Endrenovierung - Was muss hier nun tatsächlich bei Auszug gemacht werden?

19. September 2005 Thema abonnieren
 Von 
Lorenz33
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 5x hilfreich)
Endrenovierung - Was muss hier nun tatsächlich bei Auszug gemacht werden?

Altes Thema, in einem Mietvertrag steht formell die normale Fristenregelung: z.B. alle 3 Jahre, alle 5 Jahre usw. und bei Auszug ist entweder zu renovieren oder die anteiligen Kosten zu übernehmen UND zusätzlich wurde handschriftlich hinzugefügt: Bei Ende des Mietverhältnisses ist UNABHÄNGIG von dessen Dauer der Boden maschinell zu wachsen (Terracotta) und die Wände sind mit Silikatfarbe zu streichen.

Was muss hier nun tatsächlich bei Auszug gemacht werden? Kann das so verlangt werden auch wenn man z.B. nur 1/2 Jahr in der Wohnung war?

Sollte man hier z.B. die Bodenbearbeitung (meines Erachtens unzumutbar) nicht ausführen, kann der VM dann etwas von der Kaution abziehen? Wie ist überhaupt die Abrechnung der Kaution geregelt? Kann der VM willkürlich irgendwelche Beträge abziehen für dies und das?

Vielen Dank
Lorenz

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

wenn unzumutbar, warum haben Sie unterschrieben ?

Ich frag mal unabhängig von der rechtlichen Beurteilung

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#2
 Von 
Lorenz33
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 5x hilfreich)

Man hat wohl den Fehler begangen, im netten Gespräch mit dem VM nicht alles vor der Unterschrift zu lesen und ist davon ausgegangen, dass es ein normaler "Standard"-Mietvertrag ist.. wie vom VM betont.. Außerdem unterschreibt man auch viel, wenn man dringend eine Wohnung braucht...

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#3
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

und weil es dringend war giltet der VERTRAG jetzt nicht mehr.

Seh ich ein. Versteh ich.

Gruss det111

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#4
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Hallo Lorenz,

lass diese Klausel durch den Mieterbund prüfen - so, wie du es beschreibst, klingt es, als wäre sie ungültig. Eine Endrenovierungsklausel UND eine Fristenregelung benachteiligen den Mieter unangemessen.

Aber ich kann beim besten Willen nicht verstehen, wie man einen Vertrag auf Treu und Glauben unterschreiben kann, ohne ihn erst einmal komplett durchzulesen. Wenn ich dir einen Blankoscheck vorlege und treuherzig versichere, dass ich damit nur 1,50 für die Kaffeekasse von deinem Konto holen will - unterschreibst du mir das dann auch einfach so?

Dafür kann der Vermieter wirklich nichts, sondern da musst du dich an die eigene Nase fassen.

Gruß karamel

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

ich kann mich karamel nur anschliesen
gruss,
kriastijan

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

und ich schliess mich nicht nur aus Symphatie an.

Gruss det11

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