Erhöhte Lärmbelästigung im Mietvertrag

2. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
uncle_tom
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhte Lärmbelästigung im Mietvertrag

Hallo,

da wir direkt über einem Restaurant wohnen, ist im Mietvertrag festgehalten, dass es zu erhöhter Lärmbelästigung kommen kann. Innherhalb des letzten Jahres wurde allerdings die Musik etwas (extrem) bassiger, so dass manchmal das Einschlafen schwerfällt. Ich bin der Meinung, dass auch die eingeschlossene erhöhte Lärmbelästigung sein Grenze hat, es geht ja nicht um Lärm den das Publikum verursacht und auch nicht prinzipiell um Musik. Jedoch ist es so, dass die Bässe und auch nur die Bässe extrem durchkommen. Weiß da jemand mehr?

Grüße
Tom

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Baerchen757
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Darüber weiss ich nur zu gut Bescheid ... aus eigener Erfahrung. Es gibt wohl keine Abhilfe von der ich wüsste, von wegen Dämmung etc.
Und im Mietvertrag wurde gewarnt.

Sie könnten versuchen mit dem Restaurant-Betreiber eine "Lärmpegelvereinbarung" zu treffen. So nannten wir das damals.
Das funktionierte so: am Ruhetag des Restaurants setzte ich mich nach Absprache mit dem Restaurant-Betreiber ins Schlafzimmer und er drehte die Anlage auf.
Wir waren telefonisch in Kontakt. Also sagte ich, wann es anfing "weh" zu tun. Dort markierte er seine Stereoanlage und drehte sie dann nie mehr lauter. Angenehme Zusammenarbeit.
Beim Nachfolger funktionierte das nicht.
Also, es ist einen Versuch wert, mit etwas gutem Willen von der anderen Seite und etwas weniger Bass.
Viel Glück!

-----------------
"Baerchen757"

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