Entlassung aus Mietvertrag

6. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
Fragesteller 123456
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Entlassung aus Mietvertrag

Guten Tag,

Vor ca. 8 Jahren haben meine damalige Frau und ich gemeinsam eine Wohnung gemietet.

Zwischenzeitlich sind wir geschieden und ich wohne seitdem (4Jahre) im Ausland.

Der Mietvertrag wird von ihr aber weiter wahrgenommen und die Miete zahlt sie nachweislich auch seitdem alleine - gesponsort durch meinen Unterhalt.

Meine Frage ist nun, wie komme ich formell aus dem Mietvertrag raus? Kann ich den Vermieter einfach informieren oder den Mietvertrag einseitig von mir kuendigen? Ich will natuerlich nicht, dass meine Ex dann quasi auf der Strasse steht! Allerdings ist unser Verhaeltnis auch nicht wirklich gut, sodass eine Kommunikation mit ihr zwecklos ist.

Waere fuer entsprechende Ratschlaege dankbar!

... ein schoenes Wochenende!


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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6444 Beiträge, 2318x hilfreich)

Jede Wochen x mal die Frage, 2 Mieter einer will den Vertrag beenden.
Wenn man sucht kann man sicher viele Antworten finden.
Alle sagen aber einzeln kündigen geht nicht, sondern nur gemeinsam.
Notfalls durch Zwang.

Ohne gemeinsame Kündigung ist eine Vereinbarung nötig.

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9914 Beiträge, 4489x hilfreich)

Hier wäre es nach § 1568a BGB sogar möglich gewesen, dass die Ex-Frau ohne Zustimmung des Vermieters die Wohnung alleine übernimmt. Wenn ich Abschnitt (6) des Paragraphen richtig verstehe, geht das nur innerhalb eines Jahres nach der Scheidung. Ich vermute mal das Thema ist damit durch und es bleibt nur gemeinsam kündigen (notfalls muss die Ex per Gericht dazu gezwungen werden) oder Vereinbarung gemeinsam mit Vermieter,

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1445x hilfreich)

quote:
Kann ich den Vermieter einfach informieren oder den Mietvertrag einseitig von mir kuendigen?


Vermieter informieren - ja

Mietvertrag einseitig kündigen - nein

Erklärungsberechtigte

Zur Kündigungserklärung berechtigt sind die Parteien des Mietvertrags, also Mieter und Vermieter. Steht auf einer oder beiden Seiten des Mietvertrags eine Personenmehrheit, etwa auf Vermieterseite eine Erbengemeinschaft oder ein Ehepaar, auf Mieterseite etwa eine Wohngemeinschaft oder ein Ehepaar, so müssen, wenn nicht eine besondere vertragliche Regelung getroffen ist, alle auf einer Seite stehenden Personen kündigen. Ansonsten liegt eine unwirksame Teilkündigung vor.
http://anwalt-im-netz.de/mietrecht/kuendigung.html

Eine Entlassung einer Person aus dem Vertrag geht nur wenn alle am Vertrag beteiligten
quote:
Personen
zustimmen.

Ist eine solche gütliche Einigung nicht möglich bleibt den Personen der Partei Mieter nur die gemeinsame Kündigung des Vertrages. Verweigert eine Person die Zustimmung kann sie per Klage "erzwungen" werden. Dann ersetzt das Urteil die Zustimmung zur Kündigung.

Leider habt Ihr es versäumt die Wohnungs-/Mietvertragsfrage im Scheidungsverfahren bzw. zeitnah danach zu klären, somit bleibt nur der geschriebene Weg.

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1x Hilfreiche Antwort

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