Guten Morgen!
Eine Nachbarin habe ich bereits mehrfach datrum gebeten dafür zu sorgen das Ihr Enkelkind in der Mittagszeit ruhiger ist, was bislang aber nicht geschehen ist. Im gegenteil ,das Enkelkind wird immer lauter, aus was für Gründen auch immer.
Gibt es eine möglichkeit ein Hausverbotb für das Enkelkind zui bewirken? Ich schreibe ein Lärmtagebuch wie oft das Enkelkind die Ruhe hier im Haus stört.
Viele Grüße,
Informiert100!
-- Editiert von Moderator am 02.12.2018 16:12
-- Thema wurde verschoben am 02.12.2018 16:12
Enkelkind einer Nachbarin
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
ZitatGibt es eine möglichkeit ein Hausverbotb für das Enkelkind zui bewirken? :
Klar. es muss nur strafmündig sein und dann irgendwas zwischen (mehrfacher) Sachbeschädigung / Körperverletzung und Mord an Dir versucht / begangen haben.
Ansonsten wirds nichts mit dem Hausverbot.
ZitatEine Nachbarin habe ich bereits mehrfach datrum gebeten dafür zu sorgen das Ihr Enkelkind in der Mittagszeit ruhiger ist :
Da solche Forderungen immer mehr um sich gegriffen haben, sahen sich Gesetzgeber und Rechtsprechung veranlasst, klar zu stellen das Kinderlärm als sozialadäquates Geräuschquelle hinzunehmen ist.
Wenn das also kein vorsätzlich verursachter Lärm ist, wird die Störung der persönlichen Mittagszeit nicht relevant sein.
ZitatIch schreibe ein Lärmtagebuch wie oft das Enkelkind die Ruhe hier im Haus stört. :
Viel db(A) zeigt denn das amtlich geeichte Lärmmeßgerät denn so im Durchschnitt an?
Wie viel Mitmieter unterzeichnen denn das Lärmprotokoll?
Zumindest hier dürfte nun Ruhe sein?
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Es ist ein weitverbreiteter Irrglaube, dass es so etwas wie eine gesetzlich fixierte Mittagsruhe gibt. Wenn da nichts in der Hausordnung steht, dann wird es eng. Und für die Hellhörigkeit eines Hauses können die Nachbarn nichts.
wirdwerden
Im Mietvertrag steht das die Mittagsruhe von 13-15 Uhr einzuhalten sei.
Viele Grüße,
Informiert100!
Zitat:
Eine Nachbarin habe ich bereits mehrfach datrum gebeten dafür zu sorgen das Ihr Enkelkind in der Mittagszeit ruhiger ist, was bislang aber nicht geschehen ist.
Nur als Hinweis: es gibt keine "gesetzliche Mittagsruhe". Die Mittagszeit ist "lärm-rechtlich" genauso zu behandeln wie der Rest des Tages.
Zitat:Gibt es eine möglichkeit ein Hausverbotb für das Enkelkind zui bewirken?
Nein, weil die Nachbarin das Hausrecht in ihrer Wohnung hat, und auch für den Zugang zu ihrer Wohnung.
Wenn es sich um eine Mietwohnung handelt, kann man versuchen, sich beim Vermieter zu beschweren. Wenn es sich um eine Eigentumswohnung handelt, kann man versuchen, die Eigentümerversammlung damit zu befassen.
Bei beiden Optionen ist aber zu bedenken, daß laut höchstrichterlicher Rechtsprechung Kinderlärm nicht als "Lärm" im Sinne von Lärmschutzvorschriften zu behandeln ist. Mit anderen Worten: Kinder dürfen ziemlich viel Krach machen.
ZitatIm Mietvertrag steht das die Mittagsruhe von 13-15 Uhr einzuhalten sei. :
Das ist allerdings keine ausreichende Grundlage, um jeden Kinderlärm zwischen 13 und 15 Uhr zu unterbinden.
ZitatIm Mietvertrag steht das die Mittagsruhe von 13-15 Uhr einzuhalten sei. :
Zum einen wäre es relevant ob das auch im Vertrag der Oma steht.
Zum anderen, wie genau ist "Mittagsruhe" in den vertraglichen Vereinbarungen geregelt?
Im Mietvertrag steht das keine übermäßigen Lärmende Arbeiten zu machen sind,Musik auf Zimmerlautstärke , und alle anderen Aktivitäten auf ein minimum an Lärm zu beschränken seien. Und in dem Mietvertrag der Oma steht auch das die Mittagsruhe einzuhalten sind.
Viele Grüße,
Informiert100!
Zitatund alle anderen Aktivitäten auf ein minimum an Lärm zu beschränken seien :
Das Minimum an Kinderlärm kann - wie erwähnt - schon ganz schön laut sein - wobei wir wieder bei der Rückfrage aus #1 wären.
Hallo,
Das kommt aber auf das Bundesland an, und manchmal sogar auf die Gemeinde (etwa in Kurbereichen).Zitat:Nur als Hinweis: es gibt keine "gesetzliche Mittagsruhe". Die Mittagszeit ist "lärm-rechtlich" genauso zu behandeln wie der Rest des Tages.
Hat aber mit der eigentlichen Frage nichts zu tun. Für Kinder gelten auch diese Ruhezeiten nur eingeschränkt*.
*imho kann man die Eltern z.B. verpflichten, den Kindern in bestimmten Zeiten den Ghettoblaster wegzunehmen etc., gewöhnliches Spielen wird man aber nur schwer verhindern können
Stefan
Gegen gewöhnliches spielennhabe ich auch nichts einzuwenden.Es geht mir darum das Kinder es auch lernen das es gewisse Zeiten gibt da ist man dann nicht ganz so laut.
ZitatGegen gewöhnliches spielennhabe ich auch nichts einzuwenden.Es geht mir darum das Kinder es auch lernen das es gewisse Zeiten gibt da ist man dann nicht ganz so laut. :
Es gibt Menschen, für die ist der ganz normale Kinder"lärm" nicht auszuhalten ..... Somit ist "nicht ganz so laut sein" ein relativer Begriff...
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