Ergänzung zum Mietvertrag - Endrenovierungsklausel

29. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
Kel
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ergänzung zum Mietvertrag - Endrenovierungsklausel

Zu meinem Mietvertrag, denn die Vermieter mal ebend auf den 28.11 datiert haben, obwohl er frühestens am 30.11 unterschrieben wird von beiden Parteien, gibt es noch eine Ergänzung (als extra Din4-Blatt), die auch unter "sonstige Vereinbarungen" aufgeführt ist.
Das Blatt lag im Blankomietvertrag bei, war also bis auf Datum & Unterschrift fertig von den Vermietern für den Mieter.

Diese lautet wie folgt:

quote:

Ergänzung zum Mietvertrag: Straße XYT, Geschoß 2, Wohnung Rechts

Mieter: ________________________

Die Wohnung ist bei Beendigung des Mietvertrages mit einer weißen Binderfarbe an Decken und Wänden neu gestrichen zu übergeben.

Je nach Zustand der lackierten Flächen (Türzargen, usw) sind diese ebenfalls neu zu streichen.

Der Laminatboden wurde bei Mietbeginn im einwandfreien Zustand übergeben.

Weitere Anmerkungen:

Stadt, den ________
Unterschrift Mieter: ______ Unterschrift Vermieter: _____




Ist das für mich gültig?
Die Farbe dürfen sie ja nicht vorschreiben (Rückbau bei zu grellen Farben mal abgesehen) und da steht eindeutig "weißen Binderfarbe".
Würde mich über Antworten freuen :) .

-----------------
""

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Ich vermute mal, das soll eine Individualklausel darstellen. Ob sie als eine durchgeht vermag ich nicht zu beurteilen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16831x hilfreich)

Der Vermieter begibt sich da auf ganz dünnes Eis. Die Zusatzvereinbarung ist wohl als Formularvereinbarung einzustufen, da darüber keine Verhandlungen stattgefunden haben.

Als Formularvereinbarung ist sie jedoch unwirksam und macht gleichzeitig eine im Mietvertrag vorhandene Klausel unwirksam, auch wenn diese Klausel für sich alleine genommen ansonsten wirksam gewesen wäre.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.957 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen