Hallo!
Aufgründ des angeblich erhöhten Heizverbrauchs, will mein Vermieter die monatlichen Betriebskosten anpassen.
Da aber aufgrund eines nicht reparierten Wasserschadens (worauf ich schon eine Miterminderung gemacht habe) erhöhter Heizbedarf entstanden ist, ist diese Abrechnung meines erachtens ungerechtfertigt.
Kann ich diese Erhöhung anfechten?
Gruss
Silent
Erhöhung der Betriebskosten anfechtbar ?
29. Juni 2006
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Frage vom 29. Juni 2006 | 21:43
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Erhöhung der Betriebskosten anfechtbar ?
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#1
Antwort vom 30. Juni 2006 | 11:26
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 5x hilfreich)
Weiß keiner eine Antwort dazu?
#2
Antwort vom 30. Juni 2006 | 11:30
Von
Status: Lehrling (1905 Beiträge, 272x hilfreich)
Wurde doch bereits bei der Minderung abgegolten.
Gruss det11
Und jetzt?
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