Erhöhung Heizkostenvorauszahlung - Zahlungsverzug?

30. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
ATLON
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)
Erhöhung Heizkostenvorauszahlung - Zahlungsverzug?


Guten Tag zusammen,

ein Mieter von mir hat gekündigt. Ausgerechnet zum Ende der Heizperiode.
Ich habe ihn deshalb aufgefordert ab sofort die doppelte Heizkostenvorauszahlung zu leisten. Um eine hohe Nachzahlung zu vermeiden.
Der Mieter verweigert dies aber, mit der Begründung, er ist nicht dazu verpflichtet.
Gerät er damit in Zahlungsverzug ? Was kann ich tun ?

MfG




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38 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
doppelte Heizkostenvorauszahlung zu leisten

quote:
Mieter verweigert dies


Und das macht der Mieter auch richtig so !
Wenn Sie Zweifel an der Richigkeit haben, dann gehen Sie als Vermieter doch zu einer anwaltlichen Beratung. Einen Anwalt empfehle ich Ihnen auch deshalb, da Sie keine Ahnung vom Mietrecht haben.

Chr

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#2
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 627x hilfreich)

Hoffentlich hast du mit dem nächsten Mieter wenigstens 3 MM Kaution vereinbart.

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#3
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
ATLON
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)


Gut, wenn das ncht möglich ist, werde ich die Heizung nachts abschalten. So kann auch etwas gespart werden.

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#6
 Von 
ATLON
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
eine hohe Nachzahlung haben.


Eben das ist das Problem. Ich muss das doch ertmal zahlen.
Wenn der Mieter weg ist, bekomme ich vielleicht nichts und muss womöglich auch noch klagen.
Kaution ist nicht vorhanden.

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#8
 Von 
ATLON
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)


Das kann ich nun nicht mehr ändern. Jetzt geht es nur darum den Schaden in Grenzen zu halten. Denn ich glaube an eine ziemlich hohe Nachzahlung.
Eine Mietminderung des Mieters wegen dem Abschalten der Heizung ist noch das wenigste.

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#10
 Von 
ATLON
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Wohnst Du mit im Haus ?


Nein

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#11
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Ich muss das doch ertmal zahlen.


Aber die hohe mtl Miete haben Sie genommen oder?
Das ist eben das Risiko, wenn man als Vermieter in Erscheinung tritt.

quote:
muss womöglich auch noch klagen

Das tun Sie doch jetzt schon! Aber wenn Sie vor Gericht gehen, dann werden Sie diesen kostspieligen Prozess bevorkassen müssen. Ist nur schlecht wenn Sie als VM verlieren, dann tragen Sie auch die Kosten der Gegenseite.

Christine

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#12
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
ATLON
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)


Wieso denn ? Dann soll der Mieter einfach das Doppelte im Monat zahlen und alles geritzt.
Wer nicht zahlen will soll frieren. Heizung nachts aus.

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#15
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Ich muss das doch erstmal zahlen.

Das hättest Du doch auch gemusst, wenn der Mieter geblieben wäre.



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0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12323.08.2011 15:08:53
Status:
Praktikant
(832 Beiträge, 967x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
IM_Christine
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 71x hilfreich)

quote:
Das hättest Du doch auch gemusst, wenn der Mieter geblieben wäre.


Ach Morti,

und diese Worte aus Ihrer "Feder" :dance:

Natürlich muss ein Vermieter in Vorkasse treten.

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-- Editiert am 30.12.2010 14:54

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#18
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Ich hab's halt gerne logisch.



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0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
Fender124
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 14x hilfreich)

Soweit ich weiß, muss für eine Erhöhung des Heizkostenabschlags eine Abrechnung vorliegen. Die Erhöhung ist dann aber auch erst zum übernächsten Monatsanfang möglich.

'Einfach so' die Rate zu erhöhen ist zwar möglich (in Absprache mit dem Mieter), aber nicht unbedingt durchsetzbar.

Die Heizung abzustellen könnte eine Mietminderung o.ä. nach sich ziehen. Falls der Mieter es schafft, Vorsatz nachzuweisen (über dieses Forum? ;-) ), könnte es auch nochmal unangenehm werden. Je nachdem, was Dein Mieter alles weiß und versucht.

Egal ob er geht oder bleibt, die Nachzahlung kommt und die Heizkostenabweichung muss nunmal vorgestreckt werden. Also entweder beim nächsten Mal den Abschlag neu berechnen oder direkt eine Erhöhung anstreben, wenn die Vorauszahlung zu stark vom tatsächlichen Verbrauch abweicht (mehr als 120,-€ für den Abrechnungszeitraum).

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0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ATLON
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

quote:
Falls der Mieter es schafft,Vorsatz nachzuweisen


Das müsste etwas erläutert werden.

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0x Hilfreiche Antwort


#23
 Von 
ATLON
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)


Wieso keine Heizung, ist doch da. Nur in der Nacht ist die aus.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119361 Beiträge, 39714x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Wieso keine Heizung, ist doch da. Nur in der Nacht ist die aus. <hr size=1 noshade>

Scherzkeks.

Wenn die Rohre geplatzt sind und die Versicherung (hast du überhaupt eine passende?) Probleme mit der Regulierung macht und die restlichen Mieter auch noch mindern weil die Heizung aus ist wird dir das Lachen vergehen.



quote:<hr size=1 noshade>Eben das ist das Problem. Ich muss das doch ertmal zahlen. <hr size=1 noshade>

WOW eine wahrlich bahnbrechnede Erkenntnis. Seit wann vermietest du? Seit gestern?

Als Vermieter sollte man nie so pleite sein, das man die betriebsnotwendigen Kosten nicht zahlen kann.



quote:<hr size=1 noshade>Dann soll der Mieter einfach das Doppelte im Monat zahlen und alles geritzt. <hr size=1 noshade>

Und wenn er das nicht will, dann kann man ihn in disem Falle nicht dazu zwingen bevor er auszieht.



quote:<hr size=1 noshade>Wer nicht zahlen will soll frieren. <hr size=1 noshade>

Eine einstweilige Verfügung auf DEINE Kosten wird für einen Meinungsumschwung sorgen.
Diese Kosten sind übrigens nicht umlegbar in der Nebenkostenabrechnung.
Solche rechtswidrigen Erziehungsmaßnahmen werden ganz schnell zum Bumerang.
Ein Mieter könnte sich glatt veranlasst sehen die Anwendbarkeit der § 240 StGB oder § 253 StGB von offizieller Seite prüfen zu lassen.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort


#27
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
guest-12303.01.2011 08:29:55
Status:
Beginner
(98 Beiträge, 30x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#30
 Von 
guest-12320.01.2011 16:34:28
Status:
Schüler
(456 Beiträge, 145x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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