Emaille auf Duschwanne beschädigt

12. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
SHAQ1980
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Emaille auf Duschwanne beschädigt

Hallo,

Habe folgendes Problem. Ich habe letztes Jahr die Duschwannen Emaille erneuern lassen. Mein Nachbar ist gelernter Maler und hat mit speziellen Emaillenlack aufgetragen. Ich bin am 1.7. dieses Jahr umgezogen und im Übergabeprotokoll steht nichts drin. Jetzt hat der Vermieter es heraus bekommen das wir die Duschwanne lackiert haben. Er beruft sich das wir es sagen müssten bei der Übergabe der Wohnung. Ich frage mich muss ich meine Versicherung damit beauftragen. Bezahlt denn die Versicherung obwohl ich den schaden nicht fachgerecht repariert habe. Oder soll ich mir rechtliche Beratung holen. Vielen Dank für die schnelle Antworten. Lg

-- Editiert von User am 12. Oktober 2024 19:34

-- Editiert von User am 12. Oktober 2024 19:44

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126784 Beiträge, 40700x hilfreich)

Zitat (von SHAQ1980 ):
Mein Nachbar ist gelernter Maler und hat mit speziellen Emaillenlack aufgetragen.

Zitat (von SHAQ1980 ):
obwohl ich den schaden nicht fachgerecht repariert habe.

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von SHAQ1980 ):
Ich frage mich muss ich meine Versicherung damit beauftragen.

Nein, das ist freiwillig.
Das „muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat, da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.

Wobei hier wohl als erstes der beauftragte Maler haften müsste, wenn er den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gerd61
Status:
Praktikant
(979 Beiträge, 115x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wobei hier wohl als erstes der beauftragte Maler haften müsste, wenn er den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.


Es steht ja noch im Raum ob die Arbeit im Sinne des erteilten Auftrages als unsachgemäß angesehen werden kann. Die Arbeit kann ja sachgemäß sein aber dennoch nicht die berechtigen Forderungen eines Vermieters erfüllen.

Im übrigen wird es dann darauf ankommen ob der Nachbar/Maler die Arbeiten als regulären Auftrag oder als unbezahlte Nachbarschaftshilfe oder gar im Rahmen einer Schwarzarbeit ausgeführt hat.

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#3
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5759 Beiträge, 726x hilfreich)

Zitat (von SHAQ1980 ):
Mein Nachbar ist gelernter Maler und hat mit speziellen Emaillenlack aufgetragen.


Auftrag, Rechnung, Bezahlung nachweisbar?

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Gelehrter
(10313 Beiträge, 4583x hilfreich)

Wurde der Schaden denn nun fachgerecht repariert oder nicht? Das ist erst einmal die wichtigste Frage.

Der Vermieter müsste nachweisen, dass dies eine Beschädigung der Mietsache darstellt. Wenn ihm das nicht gelingt (weil alles super repariert ist), dann sehe ich nicht, wie er einen Schadensersatz generieren will. Ob Schwarzarbeit oder nicht ist in dem Fall auch egal.

Spannend wird es erst, wenn es keine fachgerechte Reparatur war.

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5759 Beiträge, 726x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Ob Schwarzarbeit oder nicht ist in dem Fall auch ega


Das ist schon aus Haftungsgründen NICHT egal.

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2670 Beiträge, 1207x hilfreich)

Zitat (von SHAQ1980 ):
Er beruft sich das wir es sagen müssten bei der Übergabe der Wohnung.
Hat er auch mitgeteilt, was er von euch haben will??
Zitat (von SHAQ1980 ):
Ich frage mich muss ich meine Versicherung damit beauftragen.
Wenn Du eine HV hast, solltest Du den Vorgang auf jeden Fall wahrheitsgemäß melden. Im Besten Fall setzt sich die Versicherung mit dem Vermieter ins Benehmen. Dann liegt es an ihm den Schaden zu beziffern. Und er bekommt aus erster Hand auch die Mitteilung ob - und was die Versicherung zahlen will.

Zitat (von SHAQ1980 ):
Bezahlt denn die Versicherung obwohl ich den schaden nicht fachgerecht repariert habe.
Das entscheidet die Versicherung, wenn alle Fakten und Daten vorliegen. Von Bedeutung wird hier sein, wie fachgerecht die Schadstelle repariert (ausgebessert? oder gar nur retuschiert??) wurde. Von großer Bedeutung für die Bemessung des Schadens wird das Alter der Duschwanne sein.
Rechtlichen Beistand brauchst Du IMO noch nicht. Trifft Dich eine Haftung, wird die HV den Schaden in angemessener Höhe dem Geschädigten bezahlen. Vor überhöhten Forderungen des Geschädigten wird Dich die HV schützen. Nur für den Fall, dass Du mit der eigenmächtigen Reparatur eine Obliegenheitsverletzung oder eine Schadensmehrung herbeigeführt hast, würde sich die HV quer stellen.

Hat der VM noch die Kaution in der Hinterhand?


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#7
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5759 Beiträge, 726x hilfreich)

Zitat (von SHAQ1980 ):
Bezahlt denn die Versicherung obwohl ich den schaden nicht fachgerecht repariert habe.


Du hast doch einen Fachmann "reparieren" lassen? Warum hast du es nicht direkt der Versicherung gemeldet?

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#8
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17551 Beiträge, 5972x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Das ist schon aus Haftungsgründen NICHT egal.
Ob Schwarzarbeit oder nicht ist hier völlig egal. Der Maler hat rein gar nichts mit dem Vermieter zu tun. Das Thema beschädigte Emaille betrifft ausschließlich Vermieter Mieter.

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Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5759 Beiträge, 726x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Ob Schwarzarbeit oder nicht ist hier völlig egal. Der Maler hat rein gar nichts mit dem Vermieter zu tun. Das Thema beschädigte Emaille betrifft ausschließlich Vermieter Mieter.


Ich habe kein Wort von Schwarzarbeit geschrieben.

Evtl. nochmal lesen: Es geht um HAFTUNGSGRÜNDE die durchaus der Mieter gegenüber dem Malernachbarn haben und geltend könnte, und nein die beschädigte Wanne und die daraus folgende fehlerhafte Reparatur beschäftigt unabhängig voneinander nunmehr drei Personen, in einem Verfahren könnte der Mieter dem Maler den Streit verkünden.

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#10
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17551 Beiträge, 5972x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Evtl. nochmal lesen: Es geht um HAFTUNGSGRÜNDE die durchaus der Mieter gegenüber dem Malernachbarn haben und geltend könnte
Auch dazu ist es egal ob Schwarzarbeit oder nicht.

Signatur:

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126784 Beiträge, 40700x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Auch dazu ist es egal ob Schwarzarbeit oder nicht.

Das sehen Gerichte durchaus anders.
Die gesetzliche Mangelhaftung gegenüber dem Schwarzarbeiter durchzusetzen ist dem Auftraggeber durchaus verwehrt.


Signatur:

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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17551 Beiträge, 5972x hilfreich)

Stimmt, war mir neu. Wieder etwas gelernt.

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