Endrenovierung ohne Klausel im Mietvertrag

29. November 2005 Thema abonnieren
 Von 
Diavan782
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Endrenovierung ohne Klausel im Mietvertrag

Hallo!

Folgende Situation. Ich habe meine Wohnung, die ich am 01.02.06 bezogen habe, zum 31.12.06 gekündigt. Der Vormieter hat mir die Wohnung frisch in weiß gestrichen überlassen. In meinem Mietvertrag gibt es keine Klausel oder Vermerk über zu tätigende Renovierungen oder Schönheitsreparaturen. Mein Haustier hat allerdings an 2 Stellen die Tapete etwas angenagt. Nicht abgzogen oder so, nur etwas aufgerubbelt.
Muss ich jetzt renovieren oder nicht? Das heißt komplett streichen oder gar tapezieren?

Eine andere Frage wäre da dann noch:
Darf mein neuer Vermieter einen Haftpflichversicherungsnachweis von mir, meinem Freund und meinen Hunden fordern?

Vielen Dank schonmal für die Hilfe!

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
KristijanM
Status:
Lehrling
(1137 Beiträge, 266x hilfreich)

wie, wo und was sie versicher sollte ihrem vermieter nicht interessieren. wenn er das aber als bedingung sieht könnte es sein das er sie als mieter nicht akzeptiert.
schäden die sie oder ihre haustier verursachen müssen auch ersätzt werden.
gruss,
kristijan

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#2
 Von 
Diavan782
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Achja, die Wände habe ich bei meinem Einzug folgendermaßen gestrichen:

Wohnzimmer: ganz helles gelb
Schlafzimmer: ganz helles blau
Küche: terrakotta

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#3
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Sie müssen diese Weiß streichen. Sorry.
Sie müssen die Wohnung in dem Zustand übergeben,wie Sie sie übernommen haben.

Ihr neuer Vermieter darf
diese Nachweise nicht verlangen. Weisen Sie Ihn auf die Kaution hin.
Aber wenn Sie keine Kaution zahlen müssen: Vileicht ist diese Praxis ein Entgegenkommen ihres Vermieters, um auf eine Kaution verzichten zu können.
Weisen Sie Ihn in diesem falle auf das Bundesdatenschutzgesetz hin und fordern Sie statdessen die einbehaltung einer Kaution.

Sollten Sie sich nicht mit ihrem neuen Vermieter einigen können, ist der Mietvertrag nicht zustandegekommen, alle Mietzahlungen müssen rücküberwiesen werden und die Wohnung im Einzugszustand übergeben werden, sofort nach erhalt der Mieten.

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#4
 Von 
Gast
Status:
Praktikant
(533 Beiträge, 144x hilfreich)

Aber bemerkenswert, das Sie ihre Wohnung zum 01.02.06
bezogen haben... ;)

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#5
 Von 
Diavan782
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich wohne natürlich seit dem 01.02.2004 in der Wohnung. Also noch keine 2 Jahre. Ich habe jetzt doch nochmal meinen Mietvertrag herausgekramt, und da steht tatsächlich doch was drin über Schönheitsreparaturen (hätte schwören können, dass da nichts stand...). Dieses übliche mit 3 und 5 Jahren mit Innentüren, Heizungen, Rohre streichen, etc. Dann steht da sinngemäß noch, dass die Wohnung bei Beendigung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben sei. Das Mietverhältnis dauerte ja keine 2 Jahre. Und beim Mieterbund fand ich folgende Aussage dazu: "Unwirksam sind Vertragsklauseln, die festlegen, dass der Mieter immer beim Auszug (unabhängig von seiner Wohndauer) renovieren muss. Das Gleiche gilt für Vertragsbestimmungen, die festlegen, dass der Mieter schon beim Einzug oder bei Bedarf oder sobald erforderlich renovieren muss." Und diese Regelung trifft doch bei mir zu, oder? Das heißt alle Vertragsbestimmungen zum Thema Schönheitsreparaturen wäre hinfällig? Und zu dem Thema Farben: In meinen Mietvertrag steht nichts davon, dass ich die Wohnung so übergeben muss, wie ich sie vorgefunden habe. Und zum Thema Farbgestaltung habe ich folgendes beim Mieterbund gefunden: "Ist der Mieter nach dem Mietvertrag verpflichtet, die Wohnung zu renovieren, zum Beispiel bei seinem Auszug, schuldet er nicht unbedingt eine Neutapezierung. Raufasertapeten dürfen überstrichen werden. Bei der Farbgestaltung von Wänden, Decken, Türen usw. muss der Mieter aber die Grenzen des normalen Geschmacks einhalten. ... Bei der Farbgestaltung selbst muss der Mieter die Grenzen des normalen Geschmacks einhalten. Die sah das Landgericht Berlin (64 S 213/94 ) als überschritten an, bei Verwendung der Farben Türkis, Lila, Schwarz und Rot. Das Landgericht Aachen (6 S 90/96 ) erklärte, der Mieter sei nicht berechtigt, vorhandene Holztürrahmen im Klarlack neu in den Farben grau bzw. grau-blau-glänzend zu lackieren.
Die farbliche Gestaltung der Wohnung darf die Wiedervermietung nicht behindern oder das ursprüngliche Erscheinungsbild der Wohnung im erheblichen Maß verändern." Ich denke nicht, dass meine Farben vom normalen Geschmack abweichen, oder? Außerdem steht in dem Vertrag noch drin, dass ich Dübeleinsätze, Löcher, etc. zuspachteln muss, sofern diese zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache unerlässlich waren. so einen Worlaut habe ich auf dieser Seite auch gefunden "... nur beseitigen, wenn es mehr als normal viele sind". Ich denke so ca. um die 20 sind nich wirklich viel, oder?

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#6
 Von 
guest123-557
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 12x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
karamel
Status:
Lehrling
(1774 Beiträge, 293x hilfreich)

Am besten lässt du die genaue Formulierung durch den Mieterverein prüfen. Nach deiner Schilderung kann es wirklich sein, dass die Klauseln ungültig sind.

Wir mussten übrigens einen hundsschlechten Terracotta-Wischtechnik-Anstrich vom Vormieter akzeptieren, selbst das ging als akzeptabel durch :(

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#8
 Von 
Gruwo
Status:
Lehrling
(1286 Beiträge, 181x hilfreich)

@Gast

'Sie müssen diese Weiß streichen. Sorry.
Sie müssen die Wohnung in dem Zustand übergeben,wie Sie sie übernommen haben.
'

'Sollten Sie sich nicht mit ihrem neuen Vermieter einigen können, ist der Mietvertrag nicht zustandegekommen, alle Mietzahlungen müssen rücküberwiesen werden und die Wohnung im Einzugszustand übergeben werden, sofort nach erhalt der Mieten. '

Hi, können Sie diese erstaunlichen Ansichten belegen?

'Weisen Sie Ihn in diesem falle auf das Bundesdatenschutzgesetz hin [...] '

Was hat es denn mit dem BDSG auf sich?

MfG Gruwo

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#9
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2925x hilfreich)

Da jeder eine Haftpflichtversicherung haben sollte, würde ich das nicht als Problem empfinden, dem Vermieter eine Kopie des Vertrages /letzter Rechnung zu geben. Wenn es ihn glücklich macht und ihr dadurch die Wohnung bekommt.

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