Hallo,
ich bin Vermieter und vermiete in einem Mehrfamilienhaus 2 Wohnungen. Ich möchte eine Ergänzung zum vorhandenen Mietvertrag vornehmen und zwar betrifft es die explizite Erwähnung, dass bei Verstopfungen von Abflüssen und Kanalisationen, die eindeutig vom Mieter verursacht wurden, der gesamte Schaden von ihm getragen werden muss.
Ich verstehe mich mit den Mietern sehr gut, da gibt es keine persönlichen Probleme. Aber bei uns liegen die Abflüsse und die Kanalisation derart ungünstig, dass im schlimmsten Falle der Schaden über 10.000 EUR sein kann. Und wenn da keine klaren Verhältnisse herrschen, kann ich schnell zum "Zahler" verbrummt werden, dem möchte ich vorbeugen.
So, nun zu meiner eigentlichen Frage. Ich habe den folgenden Satz als Ergänzung zum Mietvertrag gewählt, bin mir aber nicht sicher, ob er so juristisch korrekt ist.
ooooIst der Mieter oder ein Besucher der Verursacher einer Verstopfung eines Abflusses oder einer Kanalisation, so hat er die gesamten Kosten des entstandenen Schadens selbst zu tragen.ooooo
--> sind darin, die Kinder, also Minderjährige, inbegriffen?
--> ist darin inbegriffen, dass wenn die Kinder z.B. in unserer Wohnung den Schaden verusachen würden, trotzdem der Mieter aufkommen muss?
--> wie muss der Satz lauten, damit es keine Missverständnisse gibt?
Ich danke im Voraus für hilfreiche Antworten
Mfg
-- Editiert von waynejuckts147 am 04.09.2008 18:46:47
Ergänzung zum Mietvertrag - Wie soll ich die Ergänzung genau formulieren?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?



Egal was sie formularmässig den Mietern zur Unterschrift vorlegen, wenn es den Mieter unangemessen benachteiligt, gelten die AGB`s (Allgemeinen Geschäftsbedingungen) und machen ihre vertragliche Regelung unwirksam.
So änlich wie wenn sie eine ungültige Schönheitsreparaturklausel vereinbaren, ist diese Klausel nichtig, bleiben sie auf den Kosten sitzen.
Darüberhinaus was ist schon eindeutiges Verschulden, wenn, wie sie selbst sagen, die Abwasserleitungen sehr ungünstig beschaffen sind. U.u. besteht dann ein ***Mitverschulden*** Ihrerseits........
Ich sehe da realistisch keine Möglichkeit !
MFG
-- Editiert von barni gröllheimer am 04.09.2008 19:10:56
-- Editiert von barni gröllheimer am 04.09.2008 19:12:17
-- Editiert von barni gröllheimer am 04.09.2008 19:13:22
Sehe ich auch so... Und selbst wenn der Mieter (oder seine Kinder) einen Schaden verschuldet, der nachweisbar ist, dann müsste er eh zahlen, auch ohne Vereinbarung.
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Die Leitungen wurden nicht von mir ungünstig verlegt, sondern von der Stadt. Es geht hauptsächlichen um die Zuleitungen zu den Straßen.
Diese Ergänzung ist ja auch keine Benachteiligung für die Mieter, sondern eher eine "Klarstellung".
Muss aber nicht sein
Hallo wayne,
wie schon geschrieben wurde, wenn es eindeutig die Schuld des Meiters war, dann muss er auch dafür aufkommen, dazu benbötigt man keine gesonderte Vereinbarung.
Gruß
@ michael32 und alle anderen
Gut, das ist beruhigend zu hören. Aber kann ich das auch irgendwo "nachlesen", d.h. gibt es eine Art Gesetz/Vorschrift wo das drin steht?
Würde mich freuen, wenn das jemand hier aufzeigen könnte oder einen Link schicken könnte.
--- editiert vom Admin
Gut, das ist beruhigend zu hören. Aber kann ich das auch irgendwo nachlesen, d.h. gibt es eine Art Gesetz/Vorschrift wo das drin steht?
So konkret steht das nirgendwo. Das ergibt sich aus dem allgemeinen Schadenersatz Recht. Wer einem anderen schuldhaft einen Schaden zufügt, der muss diesen Schaden ersetzt. Das gilt grundsätzlich, auch für das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter.
Schwierig wird es jedoch bei der Frage, wie dem Mieter eine Schuld nachzuweisen ist. Daran scheitert eine derartige Schadenersatzforderung häufig. Das Problem kannst Du aber auch nicht durch eine geschickte Klausel umgehen.
-- Editiert von hh am 05.09.2008 16:53:01
Kein Mieter ist verpflichtet, einen nachträglichen Zusatz zum Mietvertrag zu unterschreiben !
Der Vermieter kann nichts dagegen machen !
Verursacht ein Mieter einen Schaden am Gebäude oder an den Einrichtungen des Gebäudes, muß er diesen Schaden auch selbst bezahlen.
Hat er aber nicht das Geld, diesen Schaden zu begleichen, wird in vielen Fällen erst einmal der Vermieter oder dessen Versicherung in Vorleistung treten müssen.
Der Vermieter oder dessen Versicherung werden sich dann das Geld vom Verursacher zurückholen müssen.
Unternehmerisches Risiko !
-----------------
"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "
Gibt es überhaupt Versicherungen, die solche Rohrverstopfungen versichern? In meiner jetzigen Gebäudeversicherung ist das nämlich nicht drin und kann auch nicht als Option gewähöt werden...
--- editiert vom Admin
Es gibt ja auch Leitungswasserversicherungen, die haben aber, wie der Name schon sagt, nur Frischwasser in ihrem Versicherungsumfang. Glaube kaum, dass da Abwasser mit drin ist.
Bin mir allerdings nicht sicher !
MFG
--- editiert vom Admin
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