Bei einem Termin aufgrund einer baulichen Maßnahme hat eine Gutachterin in unserem Haus festgestellt, dass der Dachboden voll mit Gerümpel ist und daraufhin eine Räumung eingeleitet. Wir Mieter (7 Parteien) wurden vier Wochen vorher informiert, dass die Kosten auf uns umgelegt würden, wenn wir nicht selbst unseren Sperrmüll entsorgen. Wir sind erst im vergangenen Jahr eingezogenen und scheinbar fühlte sich auch sonst kein Mieter für den Unrat verantwortlich. Es wirkt auch so, als wäre der Sperrmüll schon seit vielen Jahren auf dem Dachboden, sodass kein Verursacher ausfindig zu machen ist.
Können die (sicherlich hohen) Kosten für die Entsorgung auf die Mieter umgelegt werden?
Danke!
Entrümpeln auf Mieter umlegen?
Fragen zur Miete?
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Habt Ihr Zugang zum Dachboden?
Ja, der Dachboden ist unverschlossen und für alle zugänglich.
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Das ist schlecht. Hier findest du z.B. eine Übersicht zu Sperrmüllkkosten: https://www.mietrecht.org/nebenkosten/sperrmuell/
Die Rechtslage ist kompliziert. Das im Link angesprochene BGH-Urteil wirkt in diesem Fall schwer. Als Mieter könnte man versuchen zu argumentieren, dass auf diesem Dachboden eben nicht regelmäßig Sperrmüll entsorgt wurde sondern dass sich dort Sperrmüll von Jahren oder Jahrzehnten angesammelt hat. Ein weiteres Argument wäre, wenn das eben keine Allgemeinfläche wäre. Wenn also die Mieter gar nicht das Recht hätten, den Dachboden zu benutzen. Das wäre dann vergleichbar mit Sperrmüll, der in einer unverschlossenen Wohnung abgestellt worden wäre. Dafür ist auch nicht die Gemeinschaft der Bewohner sondern der Eigentümer der Wohnung zuständig.
So oder so ist die Argumentation gegen das BGH-Urteil allerdings sehr schwierig.
ZitatBei einem Termin aufgrund einer baulichen Maßnahme hat eine Gutachterin in unserem Haus festgestellt, dass der Dachboden voll mit Gerümpel ist und daraufhin eine Räumung eingeleitet. :
Und welche Befugnis / Bevollmächtigung hatte die Gutachterin überhaupt eine Räumung einzuleiten?
Die Gutachterin war aufgrund einer Schimmelbeseitigung vor Ort und sah den Dachboden als neuen Ort zum Wäschetrocknen vor. Daher die Räumung.
ZitatDie Gutachterin war aufgrund einer Schimmelbeseitigung vor Ort und sah den Dachboden als neuen Ort zum Wäschetrocknen vor. Daher die Räumung. :
Es bleibt nach wie vor die Frage
ZitatUnd welche Befugnis / Bevollmächtigung hatte die Gutachterin überhaupt eine Räumung einzuleiten? :
offen.
Denn das berechtigt die Gutachterin zu genau 0,0 eine Räumung zu beauftragen. Im Gegenteil könnte das einige echte Probleme für die Gutachterin bedeuten ...
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