Endrenovierung/Kaution

22. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rubio
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Endrenovierung/Kaution

Hallo !
Hatte gerade Whg-Übergabe.
Vermieter will Kaution einbehalten.
da,
-ich nicht weiss gestrichen habe
-angeblich Backofen schmutzig
-Rasen nicht gemäht
-8 Dübellöcher in den Wänden

Im Mietvertrag steht
- die formale Schönheitsreparaturklausel
3,5,7J.
-dann die individuelle, beim Auszug neu weiss gestrichen

in der Räumungsklage stand
-geräumt und besenrein

Also alles sehr verwirrend.

Habe nicht gestrichen,da ich gehört habe das eine formale Schönheitsklausel, die indiv. aufhebt,somit beide unwirksam sind.

Zudem darf Vermieter nicht die Wandfarbe vorschreiben.
Wände waren im angenehmen gelb gestrichen.

Wohne noch keine 3 Jahre in der Wohnung, sondern erst seit knapp 2 Jahren.

Die paar Dübellöcher gehören zum normalen Mietgebrauch.

Backofen habe ich niemals benutzt, da ich einen kleinen Minibackofen hatte. Bei einen 6Jahre alten Herd,kann er keinen neuwertigen zurückverlangen.Kleine Gebrauchsspuren sind normal.

Rasen konnte ich nicht mähen,da Vermieter,den Monatelang eingeschlossen hatte und mir den erst einen Tag vor Übergabe aushändigte. Da hatte ich aufgrund Umzugsstress und Miettransporter keine Zeit mehr zu mähen. Das er eingeschlossen war,habe ich schriftlich.

Die Wohnung hatte einen eigenen Gastank,der von mir vollgefüllt und bezahlt wurde.
Bei Auszug war dieser noch halbvoll.Auch hier weigerte sich der Vermieter das Geld auszuzahlen.

Was sagt ihr zu der Sache ?
Soll ich zum Anwalt gehen ?

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23 Antworten
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#1
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ja!

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rubio
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Rasenmäher war in deren Garage ,da ich dafür keine andere Abstellmöglichkeit hatte.
Als ich im Februar,die Eigenbedarfkündigung widersprach - schwubs war der Mäher eingeschlossen und ich bekam schriftlich,das ich den erst wieder bekomme,wenn ich die Wohnung geräumt habe.
Also konnte ich dieses Jahr nicht Rasenmähen und dem Vermieter hat es nicht gestört,das der nachher schon 1,50m hoch war.
Aber bei der Whg-Übergabe hat er sofort bemängelt - das ich hätte den Rasen noch mähenmüssen.

Nehmt niemals einen privaten Vermieter.
Schikane über Schikane ! :fight:

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#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wenn der VM so drauf ist, würde ich nach Auszug mal prüfen wie die Wohnung genutzt wird. Nicht dass möglicherweise der Eigenbedarf vorgeschoben war.

Eins noch: Ich hatte schon private Vermieter und Gesellschaften. Verallgemeinern lässt sich da nichts. Bei der Gesellschaft war der Verwalter schlimmer als ein nörgelnder Vermieter der im Haus wohnt. Und 2/3 der privaten Vermieter waren ok.

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#5
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Und 2/3 der privaten Vermieter waren ok.

Zweidrittel nur?
Etwas mager, da ja so an die 90% aller Mietverhältnisse in Ordnung sein sollen.

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#6
 Von 
Rubio
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Das ist jetzt nun schon mein 3 privater Vermieter.
1.waren Schwiegereltern 1 Jahr Wohnzeit
2.eine versoffene private Vermieterin, 6 Monate Wohnzeit,Rechtsstreit
3.jetzt dieser Vermieter

Eigenbedarf besteht nicht
-eindeutig vorgeschoben

:zoff:

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2040x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Fantastisch, leider war es mir nicht möglich von einem der drei privaten Vermieter ein Stück abzuteilen, und der anderen Gruppe zuzuschlagen, damit das mit den 90% passt. Sollte ich aber noch einmal in die Situation kommen werde ich es versuchen.
:grins:

Rubio, wenn der Eigenbedarf vorgeschoben ist, dann hätte der RA den Du beauftragen solltest ja richtig zu tun.

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#9
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

So ist es, denn dies zu beweisen bzw. nachzuweisen erfordert viel Arbeit.

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#10
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Wieso viel Arbeit?
Bei der Eigenbedarfskündigung muss dargelegt werden für wen und warum die Wohnung benötigt wird.
Insbesondere das > wen < kann man sehr leicht überprüfen.

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#11
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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#12
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

Betrug ---Strfrecht

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#13
 Von 
Rubio
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich nehme an , das der Vermieter die Klage "zurücknehmen" wird.
Habe die Verteidigungsanzeige schon geschrieben und dem Gericht reingereicht.
Und denen reingeschrieben, das sämtliche Streiterein vorausgingen,ich dies schriftlich belegen kann,das es Streit um Schimmel,Nebenkosten....gab (vorrausgegangene Vermieterschreiben).
Und auch der eingeschlossene Rasenmäher überzeugt schon,das da Steiterein in der Luft lagen.
Hab dem Gericht auch geschrieben,das der Vermieter bereits lange vor der Eigenbedarfskündigung uns sagte,das er uns so schnell wie möglich wieder "loswerden" will.
Und für uns die Eigenbedarfskündigung nicht nachvollziehbar und glaubhaft ist.
Vermieter hat nebenan ein grossen Haus (2Personen,180 qm Wohnfläche) und will die Whg (45qm) nur nebenbei mitnutzen.
Zumal sind wir erst vor knapp 2 Jahren eingezogen. Sonderkündigungsrecht hat er nicht,da noch eine dritte Wohnung vorhanden ist.

Nochmal zur Renovierung:
Es stimmt doch,das wenn zwei verschiedene Renovierungsklauseln(eine formale und eine individuelle)im Mietvertrag angegeben sind,die eine die andere aufhebt und somit beide unwirksam sind ? Es kann nicht verlangt werden,das wir bei Auszug weiss streichen.

Die Ex-Vermieterin,wo wir nur 6 Monate wohnten, zahlt ihren ganzen Mietern auch nie die Kautionen zurück und verweigert sogar die Whg Übergabe, in dem die Tagelang ihre Haustür nicht aufmacht.
Da mussten wir auch zum Anwalt,klagen und bekamen die Kaution erst nach dem Gerichtsurteil zurück.

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#14
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Der Eigenbedarf kling für mich auch sehr wackelig.
Ich bezweifele aber, dass man nachträglich etwas machen kann, wenn die Begründung einer gerichtlichen Überprüfung nicht standgehalten hätte, ansonsten der VM die Wohnung anschließend aber so nutzt, wie er die vorgesehene Nutzung bei der Kündigung angegeben hat.

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#15
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#16
 Von 
Rubio
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Schadensersatzanpruch geht sowieso nicht - haben selber dann schriftlich gekündigt,da Anwalt sagte,das diese Eigenbedarfskündigung unwirksam ist.

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#17
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
Rubio
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja,diese Ex-Vermieterin musste nach dem Urteil komplett alles zahlen. Auf Zinsen der Kaution habe ich verzichtet.
Es war sowiso eine Bertrügerin.Sie hat in ihrem Haus 10 Wohnungen, wo es ständig nur rein und rausgeht. Sie verweigert Wohnungs übergaben,indem sie einfach tagelang ihre Haustür nicht aufmacht,obwohl ein Übergabtermin vereinbart wurde. Mieter müssen dann Schlüssel in ihren Briefkasten schmeissen. Viele haben dann kein Bock auf Rechtsstreit,verzichten freiwillig auf ihre Kaution.Oder zahlten ohne hin die letzten 3 Monate keine Miete mehr um sich das Theater zu ersparen.

Beim Prozess, trat sie dann als Opfer auf.
Sagte sie fand "reinzufällig",den Schlüssel im Briefkasten und hätte eine total verwahlloste Wohnung vorgefunden und forderte 12.000 € Renovierungskosten. Setzte Zeugen ein,die vor Gericht die Unwahrheit sagten und widersprachen sich gewaltig,so das sie den Prozess verlor.
Seitdem terrorisiert sie uns,da sie durch den Rechtsstreit erfuhr, wo wir hingezogen sind.
Mein Anwalt ist diese ältere Dame seit über 20 Jahren bekannt und hat schon über 50 Akten von der,da die alle betrügt,nicht nur ihre Mieter.

Von privaten Vermieter haben wir bald die Schnauze voll ! Aber da wir auf dem Land wohnen (Nähe Insel Fehmarn),sind Wohnungen von Baugenossenschaften rar.

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

da sie durch den Rechtsstreit erfuhr, wo wir hingezogen sind.

Aha, sonst hätte sie es wohl nie erfahren?




da die alle betrügt,nicht nur ihre Mieter.

Wen denn angeblich noch?

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Rubio
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)

@Fantastisch
Da man auf dem Dorf lebt,hört man auch von anderen Rechtstreiterein mit dieser Vermieter.
Waren auch bei manchen Fällen als Zeugen vor Gericht geladen.

Andere hatten uns damals vor dieser Vermieterin gewarnt,aber da war es schon zu spät und der Mietvertrag unterschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Da man auf dem Dorf lebt,hört man auch von anderen Rechtstreiterein mit dieser Vermieter.

Laß die anderen reden, hör einfach nicht hin, ...

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 209x hilfreich)

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