Erhebliche Lärmbelästigung in Nachbarwohnung

28. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhebliche Lärmbelästigung in Nachbarwohnung

Hallo alle!

In der Wohnung neben Person A wurden ab 28.10.2019 Sanierungsmaßnahmen angekündigt: Arbeitszeit 7 bis 18 Uhr Montag bis Samstag. Keine Angabe über die Dauer insgesamt.

Da die Vermietung seit geraumer Zeit jede Wohnung kernsaniert, wenn jemand auszieht, ist A schon bekannt, was die nächsten Wochen/Monate auf sie zukommt: Unter anderem werden außenliegende Leitungen/Rohre nun in die Wände verlegt usw. -> es wird sehr laut, wenn der Presslufthammer oder was auch immer eingesetzt wird, um Kanäle in die Wände zu schlagen, sogar unerträglich laut inklusive heftigem Vibrieren der ganzen Wohnung.

Die Sanierungsarbeiten waren bei Einzug vor vielen Jahren nicht absehbar und aufgrund dessen, dass es sich um eine Einraumwohnung handelt, besteht auch keine Möglichkeit, bei Intensiven Arbeiten in den Nordflügel der Wohnung zu wechseln o.ä.

Besteht Anspruch auf Mietminderung? Wenn ja, in welcher ungefähren Höhe?

Lieben Dank für eure Einschätzung!
Siups

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9866 Beiträge, 4475x hilfreich)

Ich empfehle immer, eine Mietminderung nicht ohne anwaltliche Beratung vorzunehmen. Manchmal kann der Mieter sich mit dem Vermieter auf eine Minderung einigen. Dann brauchts keinen Anwalt oder Mieterverein. Aber wenn der Vermieter nicht einverstanden ist, sollte der Mieter nicht einseitig und nach eigener Internet-Recherche mindern.

Der Hintergrund dieser Empfehlung ist, dass bei unberechtigter oder zu hoher Mietminderung ein Mietrückstand entsteht. Das kann schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung zur Folge haben. Man kann dann darüber diskutieren, ob die Kündigung gültig wäre. Aber ich denke, ein Mieter sollte sich nicht leichtfertig dieser Gefahr aussetzen.

Zum Thema an sich kann ich nur sagen, dass mir eine Mietminderung möglich erscheint. Offenbar ist es der Vermieter selber, der diese Arbeiten vornimmt. Eine nicht unerhebliche Tauglichkeitsminderung der Wohnung wird auch vorliegen, wenn tatsächlich über einen längeren Zeitraum Lärm entsteht.

Da eine Mietminderung taggenau vorgenommen werden sollte, könnte der Mieter ein Lärmprotokoll führen. Darin sollte aufgeführt werden, wann welche Beeinträchtigung entstanden ist. Und natürlich sollte der Mieter beim ersten Lärm den Vermieter davon unterrichten, dass dieser Lärm als Mangel empfunden wird und der Mieter eine Mietminderung geltend machen wird. Die genaue Höhe muss man da noch nicht angeben. Das geht sogar rückwirkend, wenn die genauen Auswirkungen klar sind.

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
pinter
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 0x hilfreich)

Haben Sie vielen Dank für die Einschätzung. Ich werde also zunächst protokollieren und versuchen, eine Einigung zu erzielen.

0x Hilfreiche Antwort

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