Entsorgung pers. Gegenstände durch Vermieter!

2. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Gomezhatrecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Entsorgung pers. Gegenstände durch Vermieter!

Hallo,

ich oder besser gesagt wir haben ein Problem!

Und zwar:

Ich wohne in einem Wohnheim, in dem Auszubildende und zum Teil Angestellte in kleinen 1-Raum-Wohnungen (eigentlich Zimmer) mit einem kleinen Badezimmer wohnen.

Die Miete ist sehr günstig und deshalb wird dieses Wohnheim von vielen jungen Menschen, die sich in einer Ausbildung befinden, bewohnt. Ein Wohngebäude hat 5 Etagen mit jeweils einem Flur. Auf diesem Flur befinden sich 12 Zimmer, wo jeder Bewohner ein eigenes Zimmer hat. Auf jedem Flur gibt es eine große Gemeinschaftsküche und zwei Balkons. Ein kleinen, in der nähe der Küche und auf der anderen Seite einen großen.

Man kann sich also mit Beginn seiner Ausbildung als Nebenabrede ein Zimmer mieten. Dies ist vertraglich geregelt.

Der Vermieter nennt sich Liegenschaftsmanagement und regelt dort Probleme der Mieter oder setzt seine Bestimmungen durch.

Jetzt zu meinem Problem:

Wie das halt mit jungen Menschen ist, herrscht dort ein sehr freizügiges Leben. Die Küche sieht nicht immer aufgeräumt aus, auf den Fluren stehen meistens Wäscheständer rum und der Balkon ist von vielen Bierflaschen, Aschenbechern und anderen Gegenständen geprägt.

Ich komme heute nach Hause und sehe plötzlich an den Flurwänden einen Zettel, dass alle privaten Gegenstände auf den Gemeinschaftsflächen, wie Flur, Küche und Balkon entfernt werden müssen.
Im Klartext heisst das, Uhren, Mircrowelle, Regale, Tassen, Teller, Waffeleisen etc, müssen entfernt werden, solange sie nicht vom Liegenschaftsmanagement schon vorher dort platziert wurden. Auf dem Balkon muessen die Aschenbecher, eigene Stühle, Tische und Poster abgenommen werden. Auf dem Flur darf nichts stehen, da dort die Wege frei sein muessen, wegen Brandgefahr und Fluchtweg.

Wir haben eine Frist bekommen. Wenn in ZWEI TAGEN diese Gegenstände nicht weggeräumt sind, werden die persönlichen Gegenständer der Mieter entsorgt.

Ich habe das Liegenschaftsmanagement angerufen und die Frau hat mir das bestätigt, dass ALLE persönlichen Gegenstände zu entsorgen sind bzw. in den privaten Zimmern einzuräumen sind. Dabei ist es egal, ob es ein Aschenbecher ist oder ein auf dem Balkon abgestelltes Möbelstück. Sie hat außerdem von einem katastrophalen Zustand der Flure und Balkons gesprochen und die Gegenstände mit dem Wort "Müll" bezeichnet.

Ich habe mir dann die Hausordnung und meinen Mietvertrag geschnappt und nach geforscht. In der Hausordnung steht "Die Gemeinschaftsküche ist sauber zuhalten", "Das Trocknen der Wäsche auf den Fluren ist nicht gestattet", "Verunreinigungen sind zu beseitigen".

Im Mietvertrag steht ca. das Gleiche.

ABER ich habe keine einzige Klausel gefunden, die besagt, was und was nicht auf den Balkons und in der Küche zu stehen hat. Wir finden es eine Frechheit, dass wir unsere Gegenstände aus der Küche und vom Balkon abräumen müssen.

Wir fühlen uns persönlich Angegriffen, schliesslich wollen wir uns doch im Wohnheim wohlfühlen und uns die Küche und den Balkon verschönern.
Das die Flure frei von Gegenständen sein muessen, verstehen wir auch, da die Flure bei Brandgefahr frei sein muessen. Das leuchtet uns alle ein.

Jetzt komme ich zu meinen Fragen:

1. Ist die Frist nicht zu kurz? Zwei Tage sind es nur. Was machen die, die im Urlaub sind?

2. Darf das Liegenschaftsmanagement einfach behaupten, dass es dort Müll sei, der da steht und es dann einfach entsorgen?

3. Reicht eine Bekanntmachung, die auf den Flurwänden aufgehängt wird mit der Überschrift "An alle Bewohner" oder muss nicht jeder einzelner Bewohner in seinem Postfach einen Brief bekommen?

Wir würden uns freuen, wenn wir hier vielleicht ein paar Tipps bekommen und ob wir wirklich Angst haben müssen, wenn wir unsere privaten Gegenstände auf dem Balkon oder in der Küche liegen lassen.

Vielen Dank fürs Lesen.

Gomez :)

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Bitte schauen Sie in Ihren Mietvertrag. Dort steht genau, was Ihnen vermietet worden ist.
Die Ihnen vermieteten Räumlichkeiten darf der Vermieter grundsätzlich nur im Notfall ohne Ihre Zustimmung betreten. Liegt kein Notfall vor und er betritt sie dennoch ohne Anmeldung bzw. während Ihrer Abwesenheit, so liegt sogen. "verbotene Eigenmacht" vor. Sie können in diesem Fall Klage einreichen. Ebenso können Sie den Mietvertrag fristlos kündigen.
Bezüglich der Ihnen nichtvermieteten Räumlichkeiten handelt es sich um sogen. Gemeinschaftseinrichtungen. Das sind z.B. Treppenhäuser, Flure, Keller, in Ihrem Fall auch die Gemeinschaftsküche. Als Mieter müssen Sie die Gemeinschaftseinrichtungen in einem sauberen und vertragsgemäßen Zustand halten. Sie dürfen z.B. keine baulichen Veränderungen vornehmen, Fluchtwege blockieren, Unordnung schaffen.
In dem von Ihnen geschilderten Fall ist der Vermieter sehrwohl berechtigt, Ordnung zu schaffen. Er ist sogar schon deshalb allein dazu verpflichtet, weil Fluchtwege versperrt worden sind. Er hat im Rahmen seiner Fürsorgepflicht dafür zu sorgen, daß keine Person zu Schaden kommt.
Die Frist von 2 Tagen ist aus meiner Sicht mehr als kulant.Die Behauptung, daß es sich um "Müll" handelt, ist lediglich eine andere Definition für "herrenlose Gegenstände". Es muß nicht jeder einzelne Verursacher angeschrieben werden, da der Vermieter die Sachen nicht zuordnen kann. Durch diesen Hinweis haben alle Mieter die Möglichkeit, ihre persönlichen Dinge und vielleicht noch die ihrer Bekannten und Freunde zu beräumen.



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#2
 Von 
Gomezhatrecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Danke für Ihre Antwort. :)

Ich habe noch mal nach geschaut.

Im Mietvertrag steht, dass das Zimmer, Flur und Bad vermietet ist.

Unter dem Absatz "Zur Benutzung" wird die Gemeinschaftsküche genannt.

Und unter Absatz "Benutzung der Nutzräume" steht:

"Der Nutzer hat die gemieteten Räume sowie die zur gemeinschaftlichen Benutzung bestimmten Räume, Einrichtungen und Anlagen schonend und pfleglich zu behandeln und ordnungsgemäß zu reinigen"

Wir behandeln die Küche pfleglich und ordnungsgemäß. Trotzdem werden wir aufgefordert alles wegzuräumen, was privat ist.

In einem Punkt sind wir uns ja auch einig, dass der Flur frei sein muss, auch wenn wir das nicht immer machen.

Aber eine zweitägige Frist ist doch viel zu kurz. Eine Nachbarin ist im Urlaub. Wenn sie wieder da ist, sind ihre privaten Gegenstände entsorgt worden. Wie kann sie sich wehren? Bzw. kann sie da irgendwas noch machen?

Es geht uns nur um die privaten Dinge... morgen wird hier dann erstmal alles abgeräumt und weggesperrt.. Wir haben ja keine andere Möglichkeit oder?

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-- Editiert am 02.11.2009 21:28

-- Editiert am 02.11.2009 21:30

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

quote:
Bzw. kann sie da irgendwas noch machen?


Gute Nachbarn könnten da was machen.



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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
LEGION
Status:
Praktikant
(610 Beiträge, 64x hilfreich)

Palastrevolution ?



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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Gomezhatrecht
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Es herrscht ein sehr gutes Verhältnis zwischen uns Nachbarn.

quote:
Ansonsten: Wenn ihr wirklich dermaßen viel privaten Kram überall in den Gemeinschaftsflächen verteilt habt, daß ihr es nicht schafft, ihn in zwei Tagen wegzuräumen, dann ist es wohl höchste Eisenbahn, daß die Verwaltung eingreift.


Naja, dermaßen Kram liegt da nicht rum. Ok, der Balkon sieht natürlich so aus, wie er unter jungen Mensch aussieht. Nach Party und so. Aber es ist nicht extrem. Wir sind sogar ein richtig frischer Flur. Alles wurde vor unserem Einzug renoviert. Die Wände und die Küche sind in einem richtig guten Zustand. Es war nur vor 3 Tagen ein Abgesandter des Liegenschaftsmanagement da und da sah es nicht so aufgeräumt aus. Es ist aber keines Falls verdreckt oder so!

Die Ansprechpartnerin sagte am Telefon, dass diese Zettel in allen Wohheimen ausgehändigt wurden, das stimmt aber nicht! Ich hab es nachgeprüft. Nur bei uns wird so eine drastische Maßnahme durchgeführt, die völlig hirnrissig und sinnlos ist... Wieso muessen Küchengegenstände aus der Küche entfernt werden? Nur weil sie aus dem privaten Umfeld der Mieter kommen? Das kann nicht sein! Wir fühlen uns ein bisschen verarscht, auf gut Deutsch gesagt, und hintergangen. Jetzt wurde angekündigt, dass in verschiedenen Zeitabständen auf unserem Flur Kontrolleure durchgehen und alles mitnehmen, was nicht vom Arbeitgeber dort hingestellt oder aufgestellt wurde!

Wir verstehen die Sachlage nicht und können das nicht nachvollziehen. Es stinkt nicht, ist nicht verdreckt und hat bis jetzt niemanden gestört, dass es so aussieht, wie es aussieht. Nur das Liegenschaftsmanagement stört das!

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0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12320.01.2010 09:40:40
Status:
Schüler
(482 Beiträge, 361x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
muecke1401
Status:
Schüler
(273 Beiträge, 77x hilfreich)

Es stinkt nicht, ist nicht verdreckt und hat bis jetzt niemanden gestört, dass es so aussieht, wie es aussieht. Nur das Liegenschaftsmanagement stört das!


Tja, und genau das ist der Vermieter !!! wenn euch das nicht passt, könnt ihr euch ja was neues suchen.
So sieht es nun mal aus !
Auch in anderen Wohnhäusern ist es nicht gestattet Gemeinschaftsräume mit eigenem zeugs zu zu stellen. Egal wieviel und von wem .

Wurde von unserem Vm auch schön mal angekündigt nach einer Hausbegehung. Hier gab es nur einen, der so messie-Qualitäten hat(te) und der ist gehüpft und hat einen Container bestellt- aufgeregt hat er sich auch- nutzte aber nix.

Also, Ärmel hochkrempeln und loslegen...soifz

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