Erhöhung Pauschale Mietzahlung - Mieterhöhung - Nebenkosten

7. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
mop-pi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung Pauschale Mietzahlung - Mieterhöhung - Nebenkosten

Guten Abend Community,

ich bin in diesem Forum seit einigen Jahren angemeldet und bei Problem meist der stille Mitleser oder Forum-Suche Benutzer.
Leider habe ich nun ein Problem in der gemieteten Wohnung in der ich lebe.

Details zum Fall

2- Raum Wohnung mit 54qm Obergeschoss (+ Schwimmbad und Sauna Nutzung im Haus)
Einzug am 1.08. 2016
Ab 01.08.2018:
204,42 € Kaltmiete + 195,58€ Nebenkosten
Ab 01.07.2018
274,28 € Kaltmiete + 195,58 Nebenkosten ( Begründung an den Mietspiegel)

Im August 2017 haben wir uns darauf geeinigt das wir eine Pauschal-miete aus meinem normalen Mietvertrag machen. Es war die Idee meines Vermieters. Leider habe ich darüber nichts schriftliches. Entweder ich habe s verschlampt oder nichts erhalten.
Ein kleinen Auszug aus WhatsApp konnte ich dazu noch finden. Vermieter:" Es ist nichts zu deinem Nachteil, ich dir bloß nicht Nachzahlungen Nebenkosten senden. Das hat halt den Vorteil, das die Nebenkosten pauschal abgegolten werden."


Jetzt habe ich ein Schreiben von meinem Vermieter bekommen das er den "Pauschalen Mietzins" auf 499,00 € anheben muss ab 01.01.2019 (Dieser Brief wurde am 02. Jan ´19 verschickt).
Weiter im Brief stand "...Die Differenz zur vorherigen, pauschalen Mietzahlung kommt leider aufgrund gestiegener Nebenkosten zustande."


Ich weiß leider nicht wie ich mich jetzt verhalten soll.
Meine Gedanken dazu:
-Wozu mach ich einen Pauschalen Mietvertrag, wenn mein Vermieter ihn erhöht wie er es möchte..?
-ist er überhaupt im Recht bei einem pauschalen Mietvertrag?
-wie geh ich jetzt mit diesen Fall um?

Anmerkung:
Durch den beheizten Innen-Pool, den jeder Mieter/Eigentümer nutzen darf sind die Nebenkosten höher als bei anderen, das ist mir klar.
Im Jahr 2018 war der Pool ca. 6-7 Monate nicht nutzbar wegen Schäden an der Decke (Einsturzgefahr, das Dach wurde erneuert).
Im Gespräch mit anderen Mietern, habe ich gehört das diese alle 500-600€ Nebenkosten erstattet bekamen, weil der Pool nicht nutzbar war und dadurch keine Kosten für das Heizen/Warten zustande gekommen sind.

Und ich bekomme jetzt eine Erhöhung wegen gestiegenen Nebenkosten?...Merkwürdig...

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Wenn es eine so wie es scheint unwirksame Mieterhöhungserklärung (weil ohne Begründung, oder gibt es die doch und wurde hier "vergessen" ??) gibt, muss die zweite Frage immer sein:
Gibt es für die Wohnung hier Kündigungschutz ? Dazu steht im Sachverhalt viel zu wenig.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Wieso haben Sie nichts zurück bekommen? Der MV wurde doch erst im zweiten Halbjahr umgewandelt?

Sicherlich können Verträge auch mündlich geschlossen werden, aber Sie merken ja, dass die Erinnerung bei jedem anders ist.

1. VM um schriftliche Ausfertigung des geänderten Vertrages bitten.
2. VM fragen welche NK denn eine solche Erhöhung rechtfertigen

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von mop-pi):
Im Gespräch mit anderen Mietern, habe ich gehört das diese alle 500-600€ Nebenkosten erstattet bekamen

Vermutlich weil bei denen die Nebenkosten nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden.



Zitat (von mop-pi):
Und ich bekomme jetzt eine Erhöhung wegen gestiegenen Nebenkosten?...Merkwürdig...

Ja, Pauschalen sind nicht immer ein Vorteil.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von mop-pi):
Und ich bekomme jetzt eine Erhöhung wegen gestiegenen Nebenkosten?...Merkwürdig...


Ja, Pauschalen sind nicht immer ein Vorteil.


Ja das stimmt, aber so einfach kann man es sich auch nicht machen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
2- Raum Wohnung mit 54qm Obergeschoss (+ Schwimmbad und Sauna Nutzung im Haus)
Einzug am 1.08. 2016
Ab 01.08.2018:
204,42 € Kaltmiete + 195,58€ Nebenkosten
Ab 01.07.2018
274,28 € Kaltmiete + 195,58 Nebenkosten ( Begründung an den Mietspiegel)


Warum hast Du einer Mieterhöhung um 34% zugestimmt? Zulässig wären max. 20% Erhöhung gewesen.

Zitat:
Und ich bekomme jetzt eine Erhöhung wegen gestiegenen Nebenkosten?


Da sollte erst einmal geprüft werden, wie denn die Klausel zu der Erhöhung der Nebenkostenpauschale lautet. Abgesehen davon muss der Vermieter natürlich nachweisen, dass die Erhöhung der Pauschale gerechtfertigt ist.

Zitat:
wie geh ich jetzt mit diesen Fall um?


Erst einmal den Mietvertrag anfordern.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Zuallererst wäre mal zu überprüfen, ob eine Erhöhung der Nebenkostenpauschale überhaupt möglich, d.h. auch vereinbart ist (Mietvertrag)
[link=http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__560.html]BGB § 560 Veränderung von Betriebskosten[/link]
(1) Bei einer Betriebskostenpauschale ist der Vermieter berechtigt, Erhöhungen der Betriebskosten durch Erklärung in Textform anteilig auf den Mieter umzulegen, soweit dies im Mietvertrag vereinbart ist. Die Erklärung ist nur wirksam, wenn in ihr der Grund für die Umlage bezeichnet und erläutert wird.
...
(3) Ermäßigen sich die Betriebskosten, so ist eine Betriebskostenpauschale vom Zeitpunkt der Ermäßigung an entsprechend herabzusetzen. Die Ermäßigung ist dem Mieter unverzüglich mitzuteilen
...
(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Dann wäre zu prüfen, ob die Heizkostenverordnung der Pauschalvereinbarung hinsichtlich der warmen Betriebskosten (Heizung, Warmwasserbereitung) entgegensteht (das ist der Regelfall, aber es gibt eben auch Ausnahmen).
also wieviel Einheiten sind im Haus? wohnt der Vermieter selbst mit im Haus?

Außerdem ist die Erhöhung der Pauschale zu begründen - d.h. wie setzt sich die bisher vereinbarte Pauschale von 195,58 € zusammen und wie sind die neuen, höheren Kosten je Kostenart
z.B. hier mit Beispiel
https://www.rechtstipps.de/mieten-vermieten/themen/betriebskostenpauschale-anpassen?mime-type=application/pdf

Weiterhin hat der Vermieter bei Kostensenkungen die Pauschale ungefragt herabzusetzen (siehe oben).

All das wäre jetzt zu klären und ggf. einzuwenden ...

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mop-pi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Wenn es eine so wie es scheint unwirksame Mieterhöhungserklärung (weil ohne Begründung, oder gibt es die doch und wurde hier "vergessen" ??) gibt, muss die zweite Frage immer sein:
Gibt es für die Wohnung hier Kündigungschutz ? Dazu steht im Sachverhalt viel zu wenig.


Die Begründung in diesem Schreiben war "...aufgrund gestiegener Nebenkosten" (ich habe 2017 und 2018 keine Abrechnung erhalten von Nebenkosten)


Zitat (von AltesHaus):
Wieso haben Sie nichts zurück bekommen? Der MV wurde doch erst im zweiten Halbjahr umgewandelt?
1. VM um schriftliche Ausfertigung des geänderten Vertrages bitten.
2. VM fragen welche NK denn eine solche Erhöhung rechtfertigen


Gute Frage..
Und ich werde den geänderten MV einfordern.

Zitat (von hh):
Zitat:
2- Raum Wohnung mit 54qm Obergeschoss (+ Schwimmbad und Sauna Nutzung im Haus)
Einzug am 1.08. 2016
Ab 01.08.2018:
204,42 € Kaltmiete + 195,58€ Nebenkosten
Ab 01.07.2018
274,28 € Kaltmiete + 195,58 Nebenkosten ( Begründung an den Mietspiegel)


Warum hast Du einer Mieterhöhung um 34% zugestimmt? Zulässig wären max. 20% Erhöhung gewesen.


Zitat:
wie geh ich jetzt mit diesen Fall um?


Erst einmal den Mietvertrag anfordern.


Weil es mir, ehrlich gesagt, egal war und ich auch nicht darüber nachgedacht habe. Jetzt tut mir die erhöhung auch nicht weh, weil ich demnächst mit meiner Freundin zusammen ziehe. Es kommen noch viele andere Kleinigkeiten hinzu...dies in diesem Fall keine Rollen spielen. Jetzt ist einfach genug.




Vielen Dank für Eure Mühe und Eure Meinungen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
mop-pi
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nach langem warten bekam ich endlich eine schriftliche Antwort.
Einige Zeit hat mich mein Vermieter per WhatsApp kontaktiert und mir gesagt "..ich habe doch alle Verträge.." und "..ich soll stellungnehmen.." und den frankierten Brief Unterschrieben an in zurücksenden. Darauf habe ich mein VM blockiert, mit der Warnung das er sich schriftlich melden soll.

Jetzt kam ein Brief mit folgendem Inhalt:
Den Mietvertrag haben Sie vorliegen.
Die Erhöhung der pauschalen Mietzahlung erfolgt lediglich freiwillig als Annex zum Mietvertrag. Dies war auch in der Vergangenheit kein Problem gewesen."
Bitte senden Sie mir die Information zu, ob Ihre Freundin ebenfalls in meiner Wohnung wohnhaft ist.


Ich komme mir, entschuldigt, etwas veräppelt vor. Ich habe also immer freiwillig die Miete erhöht?..
Wie würdet Ihr auf so ein Brief antworten?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6418 Beiträge, 2315x hilfreich)

Erst auf eine Kopie des Mietvertages und der Änderung/Ergänzung bestehen.
Etwa so:

Wenn ich den Mietvertrag und die Ergänzung/Änderung vorliegen hätte würde ich nicht darum bitten.
Kann sie zur Zeit trotz Suche nicht finden.
Ohne diese Unterlagen kann ich keiner Änderung zustimmen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Zitat:
Ich habe also immer freiwillig die Miete erhöht?..


Ja klar, denn eine Erhöhung um 34% ist ausschließlich freiwillig möglich.

Und da das aktuelle Mieterhöhungsverlangen unwirksam ist, wäre eine Zustimmung ebenfalls freiwillig.

Zitat:
Wie würdet Ihr auf so ein Brief antworten?


Aus dem Umstand, dass ich in der Vergangenheit den Mieterhöhungen freiwillig zugestimmt habe kann nicht geschlossen werden, dass ich jeder weiteren Forderung nach einer Mieterhöhung ebenfalls freiwillig zustimme. Bezüglich des aktuellen Erhöhungsverlangens bitte ich um Einhaltung des § 560 BGB .
Meine Freundin wohnt aktuell (nicht) in der Wohnung

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