Hallo,
es geht um einen Wohnungsmietvertrag (es wurde offenbar ein Vordruck einer Wohnungsgesellschaft verwendet) in dem eine vermutlich gültige Klausel zu Schönheitsreparaturen enthalten ist, die besagt, in welchen Zeitabständen im allgemeinen was zu renovieren ist und was anteilig zu zahlen ist, wenn bei Auszug die Zeiten noch nicht verstrichen sind.
Im selben Mietvertrag ist an späterer Stelle in einem Paragraphen mit der Überschrift "Zustand der Mieträume bei Beginn des Mietverhältnisses" folgendes manuell eingetragen:
"Der Mieter übernimmt die die Wohnung im renovierten Zustand" und danach "Der Mieter übergibt die Mieträume bei Auszug im renovierten Zustand an den Vermieter".
Ist diese Vereinbarung wirksam? Ich hab an mehreren Stellen gelesen, dass nicht renoviert werden muss, wenn vereinbart ist, dass bei Auszug generell renoviert werden muss. Ist dies durch diese Klausel gegeben und der Mieter muss bei Auszug nicht renovieren, da die Formulierung zu Unwirksamkeit führt?
Ich würde mich über Ihre Einschätzungen sehr freuen!
Danke im Voraus und viele Grüße
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-- Editiert vmhan am 10.07.2013 22:01
Endrenovierung bei Auszug - Klausel unwirksam?
10. Juli 2013
Thema abonnieren
Frage vom 10. Juli 2013 | 21:38
Von
Status: Frischling (14 Beiträge, 2x hilfreich)
Endrenovierung bei Auszug - Klausel unwirksam?
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 11. Juli 2013 | 06:25
Von
Status: Lehrling (1910 Beiträge, 428x hilfreich)
Eine rechtssichere Auskunft kann da nur ein Rechtsanwalt geben.
Wenn etwas manuell eingetragen ist, könnte man davon ausgehen, dass es sich möglicherweise um eine Individualklausel handelt. Das heisst, vor Abschluss des Mietvertrags wurde darüber diskutiert und dann schriftlich festgehalten. Wenn das so war, dann wäre die Klausel gültig.
Es geht also darum, wie das Thema bei Mietvertragsabschluss behandelt wurde.
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"MfG
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"
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