Hallo, ich hab da ein Problem, von meiner Nachbarin habe ich den Tiefgaragenstellplatz gemietet und 25 Euro jeden Monat bezahlt. Nun wurde Ihre Wohnung verkauft. Der Neue Eigentümer möchte nun 40 Euro monatlich und ab Mai 2010 braucht er den Stellplatz selber. Jedoch ab Dezember kann man Ihn wieder haben. Nun meine Frage darf er das?
Danke
-----------------
""
Erhöhung Tiefgaragenstellplatz
28. Dezember 2009
Thema abonnieren
Frage vom 28. Dezember 2009 | 21:08
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Erhöhung Tiefgaragenstellplatz
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!



#1
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 21:11
Von
Status: Schüler (303 Beiträge, 64x hilfreich)
Grds. ja, das kann er, es sei denn, Du hast die Garage im Rahmen Deines Wohnungsmietvertrages angemietet. Dann ist die Sachlage völlig anders (zu Deinen Gunsten).
Schau in Deinen Vertrag und poste ggf. die relevanten Bedingungen.
-----------------
" "
#2
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 21:42
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Der Stellplatz ist Bestandteil des Wohnungsmietvertrages meiner Nachbarin.
-----------------
""
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Mietrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 22:21
Von
Status: Lehrling (1062 Beiträge, 205x hilfreich)
Und die wohnt da nach wie vor ?
-----------------
""
#4
Antwort vom 28. Dezember 2009 | 23:15
Von
Status: Schüler (303 Beiträge, 64x hilfreich)
Wenn
es kein separater Garagenmietvertrag ist, ist die Mieterhöhung und -kündigung so aller Voraussicht nicht möglich. Poste hier mal die Details oder gehe mit Deiner Nachbarin zum RA bzw. Mieterverein.
-----------------
" "
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
286.587
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
21 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten