Enkelkind einer Nachbarin

2. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Informiert100
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Enkelkind einer Nachbarin

Guten Morgen!
Eine Nachbarin habe ich bereits mehrfach datrum gebeten dafür zu sorgen das Ihr Enkelkind in der Mittagszeit ruhiger ist, was bislang aber nicht geschehen ist. Im gegenteil ,das Enkelkind wird immer lauter, aus was für Gründen auch immer.
Gibt es eine möglichkeit ein Hausverbotb für das Enkelkind zui bewirken? Ich schreibe ein Lärmtagebuch wie oft das Enkelkind die Ruhe hier im Haus stört.


Viele Grüße,
Informiert100!

-- Editiert von Moderator am 02.12.2018 16:12

-- Thema wurde verschoben am 02.12.2018 16:12

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119306 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Informiert100):
Gibt es eine möglichkeit ein Hausverbotb für das Enkelkind zui bewirken?

Klar. es muss nur strafmündig sein und dann irgendwas zwischen (mehrfacher) Sachbeschädigung / Körperverletzung und Mord an Dir versucht / begangen haben.

Ansonsten wirds nichts mit dem Hausverbot.



Zitat (von Informiert100):
Eine Nachbarin habe ich bereits mehrfach datrum gebeten dafür zu sorgen das Ihr Enkelkind in der Mittagszeit ruhiger ist

Da solche Forderungen immer mehr um sich gegriffen haben, sahen sich Gesetzgeber und Rechtsprechung veranlasst, klar zu stellen das Kinderlärm als sozialadäquates Geräuschquelle hinzunehmen ist.

Wenn das also kein vorsätzlich verursachter Lärm ist, wird die Störung der persönlichen Mittagszeit nicht relevant sein.



Zitat (von Informiert100):
Ich schreibe ein Lärmtagebuch wie oft das Enkelkind die Ruhe hier im Haus stört.

Viel db(A) zeigt denn das amtlich geeichte Lärmmeßgerät denn so im Durchschnitt an?
Wie viel Mitmieter unterzeichnen denn das Lärmprotokoll?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Bebbi1971
Status:
Schüler
(280 Beiträge, 64x hilfreich)

Zumindest hier dürfte nun Ruhe sein? :grins:

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38320 Beiträge, 13977x hilfreich)

Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass es so etwas wie eine gesetzlich fixierte Mittagsruhe gibt. Wenn da nichts in der Hausordnung steht, dann wird es eng. Und für die Hellhörigkeit eines Hauses können die Nachbarn nichts.

wirdwerden

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#4
 Von 
Informiert100
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht das die Mittagsruhe von 13-15 Uhr einzuhalten sei.


Viele Grüße,
Informiert100!

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#5
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von Informiert100):

Eine Nachbarin habe ich bereits mehrfach datrum gebeten dafür zu sorgen das Ihr Enkelkind in der Mittagszeit ruhiger ist, was bislang aber nicht geschehen ist.

Nur als Hinweis: es gibt keine "gesetzliche Mittagsruhe". Die Mittagszeit ist "lärm-rechtlich" genauso zu behandeln wie der Rest des Tages.
Zitat:
Gibt es eine möglichkeit ein Hausverbotb für das Enkelkind zui bewirken?

Nein, weil die Nachbarin das Hausrecht in ihrer Wohnung hat, und auch für den Zugang zu ihrer Wohnung.

Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, kann man versuchen, sich beim Vermieter zu beschweren. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, kann man versuchen, die Eigentümerversammlung damit zu befassen.

Bei beiden Optionen ist aber zu bedenken, daß laut höchstrichterlicher Rechtsprechung Kinderlärm nicht als "Lärm" im Sinne von Lärmschutzvorschriften zu behandeln ist. Mit anderen Worten: Kinder dürfen ziemlich viel Krach machen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#6
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von Informiert100):
Im Mietvertrag steht das die Mittagsruhe von 13-15 Uhr einzuhalten sei.

Das ist allerdings keine ausreichende Grundlage, um jeden Kinderlärm zwischen 13 und 15 Uhr zu unterbinden.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119306 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Informiert100):
Im Mietvertrag steht das die Mittagsruhe von 13-15 Uhr einzuhalten sei.

Zum einen wäre es relevant ob das auch im Vertrag der Oma steht.
Zum anderen, wie genau ist "Mittagsruhe" in den vertraglichen Vereinbarungen geregelt?



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
Informiert100
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Mietvertrag steht das keine übermäßigen Lärmende Arbeiten zu machen sind,Musik auf Zimmerlautstärke , und alle anderen Aktivitäten auf ein minimum an Lärm zu beschränken seien. Und in dem Mietvertrag der Oma steht auch das die Mittagsruhe einzuhalten sind.


Viele Grüße,
Informiert100!

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119306 Beiträge, 39709x hilfreich)

Zitat (von Informiert100):
und alle anderen Aktivitäten auf ein minimum an Lärm zu beschränken seien

Das Minimum an Kinderlärm kann - wie erwähnt - schon ganz schön laut sein - wobei wir wieder bei der Rückfrage aus #1 wären.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13685 Beiträge, 4351x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nur als Hinweis: es gibt keine "gesetzliche Mittagsruhe". Die Mittagszeit ist "lärm-rechtlich" genauso zu behandeln wie der Rest des Tages.
Das kommt aber auf das Bundesland an, und manchmal sogar auf die Gemeinde (etwa in Kurbereichen).

Hat aber mit der eigentlichen Frage nichts zu tun. Für Kinder gelten auch diese Ruhezeiten nur eingeschränkt*.

*imho kann man die Eltern z.B. verpflichten, den Kindern in bestimmten Zeiten den Ghettoblaster wegzunehmen etc., gewöhnliches Spielen wird man aber nur schwer verhindern können

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Informiert100
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)

Gegen gewöhnliches spielennhabe ich auch nichts einzuwenden.Es geht mir darum das Kinder es auch lernen das es gewisse Zeiten gibt da ist man dann nicht ganz so laut.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Informiert100):
Gegen gewöhnliches spielennhabe ich auch nichts einzuwenden.Es geht mir darum das Kinder es auch lernen das es gewisse Zeiten gibt da ist man dann nicht ganz so laut.


Es gibt Menschen, für die ist der ganz normale Kinder"lärm" nicht auszuhalten ..... Somit ist "nicht ganz so laut sein" ein relativer Begriff...

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