Erhöhung Heizkostenvorauszahlung

17. Januar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Dörthe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung Heizkostenvorauszahlung

Hallo!

Ich habe heute meine Betriebskostenabrechnung mit Heizkosten bekommen, in der ich dazu aufgefordert werde, die Heizkostenvorauszahlung ab 01.02.06 zu erhöhen. Ich halte diese Erhöhung nicht für angemessen und würde gerne wissen, was ich tun kann.

Um meine Lage zu beurteilen genügen hoffentlich die folgenden Angaben:
tatsächliche Heizkosten: 433,16 Euro (monatlich also: 36,10 €)
Vorauszahlungen: 306,84 Euro (monatlich: 25,57 €)

Zitat der Hausverwaltung:
"...Erhöhen Sie die HEIZKOSTENVORAUSZAHLUNG ab 01.02.2006 auf 60,00Euro."

Ich halte eine Erhöhung auf 40,00 Euro (eventuell auch noch auf 45 Euro) für angemessen, aber nicht auf 60,00 Euro.
Im Internet habe ich leider keine Informationen darüber gefunden, was 'angemessen' ist.

Gruß
Dörthe

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-545
Status:
Praktikant
(567 Beiträge, 225x hilfreich)

Bin ich gleicher Meinung, wie Du.

Schreib es der Verwaltung doch einfach genau so.

60€ wären ja fast 100% Aufschlag und ein bisschen viel.

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#2
 Von 
tompetti
Status:
Praktikant
(784 Beiträge, 156x hilfreich)

Jenachdem wie die Heizung gespeist wird, kann es sein, dass hier neben dem tatsächlichen Verbrauch auch die erheblich gestiegenen Heizöl- /Gaspreise berücksichtigt werden. Das sind ja bei manchem Betreiber 20-30%.

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#3
 Von 
j-k
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 6x hilfreich)

Sicherlich will die Hausverwaltung hier einer drastischen Heizkostenerhöhung in der Zukunft vorbeugen. Aber eine solche Erhöhung ist sicherlich nicht statthaft. Selbst wenn man eine Heizkostenerhöhung von 25% dem bisherigen Verbrauch zuschlägt, ergäbe dies eine Vorauszahlung von 45,- €/monatlich.

Ich würde ab dem nächsten 1. 40,- € monatlich zahlen und der Hausverwaltung den Sachverhalt so schildern.

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#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

ich würde lieber mehr bezahlen, als später mal nachzahlen zu müssen, denn dann ist das Geschrei wieder groß. Da es sich ja hierbei nicht um rausgeworfenes Geld handelt, sondern das wird ja auch verrechnet und man bekommt evt. eine Rückerstattung. Die Kosten für Gas, Versicherung, Müll usw. sind erheblich gestiegen. Der Nebenkostenbetrag muß vom Vermieter angepasst werden a) wenn der Mieter nachzahlen mußte b) wenn die allgem. Kosten gestiegen sind bzw. steigen.

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#5
 Von 
Dörthe
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

>>ich würde lieber mehr bezahlen, als später mal nachzahlen zu müssen, denn dann ist das Geschrei wieder groß.<<

Was man lieber würde und was man finanziell kann, ist ein nicht unerheblicher Unterschied. Und über berechtigte Nachzahlungsforderungen würde ich mich nie beschweren.

>>Die Kosten für Gas, Versicherung, Müll usw. sind erheblich gestiegen. Der Nebenkostenbetrag muß vom Vermieter angepasst werden a) wenn der Mieter nachzahlen mußte b) wenn die allgem. Kosten gestiegen sind bzw. steigen.<<

Dann muss der Vermieter aber eine Erhöhung der Betriebskostenverauszahlung fordern und NICHT für die Heizkostenvorauszahlung.
Aus der Betriebskostenabrechnung habe ich ein plus von 43,19 €.
Der Vermieter muss aber auch die Vorauszahlungen senken, wenn hohe Rückzahlungen fällig waren.

Mir geht es hier lediglich darum, ob die Höhe der Erhöhung angemessen ist. Dass eine Erhöhung notwendig ist, ist mir klar.

Darf ich vom rechtlichen Standpunkt eigenmächtig weniger Zahlen, als der Vermieter fordert oder muss ich erst zahlen und im schriftlich mitteilen, dass dies nur unter Vorbehalt geschieht?
Und noch eine Frage zur Abrechnung selbst: Seit 2004 bekomme ich die Heizkostenabrechnung nicht mehr so detailliert wird vorher. Mir ist es jetzt nicht mehr möglich zu sehen wieviel Liter in den Öltanks ist, wann wieviel gekauft wurde und wie hoch die Brennstoffkosten waren und wie sich die Heiznebenkosten zusammen setzen. Muss mir der Vermieter dies mit der Abrechnung mitteilen oder nur auf Anfrage?

-- Editiert von Dörthe am 18.01.2006 00:30:45

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