Ergänzung zum Mietvertrag - Wie soll ich die Ergänzung genau formulieren?

4. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
waynejuckts147
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ergänzung zum Mietvertrag - Wie soll ich die Ergänzung genau formulieren?

Hallo,
ich bin Vermieter und vermiete in einem Mehrfamilienhaus 2 Wohnungen. Ich möchte eine Ergänzung zum vorhandenen Mietvertrag vornehmen und zwar betrifft es die explizite Erwähnung, dass bei Verstopfungen von Abflüssen und Kanalisationen, die eindeutig vom Mieter verursacht wurden, der gesamte Schaden von ihm getragen werden muss.
Ich verstehe mich mit den Mietern sehr gut, da gibt es keine persönlichen Probleme. Aber bei uns liegen die Abflüsse und die Kanalisation derart ungünstig, dass im schlimmsten Falle der Schaden über 10.000 EUR sein kann. Und wenn da keine klaren Verhältnisse herrschen, kann ich schnell zum "Zahler" verbrummt werden, dem möchte ich vorbeugen.

So, nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe den folgenden Satz als Ergänzung zum Mietvertrag gewählt, bin mir aber nicht sicher, ob er so juristisch korrekt ist.

ooooIst der Mieter oder ein Besucher der Verursacher einer Verstopfung eines Abflusses oder einer Kanalisation, so hat er die gesamten Kosten des entstandenen Schadens selbst zu tragen.ooooo

--> sind darin, die Kinder, also Minderjährige, inbegriffen?
--> ist darin inbegriffen, dass wenn die Kinder z.B. in unserer Wohnung den Schaden verusachen würden, trotzdem der Mieter aufkommen muss?
--> wie muss der Satz lauten, damit es keine Missverständnisse gibt?

Ich danke im Voraus für hilfreiche Antworten

Mfg



-- Editiert von waynejuckts147 am 04.09.2008 18:46:47

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 279x hilfreich)

Egal was sie formularmässig den Mietern zur Unterschrift vorlegen, wenn es den Mieter unangemessen benachteiligt, gelten die AGB`s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und machen ihre vertragliche Regelung unwirksam.

So änlich wie wenn sie eine ungültige Schönheitsreparaturklausel vereinbaren, ist diese Klausel nichtig, bleiben sie auf den Kosten sitzen.

Darüberhinaus was ist schon eindeutiges Verschulden, wenn, wie sie selbst sagen, die Abwasserleitungen sehr ungünstig beschaffen sind. U.u. besteht dann ein ***Mitverschulden*** Ihrerseits........

Ich sehe da realistisch keine Möglichkeit !

MFG

-- Editiert von barni gröllheimer am 04.09.2008 19:10:56

-- Editiert von barni gröllheimer am 04.09.2008 19:12:17

-- Editiert von barni gröllheimer am 04.09.2008 19:13:22

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Sehe ich auch so... Und selbst wenn der Mieter (oder seine Kinder) einen Schaden verschuldet, der nachweisbar ist, dann müsste er eh zahlen, auch ohne Vereinbarung.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
waynejuckts147
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Leitungen wurden nicht von mir ungünstig verlegt, sondern von der Stadt. Es geht hauptsächlichen um die Zuleitungen zu den Straßen.

Diese Ergänzung ist ja auch keine Benachteiligung für die Mieter, sondern eher eine "Klarstellung".

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1194x hilfreich)

Muss aber nicht sein ;)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Hallo wayne,

wie schon geschrieben wurde, wenn es eindeutig die Schuld des Meiters war, dann muss er auch dafür aufkommen, dazu benbötigt man keine gesonderte Vereinbarung.

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
waynejuckts147
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

@ michael32 und alle anderen

Gut, das ist beruhigend zu hören. Aber kann ich das auch irgendwo "nachlesen", d.h. gibt es eine Art Gesetz/Vorschrift wo das drin steht?

Würde mich freuen, wenn das jemand hier aufzeigen könnte oder einen Link schicken könnte.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48965 Beiträge, 17238x hilfreich)

Gut, das ist beruhigend zu hören. Aber kann ich das auch irgendwo nachlesen, d.h. gibt es eine Art Gesetz/Vorschrift wo das drin steht?

So konkret steht das nirgendwo. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Schadenersatz Recht. Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, der muss diesen Schaden ersetzt. Das gilt grundsätzlich, auch für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.

Schwierig wird es jedoch bei der Frage, wie dem Mieter eine Schuld nachzuweisen ist. Daran scheitert eine derartige Schadenersatzforderung häufig. Das Problem kannst Du aber auch nicht durch eine geschickte Klausel umgehen.

-- Editiert von hh am 05.09.2008 16:53:01

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Kein Mieter ist verpflichtet, einen nachträglichen Zusatz zum Mietvertrag zu unterschreiben !
Der Vermieter kann nichts dagegen machen !

Verursacht ein Mieter einen Schaden am Gebäude oder an den Einrichtungen des Gebäudes, muß er diesen Schaden auch selbst bezahlen.
Hat er aber nicht das Geld, diesen Schaden zu begleichen, wird in vielen Fällen erst einmal der Vermieter oder dessen Versicherung in Vorleistung treten müssen.

Der Vermieter oder dessen Versicherung werden sich dann das Geld vom Verursacher zurückholen müssen.

Unternehmerisches Risiko !

-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
waynejuckts147
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Gibt es überhaupt Versicherungen, die solche Rohrverstopfungen versichern? In meiner jetzigen Gebäudeversicherung ist das nämlich nicht drin und kann auch nicht als Option gewähöt werden...

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 279x hilfreich)

Es gibt ja auch Leitungswasserversicherungen, die haben aber, wie der Name schon sagt, nur Frischwasser in ihrem Versicherungsumfang. Glaube kaum, dass da Abwasser mit drin ist.

Bin mir allerdings nicht sicher !

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.289 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.695 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen