Wie kann ein Mieter ,der in einer Dachwohnung mit mit darüber liegendem zugänglichem Dachgeschoss wohnt,die EnEV durchsetzen. Im Haus gibt es 4 Mietwohnungen und es gehört einer Wohnungsbaugenossenschaft.In der Wohnung befindet sich eine Falltreppe zum Dachboden .Durch die Fugen kommt ständig Dreck und Ungeziefer in die Wohnung.Was kann der Mieter tun.
Energieeinsparverordnung bei Vermieter durchsetzen
Durch die Fugen kommt ständig Dreck und Ungeziefer in die Wohnung.
Was hat das mit der EnEV zu tun ?
-Durch die Fugen kommt ständig Dreck und Ungeziefer in die Wohnung.-Hat wirklich nichts mit der EnEV zu tun.Ich wollte damit sagen,das der Dachboden, nicht zu der darunter liegenden Wohnung gedämmt ist und durch die Fugen auch Heizenergie verschwindet.
-- Editiert von sachsero1 am 13.05.2007 16:55:41
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So ganz habe ich es immer noch nicht verstanden.
Es geht doch wohl nur um die Fugen der Einstiegsöffnung der Falltreppe, oder ?
Hallo Mortinghale
Es geht darum das der Dachboden zur darunter liegenden Wohnung überhaupt nicht gedämmt ist.Also nur die dünne Decke in der Wohnung und dann der Dachboden.Das Dachgeschoss hat auch keine Isolierung.Der Mieter hat hohe Heizkosten und muss die Heizung voll aufdrehen. Im Sommer ist es sehr heiß in der Wohnung.Der Mieter weiß,das ungedämmte Obergeschossdecken in unbenutzten Dachgeschossen ab 31.12.06 gedämmt werden müssen.Wie setzt der Mieter die EnEV gegen den Vermieter durch?
(i)in unbenutzten Dachgeschossen
Kann man auf dem Dachboden stehen ?
Man kann auf dem Dachboden stehen ( ca 3m hoch).In der Mitte befinden sich Laufbretter.Sonst ist da nur Dreck
Dann wird der Vermieter im Zweifel vortragen, daß der Dachboden noch ausgebaut werden soll.
Zwischenzeitliche Dämmmaßnahmen sind damit entbehrlich.
Danke für die Antwort
Aber der Dachboden ist nur über die Falltreppe in der Wohnung zugänglich.(eine Wohnung pro Etage)und in den nächsten Jahren soll nach dem Modernisierungsp rogramm nichts geschehen.
-- Editiert von sachsero1 am 13.05.2007 18:44:19
Hi Morti,
bei mir steht in nächster Zeit ein ähnliches Problem an.
Möchte eine Dachgeschosswohnung vermieten + darüber befindet sich ein isolierter Dachboden, im Giebelbereich 1,20 m Höhe.
Zugang ist nur möglich durch eine Luke (vermutlich ähnlich wie hier im beschriebenen Fall) die völlig unisoliert ist.
Meine Frage: kann ich die Wohnung jetzt bereits vermieten mit Hinweis darauf, dass in nächster Zeit auch dieser Bereich isoliert wird oder kann der Mieter diesen Mangel dann in irgendeiner Form in Rechnung stellen?
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-- Editiert von ramon56 am 13.05.2007 18:55:16
Der Ausbau muß nicht einer bestimmten Zeitvorgabe unterliegen.
Man wird über das Treppenhaus eine neue Zugangsmöglichkeit schaffen können oder man macht aus Deiner Wohnung eine Maisonette.
Auf jeden Fall wäre es ja geradezu sträflich, einen ungenutzten Dachboden dieser Größe nicht auszubauen.
Hi Ramona
Kann doch nicht so schwierig oder zeitaufwendig sein, eine Luke zu dämmen.
Abgesehen davon kann durch eine ungedämmte Luke auch nicht so wahnsinnig viel Energie verschwinden.
Also, mach es gleich oder später; dem Mieter gegenüber würde ich jedenfalls nichts erwähnen (weckt nur schlafende Hunde).
Hi Mortinghale, o.k, vermutl. hast Du Recht, danke!
Und jetzt?
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