Hallo,
der Vermieter möchte mit Schreiben vom 16.06 die Nebenkosten ab dem 01.07.2014 erhöhen. Abrechnungsgrundlage für Ihn ist die Nebenkostenabrechnung für die Periode 01.02.2012 bis 31.01.2013. Die darauf folgende Periode vom 01.02.2013 bis 31.01.2014 ist aber auch schon abgelaufen aber noch nicht abgerechnet.Folgendes hatte ich im Netzt dazu gefunden:
quote:<hr size=1 noshade>„Wenn der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlung auf Grund einer früheren Nebenkostenabrechnung selbst dann erhöhen kann, wenn er die Nebenkostenabrechnung für die folgende bereits abgelaufene Abrechnungsperiode noch nicht erteilt hat, hat er gegen den Mieter keinen durchsetzbaren Anspruch auf Zahlung der erhöhten Nebenkostenvorauszahlung. Der Mieter kann nämlich die Zahlung der künftigen Nebenkostenvorauszahlung solange gem. § 273 BGB verweigern, bis der Vermieter die fällige Nebenkostenabrechnung erstellt hat (vgl. BGH, Urteil vom 29.03.2006 - VIII ZR 191/05 )." <hr size=1 noshade>
Kann der Vermieter nun so kurzfristig erhöhen oder stimt die Aussage im Zitat ?
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