Hallo habe ein Problem.
Mein Ex Freund (wir haben uns vor einer Woche getrennt)
läßt mich nicht mehr in unser gemeinsam gemietetes Haus.
Hat Schloß gewechselt und gibt mir auch keinen Termin wo ich rein könnte.
Wir stehen beide im Mietvertrag und zahlen auch anteilsmäßig unsere Miete.
Im Haus sind noch Sachen von mir und auch meine Katze.
Hat jemand Erfahrung mit so einer Situation und kann mir einen Rat geben.
-----------------
""
Er läßt mich nicht in gemeinsames Haus.
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Schlüsseldienst holen.
-----------------
""
Ist das so einfach?
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das mit dem Schlüsseldienst ist m.E. ok, da ja beide Mieter, d.h. Besitzer der Wohnung
sind.
Solange das so ist, kann der eine den anderen, zumindest rechtlich gesehen, nicht aussperren.
Wieso denn nicht? Du hast auf das Haus genauso ein Anrecht wie er bzw. auf den ungehinderten Zugang. Und wenn der nicht mehr gewährleistet ist, dann sorg halt dafür.
Vielleicht ist es auch möglich, dass du zu einem Zeitpunkt wo er da ist hingehst und wenn er dich wieder nicht reinläßt, dann ruf die Polizei. Vielleicht reicht auch erst die Drohung, sie zu rufen. Die sorgen dann sicher, dass du zumindest rein kannst um deine Sachen und die Katze zu holen.
-----------------
""
Was willst Du denn erreichen?
Dass Du Deine Sachen holen kannst?
Dass Du in Dein Bettchen neben ihm kannst?
Dass er Dich verprügelt?
Dass er Dich abmurkst?
-----------------
""
Das mit dem Schlüsseldienst ist m.E. ok, da ja beide Mieter, d.h. Miieter bzw.Besitzer der Wohnung
sind.
Solange das so ist, kann der eine den anderen, zumindest rechtlich gesehen, nicht aussperren.
habe schon bei Pokizei nachgefragt. Die sagen man braucht eine Einstweilige Verfügung? Aber das ist ja glaub ich nicht so einfach. Oder?
-----------------
""
Er wird ja wohl irgendeinen tatsächlichen oder vermeintlichen Grund haben, [color=red]warum[/color] er Dich ausgesperrt hat.
Willst Du uns den nicht mal nennen?
Vor allem: was willst Du denn erreichen?
Sachen holen? Mit ihm kuscheln?
-----------------
""
Nun er hat eine Neue, vielleicht hat er Angst, das ich mal unverhofft stören könnte.
Nein ich möchte gewiss nicht mit ihm kuscheln.
Sondern meine Sachen holen.
-----------------
""
Ich würd's machen wie von Anjuli vorgeschlagen. Wenn er da ist, die Polizei rufen. Persönlich würde ich aber einen Termin anstreben, wenn er nicht da ist, weil das etwaige Drama-Szenen erspart. Schlüsseldienst rufen, meine Sachen und Katze einpacken und wieder gehen.
-----------------
"Ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem."
-- Editiert Katanaka am 12.01.2013 18:39
quote:
meine Sachen holen.
Schreib ihm, Du wirst am .... um ----Uhr Deine Sachen abholen (lassen). Wenn es aus zeitlichen Gründen für ihn nicht möglich sein sollte, möge er einen anderen Zeitpunkt vorschlagen. Immer schön den Nachweis sichern!
Wenn er überhaupt nicht reagiert, mußt Du zum Gericht traben und Dir eine einstweilige Anordnung holen; die kriegst Du ziemlich schnell. Wenn er Dich ausgesperrt hat und Du deshalb im Hotel übernachten mußtest (allein!), solltest Du ihm die Hotelrechnung präsentieren.
-----------------
""
Es geht nicht darum wo ich gerade untergekommen bin. Habe eine Eigentumswohnung die gerade leer steht. Und die ich jetzt nutze.
Es geht mir um meine Sachen. Die Rechnungen für die Anschaffungen meinerseits sind auch in dem Haus.
Somit habe ich auch im Moment keinen nachweis.
Das nächste ist das ich alleine den Mietvertarg nicht kündigen kann.
Ich also im Moment noch voll für alles hafte.
-----------------
""
quote:
Es geht nicht darum wo ich gerade untergekommen bin.
Entschuldige bitte vielmals, dass ich Dir einen Ratschlag geben wollte für den Fall, dass es zuträfe! Kommt nicht wieder vor!
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
6 Antworten
-
4 Antworten
-
26 Antworten
-
21 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten
-
25 Antworten