr für Mensch und Tier muß nachgewiesen werden.
Wenn ich was falsches sage, korrigieren Sie mich. Bin sehr dankbar.
Gruß
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"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"
Wenn Anschlüsse vorhanden sind, die einem Mieter Glauben machen er könne eine Waschmaschine anschließen, dies aber aufgrund der Stromversorgung nicht möglich ist, dann ist das ein sicherheitsgefährdender Mangekl, da davon auszugehen ist, dass die Anlage überlastet wird, ohne dass der Mieter es weiß.
Eine einzige 6-Ampere-Sicherung entspricht für eine gesamte Wohnung nicht dem Stand der Technik! Eine solche Wohnung ist nicht in der allgemein üblichen Weise nutzbar.
Es ist auch kein finanziell übermäßiger Aufwand eine vernünftige Stromversorgung nachzurüsten.
Ich habe gerade nocheinmal die Beiträge nachgelesen. Der Vermieter hat also in einem Einfamilienhaus das Dach zur Wohnung umgbaut. Eine 3-Zimmer-Wohnung hat mit Sicherheit kein Elektriker an eine einzige 6-Ampere-Sicherung gehängt. Der Vermieter soll doch einmal nachweisen, dass die Elektroinstallation durch eine Fachkraft durchgeführt wurde.
Das ganze riecht nach privatem Pfusch
Wir hatten in einem Reihenhaus BJ 1964 das gleich Problem, mit folgendem GERICHTSURTEIL:
"Der VM hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb der üblichen Elektrogeräte, wie z.B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Elektroherd, Kühlschrank, Gefrierschrank, TV, PC und Mijrowellengerät, gewährleistet ist - dies insbesondere auch im Parallelbetrieb!
AG Aalen, Mai2003.
"Eine 3-Zimmer-Wohnung hat mit Sicherheit kein Elektriker an eine einzige 6-Ampere-Sicherung gehängt."
Der Elektriker MUSS sogar eine 6 A Sicherung installieren, wenn die Vorsicherung nur 10 oder 16 A beträgt (Stichwort SELEKTIVITÄT). Aus technischer Sicht ist die el. Anlage i.O.
Gruß
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"Reiskörner fallen nicht vom Himmel"
Der Vermieter hat an der elektrischen Anlage rein gar nichts gemacht, da schon alles in dieser schwachen Form vorhanden war. So lang das Haus als Einfamilienhaus genutzt wurde, bestand anscheinend kein Bedarf, im oberen Stockwerk mehr als ein Elektrogerät zu betreiben, so dass ihm nach eigener Aussage die (in meinen augen) unterdimensionierte Sicherung nie bemerkt haben will. Nun steht er auf dem Standpunkt, dass ich die Wohnung so wie sie ist gemietet habe, und es deshalb mein Problem ist. Wenn ich mehr Strom haben will, dann soll ich halt einen Elektriker holen, der das macht - auf eigene Kosten versteht sich...
Hallo MarkKo,
könntest Du von eurem Urteil das Aktenzeichen mitteilen oder mir das Urteil sogar zusenden? - Meine Mail: *****************
Beste Grüße,
Christian
-- Editiert von Moderator am 10.04.2017 21:48
>Wir hatten in einem Reihenhaus BJ 1964 das gleich Problem, mit folgendem
>GERICHTSURTEIL:
>"Der VM hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb der üblichen Elektrogeräte,
>wie z.B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Elektroherd, Kühlschrank,
>Gefrierschrank, TV, PC und Mijrowellengerät, gewährleistet ist - dies insbesondere
>auch im Parallelbetrieb!
>AG Aalen, Mai2003.
Hallo,
@MarkKo
Ich stehe im moment vor einem ähnlichen Problem. Könntest du das Aktenzeichen posten bzw mir per pm oder email zu kommen lassen.
Schon einmal vielen Dank
dass der letzte Beitrag fast 5 Jahre alt ist hast du aber bestimmt gemerkt, oder?
--- editiert vom Admin
> dass der letzte Beitrag fast 5 Jahre alt ist hast du aber bestimmt gemerkt, oder?
Ja habe ich, aber der Autor scheint ja noch aktiv in diesme Forum zu sein. Gruß
ZitatWir hatten in einem Reihenhaus BJ 1964 das gleich Problem, mit folgendem GERICHTSURTEIL: :
"Der VM hat dafür Sorge zu tragen, dass der Betrieb der üblichen Elektrogeräte, wie z.B. Waschmaschine, Wäschetrockner, Elektroherd, Kühlschrank, Gefrierschrank, TV, PC und Mijrowellengerät, gewährleistet ist - dies insbesondere auch im Parallelbetrieb!
AG Aalen, Mai2003.
Hallo meine Lieben.
Also so kenn ich das persönlich auch! Hatten zwar noch nie so einen Fall, jedoch meine Bekannte (aus Ingolstadt).
War aber auch ein sehr langwieriger Prozess
ZitatHallo meine Lieben. :
Also so kenn ich das persönlich auch! Hatten zwar noch nie so einen Fall, jedoch meine Bekannte (aus Ingolstadt).
War aber auch ein sehr langwieriger Prozess
Für diese Antwort wird ein 12 Jahre alter Fall rausgeholt und sich extra angemeldet?

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