Empfangsbestätigung der Kündigung

28. August 2002 Thema abonnieren
 Von 
Ruben
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Empfangsbestätigung der Kündigung

Hallo,

im Mietvertrag sind als Vermieter zwei Personen (Ehepartner) eingetragen. Der Mieter möchte kündigen und per Empfangsbestätigung den Eingang der Kündigung festhalten. Müssen beide Personen den Empfang bestätigen oder reicht die Unterschrift eines Vermieters (quasi auch als Vertreter)?

Vielen Dank für die Hilfe!!

Ruben.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Berndt
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 20x hilfreich)

Sehr geehrter Ruben,
eine Kündigung ist ein einseitiges Rechtsgeschäft, d.h. es bedarf grds. nur zum Nachweis einer Empfangsbestätigung. Wenn der Zugang anders nachgewiesen werden kann (zB durch Einwurf in den Briefkasten unter Zeugen) reicht das aus.

mit freundlichem Gruß

Sebastian Berndt

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Ruben
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Lieber Herr Berndt,

recht vielen Dank für Ihre Hilfestellung!

mit freundlichen Grüßen,
Ruben

0x Hilfreiche Antwort

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