Eltern-Miete

11. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
gigner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)
Eltern-Miete

Hallo allerseits,

werde mich bald mit meinen Eltern in mein Haus zusammenziehen.
Ich, Hausbesitzer, arbeite, St-Klasse 1, ca. 22 TEUR/Jahr zu versteuern. Einkommen.

Mutter - Frührentnerin, Vater – Grundsicherung-Empfänger.
Sie bekommen noch ein Paar Euro von Sozialamt zum Lebensunterhalt
(wohnen noch in einer Sozialwohnung) und werden bei mir zur Miete wohnen.

Meine Frage: Gibt`s die Möglichkeit, ohne einen offiziellen Mietvertrag zwischen mir und Eltern abzuschließen, Mietgeld für meine Eltern vom Sozialamt zu bekommen?

Für Eure Antworten und Tipps bin dankbar im Voraus.

Gruß,
Gigner

-- Editiert von gigner am 11.12.2006 22:12:51

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Nein, das Amt zahlt nur bei vorliegen eines Mietvertrages

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#2
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ja, aber das Soziamt möchte die Vorlage des Mietvertrages. Wie soll man beweisen, dass die Eltern xxxx€ an Miete zahlen? Kontoauszüge?

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#3
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Vor allen Dingen bist du verpflichtet, sobald du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst eine Einkommensteuer-Erklärung abzugeben. Dazu eignet sich der Mietvertrag hervoragend. Erkundige dich (oder deine Eltern) wie viel Wohnraum ihnen zusteht und wie hoch max. die Kosten für diese Wohnung sein dürfen. Über diese Beträge machst du einen Mietvertrag.

Dir erscheint das jetzt vielleicht unsinnig zu sein (vermute mal, dass du dem FA die Mieteinnahmen angeben wolltest??!!??).
Aber: Alle Kosten die du in Verbindung mit der Instandhaltung der Wohnung deiner Eltern hast, kannst du wiederrum als Belastung in der EST-Erklärung geltend machen. Ist doch auch schön!

Solltest du ggfs. höhere Aufwendungen für besagte vermietete Wohnung haben, so stellt dies einen negativen Verlustvortrag dar, der deinen Verdienst mindert - d.h. du musst weniger Steuern zahlen :)

-----------------
"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Wo ist denn eigentlich das Problem, einen offiziellen Mietvertrag abzuschließen?

Selbst wenn ein mündlicher Mietvertrag reichen würde, willst Du doch nicht ernsthaft die Miete beim Sozialmat angeben und beim Finanzamt verschweigen.

Abgesehen davon kann das bei geschickter Gestaltung sogar zu einer Steuererstattung führen. Das kommt aber auf den Einzelfall an.

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#5
 Von 
gigner
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Schönen Dank für Eure Meldungen,
ahnte es natürlich, dass ohne Mietvertrag kommt kein Geld vom SA rüber…
Hatte nur sehr schwache Hoffnung gehabt, ob es mittlerweile vielleicht `ne neue Regelung gibt, über irgendeine SA-Pauschale die Miete „gerechnet/angenommen“ werden könnte.
Oder was Ähnliches.
Finde das ganze „Nehmen-Geben „ System ungerecht: Ich gebe über Steuern/Abgaben mein Geld an die Eltern und wenn sie Miete an mich „zurückzahlen“, wird das noch versteuert.
Anders wäre natürlich, wenn meine Eltern gearbeitet hätten…
Sie sind aber quasi ein „Sozialfall“.


Sonderdank an Astrid Helen:
Macht nichts - nichts wissen, dass das Wissen Macht ist!

Schöne Grüße,
Gigner

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#6
 Von 
Chylla
Status:
Student
(2107 Beiträge, 626x hilfreich)

Hallo,

und pass auf, dass Du von den Eltern mindestens 75 % des Mietspiegels verlangst, denn sonst kommt das Finanzamt und unterstellt Dir mangelnde Gewinnerzielungsabsicht und verweigert dir die AFA und Nebenkostenabschreibung :augenroll: . Wenn Du den Eltern mal ein Bargeschenk im Gegenzug machst, geht das das FA ja nichts an.

-----------------
"Chylla"

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#7
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Und die Eltern müssen vor allem wirklich getrennt wohnen.
Und wenn du ein entsprechendes Haus kaufst (mit 2 Wohnungen) da wird dich das Finanzamt fragen, wo du das Kaufgeld her hattest (Eigengeld) und prüfen, ob das logisch erworben sein kann.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47482 Beiträge, 16806x hilfreich)

Ich gebe über Steuern/Abgaben mein Geld an die Eltern und wenn sie Miete an mich „zurückzahlen“, wird das noch versteuert.

Das kann man ggfls. so gestalten, dass man noch Steuern zurück erhält.

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