Entsorgung von eingelagerten Gegenständen

18. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
go591227-11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Entsorgung von eingelagerten Gegenständen

Hallo zusammen!

Kleine Vorgeschichte zu meinem Problem: Meine Lebensgefährtin und ich wollten Anfang des Jahres in unsere alte Wohnung nach Köln ziehen. Ich hatte vorsorglich im Februar schon mal mündlich meiner Vermieterin bescheid gesagt, das wir eventuell gegen Ende Mai aus der Wohnung ausziehen. Anfang Mai bin ich dann nach Köln gefahren um unsere alte Wohnung zu begutachten. Es hat sich herausgestellt das die Wohnung durch meinen damaligen Nachmieter ziemlich vernachlässigt wurde und sich das als sehr teure Angelegenheit (Sanierung, Renovierung) ergeben hat und wir dann beschlossen hatten, nicht nach Köln zu ziehen und nicht auszuziehen.

Als ich meiner Vermieterin den "Nichtumzug" erklärt hatte, bekam ich dann zu hören das ab 20. Mai schon ein neuer Mietvertrag auf unsere Wohnung geschlossen worden ist. Obwohl wir keine schriftliche, ordentliche Kündigung gestellt hatten. Wir haben dann doch innerhalb einer Woche eine neue Wohnung gefunden (was am derzeitigen Wohnungsmarkt als unmöglich erschien) und haben dann einen Aufhebungsvertrag geschlossen. So viel zur Vorgeschichte.

In der vorhandenen Garage hatte ich schon bei Einzug einiges an Studiotechnik (bin selbstständiger Musiker) und teile meines Oldtimers eingelagert. Bei Auszug war mündlich abgeklärt, das ich das ganze eingelagerte im Nachgang noch abholen werde, weil ich mich erst um ein neues Lager kümmern muss. Diese Woche wollte ich dann meine Gegenstände holen und bekomme zu hören das alles Entsorgt worden ist. Mir wurde keine Möglichkeit gegeben, mein Material vorher abzuholen. Mir wurden dann Teile des Aufhebungsvertrages geschickt mit dem Verweis auf eine Klausel:

"Mieter und Vermieter sind sich einig darüber, dass mit der Erfüllung der Vereinbarungen aus dem Aufhebungsvertrag keine gegenseitigen Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis bestehen"

Meine Frage ist nun:
Kann ich gegen die ehemalige Vermieterin Schadensersatzansprüche geltend machen? Es war teils hochwertige Technik (Mischpulte, Kabel, Verstärker, Faderports...etc.) dazu noch Holzteile meines Oldtimers inkl. seltener Karrosserieteile, die so schwer zu kaufen sind. Hätte sie mir auch bescheid geben müssen das eine Entsorgung ansteht? Obwohl sie ja wusste das ich das noch abholen werde?

Das schlimme an der ganzen Geschichte ist, die ehemalige Vermieterin war eine jahrelange Freundin und ich habe aus Rücksicht bis jetzt nichts getan. Nur jetzt, wo es an Werte geht, hört bei mir der Spaß auf.

Bin für jeden Tip dankbar

Bjornsson Greene

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von go591227-11):
Bei Auszug war mündlich abgeklärt

Mit welchem Wortlaut und wie beweisbar?



Zitat (von go591227-11):
bekam ich dann zu hören das ab 20. Mai schon ein neuer Mietvertrag auf unsere Wohnung geschlossen worden ist

Da hätte ich mich gar nicht um eine Umzug gekümmert, das wäre das Problem der Vermieterin gewesen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Wie lange waren die Sachen denn jetzt eingelagert? Seit ihr zum 20.05 ausgezogen?
Das wäre natürlich schon recht lange, wenn ihr zum 20,5 ausgezogen seid und die Sachen erst Mitte August holen wolltet.
Gab es Zeugen der mündlichen Vereinbarung?

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Ich vernachlässige mal die Nebenaspekte. Mir erscheint das hier hauptsächlich relevant zu sein:

Zitat (von go591227-11):
Bei Auszug war mündlich abgeklärt, das ich das ganze eingelagerte im Nachgang noch abholen werde, weil ich mich erst um ein neues Lager kümmern muss.
Was genau wurde da vereinbart und was ist davon beweisbar?

Zitat (von go591227-11):
Mieter und Vermieter sind sich einig darüber, dass mit der Erfüllung der Vereinbarungen aus dem Aufhebungsvertrag keine gegenseitigen Ansprüche mehr aus dem Mietverhältnis bestehen
Ich weiß ja nicht, was da so alles drinstand. Aber sehr wahrscheinlich war die Rückgabe der geräumten Mietsache Teil der Vereinbarung. Dies ist nicht vollständig erfolgt, die Garage war nicht geräumt. Von daher sehe ich nicht, ob dieser Teil der Vereinbarung überhaupt schon greift. Unklar ist mir auch, ob sich der Mieter, welcher entgegen der Vereinbarung nicht vollständig geräumt hat, darauf berufen darf, dass die Voraussetzungen aus dem Aufhebungsvertrag ja noch nicht erfüllt waren.

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#4
 Von 
go591227-11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mit welchem Wortlaut und wie beweisbar?

Unter unabhängigen Zeugen (Nachbar und Fahrer des Transporters) wurde die Abholung meiner Gegenstände vereinbart, sobald in der Garage Platz ist um an meine Sachen ran zu kommen (Durch Umbau des Hauses waren Baumaterialien in der Garage eingelagert)

Zitat (von Catslove):
Wie lange waren die Sachen denn jetzt eingelagert? Seit ihr zum 20.05 ausgezogen?
Das wäre natürlich schon recht lange, wenn ihr zum 20,5 ausgezogen seid und die Sachen erst Mitte August holen wolltet.
Gab es Zeugen der mündlichen Vereinbarung?


Hatte ich vergessen zu erklären: Die Garage war für alle Bewohner des Hauses frei zugänglich, da die Garage durch bauliche Veränderungen der Hofeinfahrt nicht mehr als normale Garage genutzt wurde. Hier durfte jeder seine Fahrräder, Werkzeug, und sonstiges reinstellen. Sie war auch nicht Teil des Mietvertrages

Zitat (von cauchy):
Ich weiß ja nicht, was da so alles drinstand. Aber sehr wahrscheinlich war die Rückgabe der geräumten Mietsache Teil der Vereinbarung. Dies ist nicht vollständig erfolgt, die Garage war nicht geräumt. Von daher sehe ich nicht, ob dieser Teil der Vereinbarung überhaupt schon greift. Unklar ist mir auch, ob sich der Mieter, welcher entgegen der Vereinbarung nicht vollständig geräumt hat, darauf berufen darf, dass die Voraussetzungen aus dem Aufhebungsvertrag ja noch nicht erfüllt waren.


Wie oben schon beschrieben, die Garage war kein Teil des Mietvertrages.
Nach Durchsicht meiner Unterlagen ist mir auch die schriftliche Vereinbarung zur Nutzung der Garage entgegen geflogen :)

Danke schonmal im voraus für die jetzt schon geschriebenen Antworten

Bjornsson Greene

-- Editiert von User am 18. August 2022 11:47

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#5
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von go591227-11):
Hier durfte jeder seine Fahrräder, Werkzeug, und sonstiges reinstellen.
Zitat (von go591227-11):
hochwertige Technik (Mischpulte, Kabel, Verstärker, Faderports...etc.)
Wenn "jeder" Zugang hatte dann kommt neben der "Entsorgung" durch die Vermieterin auch Diebstahl durch Unbekannt in Betracht.

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#6
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Wenn "jeder" Zugang hatte dann kommt neben der "Entsorgung" durch die Vermieterin auch Diebstahl durch Unbekannt in Betracht.


man sagte ihm doch, dass die Sachen entsorgt wurden

-- Editiert von User am 18. August 2022 12:47

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
man sagte ihm doch, dass die Sachen entsorgt wurden
Was aber wenn "man" der Dieb war, der mit dem Entsorgungs-Narrativ von seiner Tat weg lenken will?!??

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Was aber wenn "man" der Dieb war


Was aber wenn wir uns an die Fakten halten?
Die Vermieterin hat gestanden das ganze Zeug entsorgt zu haben.

Die nicht ganz unwichtige Frage, wie lange nach Auszug die Sachen noch eingelagert waren, ist leider nicht beantwortet.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
AR377
Status:
Praktikant
(945 Beiträge, 260x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Die Vermieterin hat gestanden das ganze Zeug entsorgt zu haben.
Wie kommt man darauf?

Das Folgende lässt jeden Raum, dass die Nachricht nicht von der Vermieterin, sondern z.B. etwa von einem der weiteren Bewohner überbracht wurde:
Zitat (von go591227-11):
Diese Woche wollte ich dann meine Gegenstände holen und bekomme zu hören das alles Entsorgt worden ist.



Zitat (von spatenklopper):
Die nicht ganz unwichtige Frage, wie lange nach Auszug die Sachen noch eingelagert waren
... weil wenn etwas nur lange genug unabgeholt bleibt es zurecht einfach entsorgt werden darf???

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von AR377):
... weil wenn etwas nur lange genug unabgeholt bleibt es zurecht einfach entsorgt werden darf???


Nicht "einfach", aber im Grunde sieht es genau so aus.

-- Editiert von User am 18. August 2022 16:02

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
go591227-11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von AR377):
Das Folgende lässt jeden Raum, dass die Nachricht nicht von der Vermieterin, sondern z.B. etwa von einem der weiteren Bewohner überbracht wurde:


Sorry, da war ich wohl etwas ungenau. Ihre Schwester (ebenfalls Miteigentümerin des Hauses) hat mir per Whatsapp-Sprachnachricht mitgeteilt, das Ihre Schwester (meine ehem. Vermieterin) die Sachen aus der Garage an einem Samstag mit mehreren Freunden raus geräumt hat und entsorgt hat. Dazu wurde ein Container bestellt, und eben da alles rein gefeuert.
Und wie ich gerade durch den Nachbarn erfahren durfte, wurden auch ein paar Dinge von mir verkauft (eine Kappsäge die eben der Nachbar von ihr gekauft hatte, ohne das er wusste das es eigentlich meine war)

Zitat (von spatenklopper):
Die nicht ganz unwichtige Frage, wie lange nach Auszug die Sachen noch eingelagert waren, ist leider nicht beantwortet.


Wir sind ausgezogen am 21.05.2022. An diesem Tag habe ich auch mit meiner ehem. Vermieterin die mündliche Vereinbarung geschlossen, meine Sachen dann zu holen, sobald man Platz hat und da dran kommt, was am Tage des Auszugs ja nicht möglich war, da die ganze Garage mit Paletten voller Baumaterial voll stand. Also sind die Sachen jetzt seit fast 3 Monaten dort gelagert gewesen.

Zitat (von spatenklopper):
Nicht "einfach", aber im Grunde sieht es genau so aus.

Das glaube ich eben nicht, sonst wäre ja eine mündliche Vereinbarung, das die Sachen eben noch abgeholt werden (unter Zeugen) wertlos.

Danke wie immer für die konstruktiven Kommentare :)

Bjornsson Greene

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Wie gesagt, es darf nicht einfach so entsorgt werden, aber ein Vermieter muss auch nicht "ewig" darauf warten, dass sich irgendwann vielleicht etwas bewegt.
Das es in deinem Fall korrekt gewesen ist, deine Sachen zu entsorgen, möchte ich damit nicht behaupten, eher das Gegenteil.

Hier ist eigentlich alles sehr gut zusammengefasst- >

https://www.mietrecht.org/mietvertrag/zurueckgelassene-gegenstaende-mieter/?quad_cc

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
go591227-11
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von spatenklopper):
Wie gesagt, es darf nicht einfach so entsorgt werden, aber ein Vermieter muss auch nicht "ewig" darauf warten, dass sich irgendwann vielleicht etwas bewegt.
Das es in deinem Fall korrekt gewesen ist, deine Sachen zu entsorgen, möchte ich damit nicht behaupten, eher das Gegenteil.

Hier ist eigentlich alles sehr gut zusammengefasst- >


Ich danke dir für deine Antwort. Das hilft mir tatsächlich weiter. Ich werde jetzt versuchen, das außergerichtlich in irgendeiner Form zu klären. Parallel werde ich mich noch anwaltlich beraten lassen und dann den Dingen seinen Lauf lassen.

Danke nochmals an alle Kommentatoren

Greetz
Bjornsson Greene

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