Endrenouvierung einer Mietwohnung

10. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Oliver Trabhardt
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Endrenouvierung einer Mietwohnung

Hallöchen, ich habe folgendes Problem. Meine Mutter lebte mit meinem Vater seit 30 Jahren in einer Mietwohnung des Wohnungsunternehmens GWG. Mein Vater ist 2005 verstorben und dem zu folge haben wir uns entschlossen die Wohnung aufzugeben. Jetzt zu unserem Problem. Bei meiner Mutter waren Nachmieter, die die Wohnung komplett ohne von unserer Seite Schönheitsreparaturen durchgeführt zu haben, übernehmen wollten. Dies hat sich meine Mutter schriftlich geben lassen, vom Nachmieter. Sie hat im Gegenzug bestätigt, das die Miete für den Dezember von uns noch übernommen wird und die Nachmieter aber schon am 09/12/2006 die Wohnung beziehen bzw. herrichten können. Jetzt auf einmal wollen diese aber erst am 01/01/2007 und uns die Renouvierung aufheitsen. Aber wir haben das ja schriftlich. Sind wir verplichtet die Renouvierung durchzuführen, oder können wir uns auf das Schriftstück berrufen? Eine Kaution wurde nicht hinterlegt damals.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Was weiss ich?
Status:
Student
(2270 Beiträge, 802x hilfreich)

Ab wann läuft denn der Mietvertrag der Nachmieter? Ab 01.01.07? Was sagt die GWG in Bezug auf Endrenovierung?
Normalerweise können die Nachmieter jetzt nicht einfach den Vertrag mit euch einseitig ändern. Wenn ihr die Vereinbarung schriftlich habt seid ihr meines Erachtens aus dem Schneider.

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"Wissen ist Macht! Wir wissen nichts. Macht nichts!"

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Ihr müsst hier unterscheiden, nämlich dem Vertrag gegenüber Eurem Vermieter und dem Nachmieter.

Gegenüber dem Vermieter seit Ihr evtl. zur Renovierung verpflichtet (Seid Ihr überhaupt zu Schönheitsreperaturen verpflichtet ??)
Der kann diesen Anspruch dann auch gegen Euch durchsetzen.

Euer Nachmieter müsste, wenn er den Vertrag mit Euch nicht einhält, Eure Kosten erstatten, dies müsstet Ihr dann vor Gericht erstreiten.

Wenn ich der VM wäre und mitbekomme, daß Mieter und Nachmieter hier sich nicht einig sind, auf die Renoviereung des Mieters bestehen.

Aber klärt doch erst mal, ob Ihr überhaupt eine gültige Klausel wg. der Schönheitsreperaturen habt.

Gruß

Michael

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