Elementarschaden Umlegung auf Mieter

8. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jenny11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Elementarschaden Umlegung auf Mieter

Guten Tag an alle 123Recht Freunde.

Ich bin mir bei einer erst diese Woche eingegangenen Info oder Aufforderung sehr unsicher.

Sachverhalt:
Ich wohne seit 3 Jahren in einer kleinen Mietwohnung mit 95 m² ( 2 Familenhaus mit 2 Stockwerken)
Verhältnis zum Vermieter etc alles supi.

Gestern wurde mir eine Info unter die Nase gehalten zu einer gewaltigen Mieterhöhung.

Mein Vermieter hatte vor 5 Jahren wohl 2 Leitungswasserschäden in 1 Jahr.
Darauf hatte ihm die Versicherung gekündigt mit 5 Jahren Wartefrist. (So wurde mir gesagt)

Zudem wohnen wir ca 10 Meter weg von einem kleinen Bach.
Auch dieser Bach hat wohl vor 35 Jahren mal das 2 Familienhaus unter Wasser gesetzt.

Nun darf er sein Eigentum wieder versichern gegen Leitungswasser etc etc plus Elementarschaden.

Allerdings hat die Versicherung einen gewaltigen Betrag gefordert.

2800 € pro Jahr. Versichert ist wohl nur das Haus und die Heizung etc.
Also nichts aus meinem Eigentum.

Ist das wirklich möglich das 1:1 teilen zu müssen. 50 % er und 50 % ich?

Mir fehlt da gedanklich jeder Zugang zu der Thematik.

Das sowas umlagefähig ist, wie wie bestimmte andere Versicherungen auch ist mir schon klar.

Aber halbe halbe?
Das will ich nicht so recht glauben.

Gesetzt den Fall es würde was passieren (Hochwasser)
Dann müsste ich ausziehen wenn unbewohnbar. OK

Aber dann habe ich zb in 10 Jahren 14k anteilig an der Versicherung bezahlt, aber ziehe ja keinen Vorteil für mich aus der Versicherung. Er baut ein neues Haus und das wars. Wo liegt der Vorteil für mich?

Ist das wirklich so umsetzbar?

Vielen Dank fürs lesen!
Gruß Jenny

-- Editiert von Jenny11 am 08.09.2021 16:02

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71 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Gestern wurde mir eine Info unter die Nase gehalten zu einer gewaltigen Mieterhöhung.
Konntest du lesen, was dort geschrieben stand? Was genau?---DAS wäre wichtig, um hier irgendwas dazu sagen zu können.
Zitat (von Jenny11):
Also nichts aus meinem Eigentum.
Richtig. Dürfte jetzt eine neue Gebäudeversicherung sein, jetzt gegen Leitungswasser etc etc plus Elementarschaden.
Zitat (von Jenny11):
Also nichts aus meinem Eigentum.
Dafür gibt es andere Versicherungen.
Zitat (von Jenny11):
Aber halbe halbe? Das will ich nicht so recht glauben.
Bitte herzeigen, was der Vermieter dir als Info gab...
Grundsätzlich darf er umlegen.

Nach der Verordnung über Betriebskosten, § 2
13. die Kosten der Sach- und Haftpflichtversicherung,
hierzu gehören namentlich die Kosten der Versicherung des Gebäudes gegen Feuer-, Sturm-, Wasser- sowie sonstige Elementarschäden, der Glasversicherung, der Haftpflichtversicherung für das Gebäude, den Öltank und den Aufzug;
Zitat (von Jenny11):
aber ziehe ja keinen Vorteil für mich aus der Versicherung
Deswegen steht vermutlich in der Info, was du tun kannst...
Bedenke, du bist Mieter. Wieso solltest du einen Vorteil erlangen, wenn das Eigentum deines Vermieters davonschwimmt oder verbrennt, was man niemals hofft...?
DU suchst dir dann eine andere Mietwohnung...zum Beispiel.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Darauf hatte ihm die Versicherung gekündigt mit 5 Jahren Wartefrist. (So wurde mir gesagt)
Das ist irgendwie unverständlich. Wer musste denn warten? Und worauf?

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32850 Beiträge, 17254x hilfreich)
Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Ist das wirklich möglich das 1:1 teilen zu müssen. 50 % er und 50 % ich?


Wenn Deine Wohnung 50% der Wohnfläche des Hauses ausmacht, dann ist das möglich.

Werden bei Dir die Nebenkosten abgerechnet oder zahlst Du eine Nebenkostenpauschale?

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Gestern wurde mir eine Info unter die Nase gehalten zu einer gewaltigen Mieterhöhung.

Mieterhöhung oder Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung?



Zitat (von Jenny11):
Zudem wohnen wir ca 10 Meter weg von einem kleinen Bach.
Auch dieser Bach hat wohl vor 35 Jahren mal das 2 Familienhaus unter Wasser gesetzt.

Also entsprechend hohes Gefährdungspotential ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Ich wohne seit 3 Jahren in einer kleinen Mietwohnung mit 95 m²

Hast du dich hier vielleicht mit den Quadratmetern verschrieben? Eine Wohnung mit 95m² ist doch keine kleine Mietwohnung. Hat der Vermieter eine deutlich grössere Wohnung?
Zitat (von Jenny11):
Allerdings hat die Versicherung einen gewaltigen Betrag gefordert.

In potentiellen Hochwassergebieten sind Beiträge leider sehr hoch.

Zitat (von Jenny11):
2800 € pro Jahr.

Das ist, geteilt durch zwei, natürlich verdammt viel Geld nur für die Versicherung, aber m.E. schon rechtens, wenn die Quadratmeter gleich sind.
MIr fallen da nur drei Dinge ein:
1. andere Wohnung suchen
2. selber recherchieren ob der Vermieter nicht wirtschaftlich handelt und es evtl. eine deutlich günstigere Versicherung gibt
und
3. mal in den MV schauen, ob der VM diese Kosten überhaupt umlegen darf, wobei er das auf die eine oder andere Weise immer tun kann.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jenny11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Erst einmal Dankeschön für die vielen Meinungen.

Mir wurde das Angebot der Versicherung gezeigt mit 2800.
Die Versicherung hatte Ihm den Vertrag gekündigt nach dem 2. Schaden vor 5 Jahren.
Mit dem Hinweis, nach 5 Jahren wieder einzusteigen.

Das ganze läuft wohl über einen Versicherungsmakler hier im Dorf.

Es wurden ja mehrere Versicherungen um einen Vertrag gebeten, die alle abgelehnt haben.
Das ist wohl begründet in der einzigartigen :) Lage direkt am Wasser.

Unsere beiden Wohnungen sind in etwa gleich groß.
Ich zahle meine Nebenkosten exakt nach Verbrauch. Wasser Heizung.

Ich habe das ganze mal durchgespielt bei Online Maklern mit Adresse und Hausnummer.
Da kommen nur Absagen. Ich habe von ihm die Vorversicherung bekommen und selbst Angebote eingeholt.

Ich möchte weder umziehen noch auf den §en rumreiten.

Da hilft auch nicht der Hinweis auf Wirtschaftlichkeit und möglichst nicht den teuersten Anbieter zu wählen,
wenn es keine Anbieter gibt ausser die damals bestehende Versicherungsgruppe.

Mir ging es einzig und alleine darum, ob das rechtlich OK ist.

Die Beiträge hier deuten ja darauf hin.

Da wir ein sehr freundliches Verhältnis haben, daß ich in keinem Fall stören möchte werde ich dann die Hälfte bezahlen.

Ich habe nun verstanden, das eine Aufteilung 50:50 korrekt ist und nehme das an.

Ich hatte einzig und alleine den Gedankengang, daß ich ihm mit 1400 pro Jahr helfe sein Eigentum vor solchen Gefahren zu schützen. Ich selbst ja aber absolut keinen Nutzen aus der Versicherung ziehe im Schadenfall.

In meiner Hausrat ist ja dieser Schutz vor Naturgewalten implementiert für mein Eigentum.
Aber das ist ja eine ganz andere Schiene

Wenn die Hütte absäuft, habe ich den Schutz zwar mitbezahlt, bin aber dann trotzdem wohnungslos ohne Rechte
und er baut sich mit dem Versicherungsschutz ein neues Haus. (Oder auch nicht)

Vielen Dank für die Hilfestellung





-- Editiert von Jenny11 am 09.09.2021 09:35

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
1. Gestern wurde mir eine Info unter die Nase gehalten zu einer gewaltigen Mieterhöhung...2. Mir wurde das Angebot der Versicherung gezeigt mit 2800.
Was war es denn nun? Wenn du von deinem Vermieter ein Mieterhöhungsverlangen in rechtlich korrekter Form erhältst, kannst du dich entscheiden.
Das Vorzeigen eines Vers.-Angebotes ist auf keinen Fall ein Mieterhöhungsverlangen.
Zitat (von Jenny11):
Ich zahle meine Nebenkosten exakt nach Verbrauch. Wasser Heizung.
Etliche Neben-/Betriebskosten können nicht nach Verbrauch ermittelt werden. Die zahlst du vermutlich ca. hälftig, nach qm.
Ob dein Vermieter dann hälftig verlangt, bleibt ihm überlassen. mW ---muss--- er das nicht so teilen.

Deinen Gedankengang (du hilfst ihm...) halte ich zwar noch immer für ziemlich abwegig, aber wenn dein Vermieter diese Versicherung abschließt und du trotzdem zahlst, dann ist das so.
Bitte überleg auch mal: Wobei hilfst du ihm mit deiner monatl. Kaltmiete?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Ist das wirklich möglich das 1:1 teilen zu müssen. 50 % er und 50 % ich?



Das dürfte in deinem Fall eventuell nicht möglich sein.

Dazu müsste man aber den Mietvertrag kennen.


gruß charly

-- Editiert von charlyt4 am 09.09.2021 11:35

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Ich hatte einzig und alleine den Gedankengang, daß ich ihm mit 1400 pro Jahr helfe sein Eigentum vor solchen Gefahren zu schützen. Ich selbst ja aber absolut keinen Nutzen aus der Versicherung ziehe im Schadenfall.


Ich kann den Gedanken inhaltlich voll nachvollziehen, ein Mieter zahlt eigentlich für die Nutzung und nicht für den Substanzverhalt (Instandhaltung). Hilft aber nichts, der Gesetzgeber zählt die Gebäudeversicherungskosten zu den umlagefähigen Nebenkosten.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Jenny11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo.
Es geht hier nicht darum was evtl im Mietvertrag steht.
Es stand auch kein Vermieter vor der Tür mit Androhungen!

Bei einem Nachmittagskaffee, hatte er mir die Angebote bzw das Angebot der Versicherung gezeigt.
Wenn nun hier jemand geschrieben hätte: Sowas geht garnicht. Wo kämen wir denn da hin :)
hätte ich das freundlich mit Ihm geklärt.
Da die Meinungen hier aber fast eindeutig sind, habe ich per Handschlag zugestimmt das ich den 50% Anteil übernehme.
Der und ich brauchen keine Verträge. Das handhaben wir auf der menschlichen Ebene.

Vielen Dank für die Hilfestellungen.
Erledigt

-- Editiert von Jenny11 am 09.09.2021 16:52

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9885 Beiträge, 4480x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Das handhaben wir auf der menschlichen Ebene.
Wenn das Verhältnis so gut passt, wird man sich an anderer Stelle sicherlich auch entgegenkommen können. Wenn z.B. eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete kommt, so kann der Mieter auf die erheblichen Mehrbelastungen durch die vermutlich nicht ortsüblichen Nebenkosten hinweisen. Ich weiß nicht, ob man rechtlich damit durchkäme. Aber wenn man freundlich miteinander umgeht, wird man da schon eine Lösung finden. Letztlich ist für einen Mieter ja die Bruttomiete relevant.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Es geht hier nicht darum was evtl im Mietvertrag steht.


Zitat (von Jenny11):
Der und ich brauchen keine Verträge. Das handhaben wir auf der menschlichen Ebene.



Gespaltene Persönlichkeit?

Warum fragst du dann:

Zitat (von Jenny11):
Ist das wirklich möglich das 1:1 teilen zu müssen. 50 % er und 50 % ich?


Zitat (von Jenny11):
Aber halbe halbe?
Das will ich nicht so recht glauben.


Zitat (von Jenny11):
Ist das wirklich so umsetzbar?



Du solltest beim nächsten Post in einem Rechtsforum besser erwähnen, das dir die rechtliche Relevanz gleichgültig ist.

Wenn man weiss, dass man nichts zahlen müsste, ist man in der besseren Position wenn man eine freiwillige Beteiligung anbieten möchte!

Signatur:

Gruß Charly

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#14
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

1.) Es ist eine Wohnung in einem Haus mit 2 Wohnungen und der Vermieter wohnt auch in dem Hause.
Von einem Mietvertrag auf bestimmte Zeit habe ich nichts gelesen.
Es gibt also keinen Kündigungsschutz und Vermieter der könnte ohne Grund kündigen.
2.) Damit kann der Vermieter den Abschluss eines neuen Mietvertrages zu seinen Bedingungen durchsetzen.
3.) Man sollte als Mieter somit einen Kompromiß suchen und evtl. Gegenvorschläge machen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
1.) Es ist eine Wohnung in einem Haus mit 2 Wohnungen und der Vermieter wohnt auch in dem Hause.


Zitat (von Spezi-2):
Es gibt also keinen Kündigungsschutz und Vermieter der könnte ohne Grund kündigen.



Und?

Steht das Haus in München an der Isar oder vielleicht doch nur in Nurn in Oberfranken neben einem Bach!?
Im zweiten Fall wären z.B. Leerstände von 1-2 Jahren bis man überhaupt einen Mieter findent normal.


Zitat (von Spezi-2):
2.) Damit kann der Vermieter den Abschluss eines neuen Mietvertrages zu seinen Bedingungen durchsetzen.


Unsinn! Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte der Vermieter einen neuen Mietvertrag zu seinen Bedingungen durchsetzen können.

Zitat (von Spezi-2):
3.) Man sollte als Mieter somit einen Kompromiß suchen und evtl. Gegenvorschläge machen.



Man könnte aber ebenso erst mal seine eigene rechtliche Lage klären und dann in ein konstruktives Gespräch auf Augenhöhe gehen.

Der TE kann ja scheinbar mit seinem VM von Mann zu Mann reden.

Wenn ich meine Rechte oder die rechtliche Lage kenne, heisst das noch lange nicht dass ich darauf bestehen oder diese durchsetzen muss.

-- Editiert von charlyt4 am 09.09.2021 18:14

Signatur:

Gruß Charly

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#16
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Es gibt also keinen Kündigungsschutz und Vermieter der könnte ohne Grund kündigen.



PS: Bei einem neuen zukünftigen Mieter / Mietinteressent müsste er vorab auf die aussergewöhnlich hohen Nebenkosten in Höhe von 1400,-€ im Jahr nur für die Sach-/Elementarversicherung hinweisen.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Bei einem neuen zukünftigen Mieter / Mietinteressent müsste er vorab auf die aussergewöhnlich hohen Nebenkosten in Höhe von 1400,-€ im Jahr nur für die Sach-/Elementarversicherung hinweisen.


Nein, das müsste er nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von hh):
Nein, das müsste er nicht.



Richtig, das `muss` er nicht.

Er wird halt dann aber damit leben müssen, dass er nur das bekommt und durchsetzen kann, was üblich ist.

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119616 Beiträge, 39755x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
so kann der Mieter auf die erheblichen Mehrbelastungen durch die vermutlich nicht ortsüblichen Nebenkosten hinweisen.

Ich habe so meine Zweifel, das da nur ein einziges Haus - nämlich das des Vermieters - in dem Gefahrengenbiet liegen sollte ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Unsinn! Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte der Vermieter einen neuen Mietvertrag zu seinen Bedingungen durchsetzen können.

Spezi bezog sich auf das Sonderkündigungsrecht bei dem man durchaus einen neuen MV durchsetzen kann, wenn der Mieter die Wohnung nicht verlieren will.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
Richtig, das `muss` er nicht.

Er wird halt dann aber damit leben müssen, dass er nur das bekommt und durchsetzen kann, was üblich ist.


Wie kommst Du jetzt darauf? Der Vermieter hat auch dann im Rahmen einer Nebenkostenabrechnung Anspruch auf die angefallenen Kosten in voller Höhe, wenn er die Nebenkostenvorauszahlung deutlich zu niedrig angesetzt hat. Schließlich handelt der Vermieter in dem hier diskutierten Fall nicht unwirtschaftlich.

Nur wenn der Vermieter bei Vertragsabschuss ausdrücklich zusagt, dass die Vorauszahlungen eine angemessene Höhe haben, dann geht das nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Jenny11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Ich habe so meine Zweifel, das da nur ein einziges Haus - nämlich das des Vermieters - in dem Gefahrengenbiet liegen sollte ...


Deine Zweifel sind mangels Wissen unbegründet.
Es ist tatsächlich so. Das nächste Haus ist 85 Meter entfernt vom Ursprung allen Übels.
Und wir sind tatsächlich mit dem haus an der kürzeszen Seite 4 Meter weg und an der längsten ca 10 Meter


Zitat (von charlyt4):
Du solltest beim nächsten Post in einem Rechtsforum besser erwähnen, das dir die rechtliche Relevanz gleichgültig ist.


Das sind ja schon Antworten, die einem echten Anwalt ähneln der einem das Wort im Mund umdreht :)

Mir war nicht klar, das die Sache doch so einfach ist.
Warum soll ich da nun einen Aufstand machen beim Vermieter, wenn im Endeffekt bei Weigerung meinerseits,
die rechtliche Lage doch ziemlich klar ist!

Übrigens wir haben von Frau zu Mann diskutiert^^

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Mir war nicht klar, das die Sache doch so einfach ist.



Das freut mich für dich. ;)

In meinen Augen ist gar nicht klar ob du was bezahlen `müsstest`.


Zitat (von Jenny11):
Übrigens wir haben von Frau zu Mann diskutiert^^


Egal, das Wichtigste ist dass man das überhaupt kann. :)

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von charlyt4):
In meinen Augen ist gar nicht klar ob du was bezahlen `müsstest`.


100%-ig klar ist das tatsächlich nicht. Daher dekliniere ich das jetzt mal durch.

Die meisten Mietverträge haben eine Vereinbarung über Nebenkostenvorauszahlungen, über die nach nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet wird. In so einem Fall müsste man sich zwar nicht sofort an der Rechnung beteiligen aber im Rahmen der Abrechnung könnte der Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung umlegen und dann die Vorauszahlung erhöhen. Das verschiebt das Problem daher nur.

Dann gibt es Mietverträge mit Kaltmiete und Nebenkostenpauschale, sowie einer Vereinbarung nach § 560 Abs. 1 BGB. Auch in so einem Fall könnte der Vermieter die Nebenkostenpuaschale durch einseitige Erklärung entsprechend erhöhen.

Zuletzt gibt es noch die Inklusivmiete, bei der nicht festgelegt ist, in welcher Höhe Nebenkosten enthalten sind. In dem Fall hääte der Vermieter tatsächlich ein Problem, die Kosten umzulegen.

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die meisten Mietverträge haben eine Vereinbarung



Aus dem Grund habe ich die TE ja auf den Mietvertrag hingewiesen.

Damit der Vermieter Betriebskosten auf die TE umlegen kann, muss es eine gültige Vereinbarung geben.

Da die TE erst seit drei Jahren Mieterin ist, die Versicherung aber seit fünf Jahren nicht mehr existiert, wäre der Wortlaut aus dem Mietvertrag interessant. ;)

Signatur:

Gruß Charly

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Jenny11
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

Zitat (von hh):
Die meisten Mietverträge haben eine Vereinbarung über Nebenkostenvorauszahlungen, über die nach nach Ende des Abrechnungszeitraumes abgerechnet wird. In so einem Fall müsste man sich zwar nicht sofort an der Rechnung beteiligen aber im Rahmen der Abrechnung könnte der Vermieter die Kosten der Gebäudeversicherung umlegen und dann die Vorauszahlung erhöhen.


So ist mein Mietvertrag aufgebaut.
Ich zahle 330 Talerchen Nebenkosten und bekomme nach Heizungsablesung dann im Februar die korrekten Abrechnungen mit allen Posten zum 31.12. Heizung Wasser Niederschlagswasser Kanalgebühren usw usw plus diverse Versicherungen.
Bisher meistens mit kleinen Guthaben/Rückzahlungen 50-80 €
Und diese Versicherung kommt nun in den Nebenkosten dazu. Somit habe ich dann eine NK Vorrauszahlung von ca 460 Talerchen.

-- Editiert von Jenny11 am 10.09.2021 14:56

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

@charly14

Zitat:
Unsinn! Auf welcher rechtlichen Grundlage sollte der Vermieter einen neuen Mietvertrag zu seinen Bedingungen durchsetzen können.

Hab ich "mit dem derzeitigen Mieter" geschrieben ? Nachtürlich kann er die Verrtagsbedingungen für einen neuen Vertrag
bestimmen. Und natürlich könnte es auch der jetzige MIeter sein, nach Beendigung des jetzigen Vertrages.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31992 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Jenny11):
Somit habe ich dann eine NK Vorrauszahlung von ca 460 Talerchen.
Und das zahlst du nun, weil das *RECHT* dir nicht so wichtig ist. Und du finanzierst also mit deinen 130,- monatlichen Talerchen dem Vermieter uU ein halbes neues Haus. :grins:

Jenny, du wirst dir selbst untreu.
Am 8.9. nachmittags empörst du dich quasi...dass es fifty-fifty gehen könnte.
Am 9.9. nachmittags hast du schon per Handschlag in die hälftige Finanzierung eines neuen Hauses eingeschlagen.
Dabei muss das gar nicht so sein. 30:70 oder 40:60 wäre evtl. auch möglich beim Kaffeeplausch.

Zumindest geht das Geld erstmal fast 100%ig zum Versicherer... vermutlich vieeeele Jahre.
Erledigt.

p.s.
Hoffentlich kommt für alle Immobilieneigentümer bald eine solche V. als Pflichtversicherung. Dann wird es preiswerter für alle, auch für Mieter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47492 Beiträge, 16808x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Und das zahlst du nun, weil das *RECHT* dir nicht so wichtig ist. Und du finanzierst also mit deinen 130,- monatlichen Talerchen dem Vermieter uU ein halbes neues Haus.


Was willst Du jetzt damit sagen? Die Versicherung muss @Jenny11 anteilig sowieso bezahlen oder sich eine andere Wohnung suchen.

Formell korrekt müsste sich der Vermieter jedoch an den § 560 Abs. 4 BGB halten:
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

Dann gäbe es im nächsten Jahr eine kräftige Nachzahlung und gleichzeitig eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung.

In diesem Fall spricht daher nichts dagegen, dass Mieter und Vermieter schon im Vorgriff die Nebenkostenvorauszahlungen erhöhen.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13708 Beiträge, 4356x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Und du finanzierst also mit deinen 130,- monatlichen Talerchen dem Vermieter uU ein halbes neues Haus
Ja und? Das alte halbe Haus finanziert sie doch auch schon.

Zitat:
Hoffentlich kommt für alle Immobilieneigentümer bald eine solche V. als Pflichtversicherung.
Was für ein Müll. :bang:

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

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