Endrenovierungsklausel und Schönheitsreparaturen

10. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
Wohnung10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Endrenovierungsklausel und Schönheitsreparaturen

Guten Abend,

ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag, den ich 2008 abgeschlossen und nun wieder kündigen werde.
In einem Formularmietvertrag gibt es unter §27 Sonstige Vereinbarungen, die Formulierung:
"Der Mieter ist darauf hingewiesen, dass die Instandhaltung der Mietsache sowohl im Rahmen von $536 BGB als auch im Rahmen von §548 BGB Sache des Vermieters ist. In Abweichung dieser Gesetzesregelung vereinbaren die Parteien die Renovierung der gesamten Wohnung zum Ende des Mietverhältnisses durch den Mieter und zu Lasten des Mieters".
Darüberhinaus heißt es in §16 Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume:
"Der Mieter ist verpflichtet, auf seine Kosten die Schönheitsreparaturen (das Tapezieren, Anstreichen oder Kalken der Wände und Decken, das Streichen der Fußböden, Heizkörper, einschließlich Heizrohre, der Innentüren, sowie Fenster und Außentüren von innen) in den Mieträumen fachgerecht auszuführen. Der Mieter hat ferne vom Vermieter gestellte Textilböden bei Bedarf, spätestens aber alle 3 Jahre, fachgerecht reinigen zu lassen,
Bei Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Wohnung in fachgerecht renoviertem Zustand zu übergeben. Als Preisgrundlage gilt das Angebot einer anerkannten Firma. Der Mieter kann die Zahlungsverpflichtungen dadurch abwenden, dass er die Schönheitsreparaturen fachgerecht selbst durchführt.

Nun meine Fragen: Der Vermieter möchte die Wohnung kernsanieren lassen, ich soll mich an den Kosten anteilig beteiligen.
Die Wohnung wurde unrenoviert übergeben, was auch im Übergabeprotokoll vermerkt ist.

Gibt es in meinem Fall eine Doppelung der Endrenovierungsklausel und Schönheitsreparaturklausel (inklusive Regelung zur fachgerechten Endrenovierung) oder andere Benachteiligungen des Mieters, weshalb ich der Renovierung widersprechen könnte?

Falls ich zur Renovierung verpflichtet bin: Muss ich dem Vorschlag des Vermieters zustimmen, die Wohnung renovieren ZU LASSEN?

Über Hilfe würde ich mich sehr freuen! Ich bin noch Studentin und kann mir eine teure Renovierung durch eine Firma nicht leisten.

Viel Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

M.M. nach unwirksam, da nicht auf den tatsächlichen Renovierungsbedarf eingegangen wird.

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