Guten Tag,
Vor ca. 8 Jahren haben meine damalige Frau und ich gemeinsam eine Wohnung gemietet.
Zwischenzeitlich sind wir geschieden und ich wohne seitdem (4Jahre) im Ausland.
Der Mietvertrag wird von ihr aber weiter wahrgenommen und die Miete zahlt sie nachweislich auch seitdem alleine - gesponsort durch meinen Unterhalt.
Meine Frage ist nun, wie komme ich formell aus dem Mietvertrag raus? Kann ich den Vermieter einfach informieren oder den Mietvertrag einseitig von mir kuendigen? Ich will natuerlich nicht, dass meine Ex dann quasi auf der Strasse steht! Allerdings ist unser Verhaeltnis auch nicht wirklich gut, sodass eine Kommunikation mit ihr zwecklos ist.
Waere fuer entsprechende Ratschlaege dankbar!
... ein schoenes Wochenende!
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Entlassung aus Mietvertrag
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Jede Wochen x mal die Frage, 2 Mieter einer will den Vertrag beenden.
Wenn man sucht kann man sicher viele Antworten finden.
Alle sagen aber einzeln kündigen geht nicht, sondern nur gemeinsam.
Notfalls durch Zwang.
Ohne gemeinsame Kündigung ist eine Vereinbarung nötig.
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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."
Hier wäre es nach § 1568a BGB
sogar möglich gewesen, dass die Ex-Frau ohne Zustimmung des Vermieters die Wohnung alleine übernimmt. Wenn ich Abschnitt (6) des Paragraphen richtig verstehe, geht das nur innerhalb eines Jahres nach der Scheidung. Ich vermute mal das Thema ist damit durch und es bleibt nur gemeinsam kündigen (notfalls muss die Ex per Gericht dazu gezwungen werden) oder Vereinbarung gemeinsam mit Vermieter,
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quote:
Kann ich den Vermieter einfach informieren oder den Mietvertrag einseitig von mir kuendigen?
Vermieter informieren - ja
Mietvertrag einseitig kündigen - nein
Erklärungsberechtigte
Zur Kündigungserklärung berechtigt sind die Parteien des Mietvertrags, also Mieter und Vermieter. Steht auf einer oder beiden Seiten des Mietvertrags eine Personenmehrheit, etwa auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar, auf Mieterseite etwa eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar, so müssen, wenn nicht eine besondere vertragliche Regelung getroffen ist, alle auf einer Seite stehenden Personen kündigen. Ansonsten liegt eine unwirksame Teilkündigung vor.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html
Eine Entlassung einer Person aus dem Vertrag geht nur wenn alle am Vertrag beteiligten
quote:zustimmen.
Personen
Ist eine solche gütliche Einigung nicht möglich bleibt den Personen der Partei Mieter nur die gemeinsame Kündigung des Vertrages. Verweigert eine Person die Zustimmung kann sie per Klage "erzwungen" werden. Dann ersetzt das Urteil die Zustimmung zur Kündigung.
Leider habt Ihr es versäumt die Wohnungs-/Mietvertragsfrage im Scheidungsverfahren bzw. zeitnah danach zu klären, somit bleibt nur der geschriebene Weg.
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