Hallo zusammen,
mich würde eine Einschätzung zu folgendem Sachverhalt interessieren:
M mietet eine Wohnung von der Genossenschaft G. Im selben Haus gibt es 10 weitere Mietparteien. G teilt M sowie den anderen Mietern in einem Rundschreiben mit, dass bei einer Objektbegehung Verstöße gegen die Hausordnung festgestellt wurden, nämlich dass überall - in Kellergängen, Fluren und auf dem Dachboden (außerhalb der Dachbodenräume) - Gegenstände abgestellt wurden. (Dies entspricht auch den Tatsachen.) G setzt eine Frist, nach deren Ablauf G verbleibende Gegenstände kostenpflichtig entfernen lassen will.
M ist nicht der Eigentümer der Gegenstände und will deswegen keine Kosten übernehmen - auch und gerade keine versteckten Posten über die Betriebskosten. Wie kann M sich dagegen wehren?
Besten Dank!
Entrümpelung: Umlage der Kosten auf Mieter?
25. Juli 2015
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Frage vom 25. Juli 2015 | 13:53
Von
Status: Frischling (20 Beiträge, 4x hilfreich)
Entrümpelung: Umlage der Kosten auf Mieter?
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#1
Antwort vom 25. Juli 2015 | 14:07
Von
Status: Junior-Partner (5833 Beiträge, 2237x hilfreich)
Bei Benutzung einer Suchmaschine und "BGH Entsorgungskosten für Sperrmüll sind umlagefähig" wird man fündig.
#2
Antwort vom 25. Juli 2015 | 17:39
Von
Status: Unparteiischer (9004 Beiträge, 4239x hilfreich)
Wenn einzelne Gegenstände eindeutig einem Eigentümer zugeordnet werden können, könnte der Vermieter von diesen direkt Schadensersatz für die Entsorgung verlangen. Ich vermute nur, dass sich der Aufwand für die Hausverwaltung nicht lohnt.
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