Hallo zusammen,
folgendes Szenario/Problem:
Meine Freundin wohnt seit 6 Jahren in einer Wohnung im Haus Ihrer Oma. Ich bin vor 2 Jahren dazugezogen.
Miete mussten wir nie zahlen, da Oma froh war, das jemand mit im Haus ist.
Anfang Oktober ist die Oma meiner Freundin verstorben, das Haus geht auf die beiden Kinder über. (Mutter und Onkel meine Freundin)
Der Onkel hat jetzt über einen Anwalt angefragt, wieviel Miete wir zahlen. Da die Familie mit dem Onkel zerstritten ist, erwarten wir hier noch eine Menge Ärger. Wir wissen jetzt nicht genau, ob er für die Zeit ab Anfang Oktober (Tod der Oma) bis Mitte Dezember (Auszug, da Haus fertig) von uns Miete verlangen kann? Einen Vertrag haben wir ja nie unterschrieben?
Wir sind uns grad nicht sicher, aber einen Anwalt würde ich ungern einschalten, um Kosten zu vermeiden.
Vielen Dank für die Hilfe!
Erbe verlangt Miete
Sie sollten aber einen Anwalt einschalten um Kosten zu sparen.
So ein Wohnverhältnis das unter Umständen Jahrzehnte dauern kann ist kostenrelevanter als eventuell einmalige Anwaltkosten.
Ist es ein 2Familienhaus?
Wie ist das Verhältnis zur Mutter?
-----------------
""
Es handelt sich um ein Einfamilienhaus, wobei das OG von uns als eigenständige Wohnung genutzt wurde.
Das Wohnverhältnis wird keine Jahrzehnte dauern, da wir Mitte Dezember ausziehen werden, da unser eigenes Haus dann fertig ist.
Das Verhältnis zur Mutter ist sehr gut. Sie steht voll auf unserer Seite und möchte auch keine Miete haben!
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Welche Bedenken bestehen denn eigentlich Miete zu zahlen.
Immerhin tun das Millionen in diesem unseren Land, jedenfalls mehr oder weniger.
Die bisherige Geschäftsgrundlage für das kostenfreie Wohnen
quote:
Anfang Oktober ist die Oma meiner Freundin verstorben
ist ja entfallen und Mutti ist nun mal nicht alleinige Erbin.
quote:
Sie steht voll auf unserer Seite und möchte auch keine Miete haben!
Das steht Ihr ja auch frei das so zu handhaben, aber eben nur für Ihren Anteil am Erbe!
Wenn um 6 Wochen Miete geht, sollte man sich einfach einigen.
Rückwirkend wird wohl keine Miete mehr fällig sein.
-----------------
""
Hallo,
quote:Warum sagt ihr dem nicht einfach, dass ihr mietfrei wohnt?
Der Onkel hat jetzt über einen Anwalt angefragt, wieviel Miete wir zahlen.
quote:Egal, es gibt offensichtlich einen Vertrag, sonst würdet ihr nicht dort wohnen (bzw. es müsste euch nachgewiesen werden, dass ihr die Wohnung quasi gekidnappt habt).
Einen Vertrag haben wir ja nie unterschrieben?
Und der Vertrag geht auf die Erben über, incl. Kündigungsfristen etc.
Ich möchte aber erstmal nichts dazu sagen, ob und wie er vom Vermieter gekündigt werden kann (spielt ja auch keine Rolle, ihr zieht ja eh bald aus, und zwar vor Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist).
quote:Wieso ist die entfallen? Die Vereinbarung war doch "da Oma froh war, das jemand mit im Haus ist.", und das ist doch immer noch der Fall. Der mutmaßliche Wille der Verstorbenen dürfte zumindest ziemlich klar sein.
Die bisherige Geschäftsgrundlage für das kostenfreie Wohnen ist ja entfallen
Stefan
Hallo mado123
quote:
Miete mussten wir nie zahlen, da Oma froh war, das jemand mit im Haus ist.
da aus Ihrem Beitrag nicht wirklich erkennbar ist, ob es sich hier um einen mündlichen Mietvertrag, eine Leihe o.ä. handelt nachstehend etwas Info:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/l1/leihe.htm
quote:
für die Zeit ab Anfang Oktober (Tod der Oma) bis Mitte Dezember (Auszug, da Haus fertig)
Je nachdem ob Leihe oder Miete wäre hier u.U. auch eine Kündigungsfrist einzuhalten!!!
Ich denke, eine Beratung bei einem RA wäre ratsam.
Gruß
Karakorum
-----------------
"Jenseits von Richtig und Falsch gibt es einen Ort. Dort treffen wir uns. (Rumi)"
quote:
Wir wissen jetzt nicht genau, ob er für die Zeit ab Anfang Oktober (Tod der Oma) bis Mitte Dezember (Auszug, da Haus fertig) von uns Miete verlangen kann? Einen Vertrag haben wir ja nie unterschrieben?
Das ist eben "Leihe", die kann im Prinzip jederzeit gekündigt werden, aber nur von der Erbengemeinschaft, d.h. alle Miterben müssen sich einig sein.
Rückwirkend kündigen geht generell nicht. Der Erblasser kann mit seinem Eigentum tun und lassen, was er möchte, verleihen, verschenken, verbrauchen usf.
Miete ist da nicht geschuldet. Ihr habt aber keinen Kündigungsschutz, wenn ihr schon in stark 4 Wochen auszieht, spielt das aber sowieso keine Rolle.
Das wird sich insoweit mit eurem Auszug erledigen.
-----------------
""
quote:
Wieso ist die entfallen? Die Vereinbarung war doch "da Oma froh war, das jemand mit im Haus ist.", und das ist doch immer noch der Fall. Der mutmaßliche Wille der Verstorbenen dürfte zumindest ziemlich klar sein.
Ein Toter hat keinen Willen mehr!
Wäre ein letzter Wille (Testament!) vorhanden würden dessen Regelungen gelten.
Ist kein letzter Wille vorhande gilt ebe die gesetzliche Erbfolge und damit ist der Onkel am Zug.
-- Editiert JollyJumper am 02.11.2013 12:18
quote:
... und damit ist der Onkel am Zug.
So viel ziehen kann der alleine aber nicht. Es gibt eine Erbengemeinschaft.
Universalsukzession, Gesamtrechtsnachfolge, die Erbengemeinschsaft ist Rechtsnachfolger des Erblassers und hat sozusagen auch alle Verträge geerbt.
Das gilt auch für die Leihe der Wohnung. Die besteht unverändert weiter, bis sie wirksam von der Gemeinschaft gekündigt wird.
Alleine kündigen kann der Onkel nicht.
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
1 Antworten
-
9 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten