Endreinigung beim Auszug aus möblierter Wohnung

29. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
Michael-S
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Endreinigung beim Auszug aus möblierter Wohnung

Folgende Situation:

A zieht aus einer möblierten Wohnung aus, in der er ein halbes Jahr gewohnt hat.
Beim Auszug wird das Protokoll angefertigt, in dem geschrieben steht, dass die Wohnung "ohne Beanstandungen" übergeben wurde.

Drei Wochen später bekommt A seine Kaution zurück. Dabei stellt er fest, dass 100 Euro einbehalten wurden. In der Erklärung findet er, dass dies die Kosten der Endreinigung sind, da er laut Mietvertrag die Wohnung "vollständig gereinigt" hinterlassen soll und dies nicht der Fall gewesen sein soll.

Meine Fragen:

1. Ist es nach dem unterschriebenen Übergabeprotokoll rechtlich noch möglich?

2. Schließt die Formulierung "ohne Beanstandungen" auch die Reinigungsbedürftigkeit der Wohnung mit ein?

Vielen Dank im Voraus.

Michael

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Bei "ohne Beanstandungen" könnten noch versteckte Mängel geltend gemacht werden können, was aber bei der Sauberkeit ja wohl nicht zum Tragen kommt.

Zum anderen hätte der Vermieter den Mieter die Gelegeneit geben müssen, den "Mangel" selber zu beheben, was ja wohl auch nicht geschehen ist. Somit würde ich sagen, dass die 100 EUR zu Unrecht einbehalten wurden.

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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Vielleicht noch folgender Hinweis dazu: Nachdem die Wohnung anstandslos vom Vermieter zurückgenommen worden ist, kann er im Nachgang bezüglich Endreinigung, Schönheitsrapraturen oder Mängel keine Forderungen mehr geltend machen. Das ist der Sinn eines Protokolls.
Es liegt auch keine arglistige Täuschung Ihrerseits vor, da Sie gemeinsam die Wohnung übergeben/abgenommen haben. Sie erhielten nach Ihrer Darstellung zu keinem Zeitpunkt ein Schreiben des Vermieters, in dem er Sie zu einer Endreinigung aufgefordert hat. - Fordern Sie ihn per Einschreiben/Rückschein unter Fristsetzung (z.B. 14 Tage *** Datum einsetzen! ***) zur Zahlung der einbehaltenen 100 € auf.
Zahlt er, ist alles erledigt. Wenn er jedoch die Zahlung verweigert, dann steht es Ihnen frei, sich entweder an einen Mieterverein, die Verbraucherzentrale, einen Rechtsanwalt oder direkt an die Polizei zu wenden (Anzeige erstatten). Ferner empfehle ich Ihnen, daß Sie dem zuständigen Finanzamt eine Mitteilung hierüber schicken, da er ja (wahrscheinlich auch schon in der Vergangenheit) Arbeitseinkommen erzielt hat, das steuerpflichtig seien könnte...
Zum Schluß: Schauen Sie in Ihren Mietvertrag, ob dort eine entsprechende Klausel unter Nennung eines Betrages enthalten ist. Dann wären Sie zur Zahlung verpflichtet.

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#3
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Zum Schluß:


Nicht besser "Zum Anfang" ?





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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

:party:

quote:
direkt an die Polizei zu wenden (Anzeige erstatten)


ja,
räuberische Erpressung, oder ?? :banana:

.

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#5
 Von 
Michael-S
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen Dank für die wertvollen Infos.

Wir waren tatsächlich beide in der Wohnung und der Vermieter hat das Übergabeprotokoll unterschrieben.

Im Mietvertrag steht eben drin, dass die Wohnung "vollständig gereinigt" zu übergeben sei. Darauf beruft sich der Vermieter. Er sagt, ich müsste unabhängig vom Übergabeprotokoll die Wohnung gereinigt haben. Das Übergabeprotokoll würde sich daher nur auf alles andere Beziehen und eben nicht auf die Reinigungspflicht.

Allerdings hat er mich nun tatsächlich nicht zur Nachbesserung aufgefordert - ich denke, dass wird der einfachste "Angriffspunkt" sein. Da muss man keine Verträge und Protokolle interpretieren.

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#6
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Der Protokoll beschreibt den Ist-Zustand der Wohnung.
In Ihrem Falle würde ich so vorgehen, wie ich es Ihnen bereits mit meiner Antwort vom 30.10.2009 (siehe oben) empfohlen habe.

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