Hallo,
Habe folgendes Problem. Ich habe letztes Jahr die Duschwannen Emaille erneuern lassen. Mein Nachbar ist gelernter Maler und hat mit speziellen Emaillenlack aufgetragen. Ich bin am 1.7. dieses Jahr umgezogen und im Übergabeprotokoll steht nichts drin. Jetzt hat der Vermieter es heraus bekommen das wir die Duschwanne lackiert haben. Er beruft sich das wir es sagen müssten bei der Übergabe der Wohnung. Ich frage mich muss ich meine Versicherung damit beauftragen. Bezahlt denn die Versicherung obwohl ich den schaden nicht fachgerecht repariert habe. Oder soll ich mir rechtliche Beratung holen. Vielen Dank für die schnelle Antworten. Lg
-- Editiert von User am 12. Oktober 2024 19:34
-- Editiert von User am 12. Oktober 2024 19:44
Emaille auf Duschwanne beschädigt
12. Oktober 2024
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Frage vom 12. Oktober 2024 | 19:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Emaille auf Duschwanne beschädigt
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#1
Antwort vom 12. Oktober 2024 | 21:18
Von
Status: Unbeschreiblich (126784 Beiträge, 40700x hilfreich)
ZitatMein Nachbar ist gelernter Maler und hat mit speziellen Emaillenlack aufgetragen. :
Zitatobwohl ich den schaden nicht fachgerecht repariert habe. :
Finde den Widerspruch ...
ZitatIch frage mich muss ich meine Versicherung damit beauftragen. :
Nein, das ist freiwillig.
Das „muss" kommt dann erst später, wenn man eventuell eintretende Nachteile zu tragen hat, da man hier nicht entsprechend gehandelt hat.
Wobei hier wohl als erstes der beauftragte Maler haften müsste, wenn er den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat.
#2
Antwort vom 13. Oktober 2024 | 10:07
Von
Status: Praktikant (979 Beiträge, 115x hilfreich)
ZitatWobei hier wohl als erstes der beauftragte Maler haften müsste, wenn er den Auftrag nicht ordnungsgemäß ausgeführt hat. :
Es steht ja noch im Raum ob die Arbeit im Sinne des erteilten Auftrages als unsachgemäß angesehen werden kann. Die Arbeit kann ja sachgemäß sein aber dennoch nicht die berechtigen Forderungen eines Vermieters erfüllen.
Im übrigen wird es dann darauf ankommen ob der Nachbar/Maler die Arbeiten als regulären Auftrag oder als unbezahlte Nachbarschaftshilfe oder gar im Rahmen einer Schwarzarbeit ausgeführt hat.
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#3
Antwort vom 13. Oktober 2024 | 10:46
Von
Status: Junior-Partner (5759 Beiträge, 726x hilfreich)
ZitatMein Nachbar ist gelernter Maler und hat mit speziellen Emaillenlack aufgetragen. :
Auftrag, Rechnung, Bezahlung nachweisbar?
#4
Antwort vom 14. Oktober 2024 | 10:50
Von
Status: Gelehrter (10313 Beiträge, 4583x hilfreich)
Wurde der Schaden denn nun fachgerecht repariert oder nicht? Das ist erst einmal die wichtigste Frage.
Der Vermieter müsste nachweisen, dass dies eine Beschädigung der Mietsache darstellt. Wenn ihm das nicht gelingt (weil alles super repariert ist), dann sehe ich nicht, wie er einen Schadensersatz generieren will. Ob Schwarzarbeit oder nicht ist in dem Fall auch egal.
Spannend wird es erst, wenn es keine fachgerechte Reparatur war.
#5
Antwort vom 14. Oktober 2024 | 10:58
Von
Status: Junior-Partner (5759 Beiträge, 726x hilfreich)
ZitatOb Schwarzarbeit oder nicht ist in dem Fall auch ega :
Das ist schon aus Haftungsgründen NICHT egal.
#6
Antwort vom 15. Oktober 2024 | 00:34
Von
Status: Student (2670 Beiträge, 1207x hilfreich)
Hat er auch mitgeteilt, was er von euch haben will??ZitatEr beruft sich das wir es sagen müssten bei der Übergabe der Wohnung. :
Wenn Du eine HV hast, solltest Du den Vorgang auf jeden Fall wahrheitsgemäß melden. Im Besten Fall setzt sich die Versicherung mit dem Vermieter ins Benehmen. Dann liegt es an ihm den Schaden zu beziffern. Und er bekommt aus erster Hand auch die Mitteilung ob - und was die Versicherung zahlen will.ZitatIch frage mich muss ich meine Versicherung damit beauftragen. :
Das entscheidet die Versicherung, wenn alle Fakten und Daten vorliegen. Von Bedeutung wird hier sein, wie fachgerecht die Schadstelle repariert (ausgebessert? oder gar nur retuschiert??) wurde. Von großer Bedeutung für die Bemessung des Schadens wird das Alter der Duschwanne sein.ZitatBezahlt denn die Versicherung obwohl ich den schaden nicht fachgerecht repariert habe. :
Rechtlichen Beistand brauchst Du IMO noch nicht. Trifft Dich eine Haftung, wird die HV den Schaden in angemessener Höhe dem Geschädigten bezahlen. Vor überhöhten Forderungen des Geschädigten wird Dich die HV schützen. Nur für den Fall, dass Du mit der eigenmächtigen Reparatur eine Obliegenheitsverletzung oder eine Schadensmehrung herbeigeführt hast, würde sich die HV quer stellen.
Hat der VM noch die Kaution in der Hinterhand?
VG
Roland
#7
Antwort vom 15. Oktober 2024 | 09:43
Von
Status: Junior-Partner (5759 Beiträge, 726x hilfreich)
ZitatBezahlt denn die Versicherung obwohl ich den schaden nicht fachgerecht repariert habe. :
Du hast doch einen Fachmann "reparieren" lassen? Warum hast du es nicht direkt der Versicherung gemeldet?
#8
Antwort vom 15. Oktober 2024 | 13:55
Von
Status: Weiser (17551 Beiträge, 5972x hilfreich)
Ob Schwarzarbeit oder nicht ist hier völlig egal. Der Maler hat rein gar nichts mit dem Vermieter zu tun. Das Thema beschädigte Emaille betrifft ausschließlich Vermieter Mieter.ZitatDas ist schon aus Haftungsgründen NICHT egal. :
#9
Antwort vom 15. Oktober 2024 | 14:10
Von
Status: Junior-Partner (5759 Beiträge, 726x hilfreich)
ZitatOb Schwarzarbeit oder nicht ist hier völlig egal. Der Maler hat rein gar nichts mit dem Vermieter zu tun. Das Thema beschädigte Emaille betrifft ausschließlich Vermieter Mieter. :
Ich habe kein Wort von Schwarzarbeit geschrieben.
Evtl. nochmal lesen: Es geht um HAFTUNGSGRÜNDE die durchaus der Mieter gegenüber dem Malernachbarn haben und geltend könnte, und nein die beschädigte Wanne und die daraus folgende fehlerhafte Reparatur beschäftigt unabhängig voneinander nunmehr drei Personen, in einem Verfahren könnte der Mieter dem Maler den Streit verkünden.
#10
Antwort vom 16. Oktober 2024 | 11:50
Von
Status: Weiser (17551 Beiträge, 5972x hilfreich)
Auch dazu ist es egal ob Schwarzarbeit oder nicht.ZitatEvtl. nochmal lesen: Es geht um HAFTUNGSGRÜNDE die durchaus der Mieter gegenüber dem Malernachbarn haben und geltend könnte :
#11
Antwort vom 16. Oktober 2024 | 13:19
Von
Status: Unbeschreiblich (126784 Beiträge, 40700x hilfreich)
ZitatAuch dazu ist es egal ob Schwarzarbeit oder nicht. :
Das sehen Gerichte durchaus anders.
Die gesetzliche Mangelhaftung gegenüber dem Schwarzarbeiter durchzusetzen ist dem Auftraggeber durchaus verwehrt.
#12
Antwort vom 16. Oktober 2024 | 14:25
Von
Status: Weiser (17551 Beiträge, 5972x hilfreich)
Stimmt, war mir neu. Wieder etwas gelernt.
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