Erhöhung der Betriebskostenpauschale

19. März 2022 Thema abonnieren
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung der Betriebskostenpauschale

Hallo,

erstamal informationen zum Mietvertrag:



Mietbegin war der 01.11.2021

Die Wohnung ist 60qm2 groß und wird von 2 Personen bewohnt.

Es ist ein Zweifamielienhaus wo unten die Eltern des Vermieters Wohnen.

Im Mietvertrag ist eine Betriebskostenpauschale vereinbart

Die Grundmiete beträgt 400 Euro + 180 Betriebskostenpauschale

Der Vermieter hat sich im Mietvertrag eine erhöhung der Heizkosten eingeräumt mit folgendem Wortlaut: "11500l / Jahr Heizgas Preis Heizgas 0,46 Euro / liter Bei Preissteigerung wird die Warmmiete anteilig erhöht. 100% Heizgas = 70 Euro / Monat Zum 01.01 des Jahres. "



Nun hat der Vermieter mir mitgeteilt des er die Betriebskostenpauschale Wegen des Ukraine Krieges und dem Anstieg der Kosten für Flüssiggas um 140 euro erhöhen muss also wäre nun statt 580 im Monat ein Betrag von 720 Euro zu zahlen ab 01.04.2022. Nun ist meine Frage muss ich dies einfach so hinnehmen oder ist die Verdreifachung der Kosten so nicht machbar?



vielen dank für eure Hilfe.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von go604617-85):
Nun hat der Vermieter mir mitgeteilt des er die Betriebskostenpauschale Wegen des Ukraine Krieges und dem Anstieg der Kosten für Flüssiggas um 140 euro erhöhen muss

Und mehr gab es nicht? Einfach nur so, ohne substantiierte Begründung, Berechnungen, Belege etc.?

Das dürfte dann nicht reichen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Der genaue Wortlaut des Schreibens ist:

"Mietvertraglich haben wir vereinbart, dass die Betriebskostenpauschale erhöht werden darf.
Aufgrund des unvorhersehbaren Krieges in der Ukraine und der damit exorbitanten Steigerung des GasPreises siehe ich mich leider gezwungen die Betriebskostenpauschale anteiltig zu den aktuellen Preisen zu erhöhen.
Ich habe die Erhöhung der letzten Monate schon nicht weitergegeben, da ich auf sinkende Gaspreise gehofft hatte. Jetzt sehe ich mich aber leider gezwungen zu reagieren. Aktuell hat man auf Flüssiggas 4 Wochen Lieferzeit (vorher 3 Tage) bei dann Tagesaktuellen Preisen. Aktuell liegt der Preis bei 1,35Euro/liter inkl. MWst., vor einem Jahr lag der Preis noch bei 0,45Euro/liter.
Sollten die Preise wieder fallen werden diese Entlastungen natürlich an sie weitergegben!!!

Der anteil der Warmwasserkosten (Heizung/Wasser) an den Gesamtkosten:
Biser: 70 Euro Ab Jetzt: 210 Euro

Bitte zahlen sie die erhöhte Betriebskostenpauschale in Höhe von 320 Euro ab dem 01.04.2022 auf mein Ihnen bekanntes Konto.

Miete + Nebenkosten: monatlich zu zahlen: 720 Euro

"

Das ist alles nur diese Schreiben ohne belege oder nachweise.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von go604617-85):
Jetzt sehe ich mich aber leider gezwungen zu reagieren.

Erst mal müsste er überhaupt nachtanken. Also nicht nur bestellen sondern tatsächlich nachfüllen
Dann müsste er diese Einkaufspreise belegen.
Der "billige Restbestand" müsste noch abgezogen werden. Wie viel ist denn noch drin und wie lange würde es noch reichen.

Und dann kann es passieren, das die Pauschale dennoch nicht erhöht werden darf, weil solche Pauschalen naturgemäß das Risiko ins Minus zu rutschen bergen und die Grenze zur Unzumutbarkeit nicht überschritten wurde.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Über den Füllstand des Tankes oder sonstige Belge hat er nichts gesagt auch das er etwas bestellt hätte.
Nun ist die Frage kann ich überhaupt belege anfordern da es sich ja um eine Pauschale also ohne Abrechnung handelt und muss ich seinem Schreiben wiedersprechen?

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32161 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von go604617-85):
Nun ist meine Frage muss ich dies einfach so hinnehmen
Nein, das musst du nicht hinnehmen. Du musst auch nicht widersprechen.
Vielleicht könnt ihr euch auf eine geringere Erhöhung einigen?
Der Vermieter muss trotzdem tanken zum Preis am Tankdatum und eben später eine Nachzahlung verlangen.

Ob eine 3fache Erhöhung der Heiz/WW-kosten-Vorauszahlung gerechtfertigt ist, möchte ich mal bezweifeln.
Er ist wohl vom gerade aktuellen sehr hohen Tagespreis ausgegangen.
Er hat in Aussicht gestellt, eine evtl. Preissenkung auch an dich weiterzureichen.

Belegeinsicht in die Tankrechnungen kannst du nehmen, wenn er getankt hat.
Daraus sollte auch Restbestand zu X €/l und Neutank zu x€/l ersichtlich sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist ja keine Vorauszahlung sondern eine Pauschale heißt es wird keine Abrechnung erstellt und somit gibts zuviel gezahltes oder zu wenig gezahltes nicht erstattet.

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#7
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von go604617-85):
Nun ist die Frage kann ich überhaupt belege anfordern da es sich ja um eine Pauschale also ohne Abrechnung handelt und muss ich seinem Schreiben wiedersprechen?


Die Pauschalmiete bezieht sich ja ausdrücklich nicht auf die Heizkosten, bzw. wurde bei den Heizkosten ein Pauschalbetrag auf Basis eines erwarteten Verbrauches und Preises definiert. Der VM ist berechtigt bei diesbezüglichen Erhöhungen eine Anpassung der Heizpauschale vorzunehmen, allerdings muss er dies dann auch substanziell begründen und auf Verlangen auch die Belege zeigen. Insofern sollte man der auf jeden Fall Belegeinsicht fordern. Wichtig hierbei ist das für eine Anpassung der Pauschale nur ein bezahlter Preis (also eine Gaslieferung zum Preis X) Berücksichtigung finden kann nicht jedoch ein fiktiver Marktpreis (ohne Kauf).

PS: Insgesamt sind deine Eingangsdaten aber wenig plausibel. Ein Verbrauch von 11500 l Flüssiggas pro Jahr, das ist weder für eine 60 qm Wohnung, noch für das gesamte Zweifamilienhaus plausibel.

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#8
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 184x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und dann kann es passieren, das die Pauschale dennoch nicht erhöht werden darf, weil solche Pauschalen naturgemäß das Risiko ins Minus zu rutschen bergen und die Grenze zur Unzumutbarkeit nicht überschritten wurde.


Aufgrund des in der Eingangsfrage beschriebenen Passus zu den Heizkosten und der aktuellen Situation der Gaspreise wird die grundsätzliche Berechtigung zu Anpassung der Heizpauschale schon gegeben sein.

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#9
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Es ist möglich das es 11500 Kwh sein sollen ist schwer zu lesen da er es selbst unter die Betriebskostenpauschale geschrieben hat und da mehrmals rumgestrichen hat. Da seine Eltern mit im Haus wohnen und er selbst nebenan in seinem Neubau er aber beim Einwohnermeldeamt noch in dem Haus mit seinen Eltern gemeldet ist und im Mietvertrag trotzdem bei Einliegerwohnung das Kreuz gemacht hat greift dann trotzdem die Heizkostenverordnung nicht? Und muss der erhöhte Betrag zum 01.04 bezhalt werden oder erst zum 01.05 da ich dazu im Internet verschiedene aussagen gefunden habe?

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32161 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von go604617-85):
sondern eine Pauschale heißt
Ja, ja. Das hab ich fast erwartet. :wink:
Der Vermieter hat (nur) für die Heiz/WW-Kosten einen Vorbehalt in den MV eingebaut.
Es ist keine Vorauszahlung, sondern eine Erhöhung.
Die anderen BK gelten als Pauschale weiter.
Zitat (von go604617-85):
Der Vermieter hat sich im Mietvertrag eine erhöhung der Heizkosten eingeräumt mit folgendem Wortlaut: "11500l / Jahr Heizgas Preis Heizgas 0,46 Euro / liter Bei Preissteigerung wird die Warmmiete anteilig erhöht. 100% Heizgas = 70 Euro / Monat Zum 01.01 des Jahres. "


Weil auch noch grade der Ukraine-Krieg Auswirkungen auf den Gaspreis hat--- begründet er dir, warum er nun die Erhöhung macht und das nicht mehr selbst verkraften kann.

Trotzdem finde ich 3fach viel zu hoch.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von go604617-85):
Über den Füllstand des Tankes oder sonstige Belge hat er nichts gesagt auch das er etwas bestellt hätte.

Dann sehe ich erstmal keinen Anlass, das er derzeit eine Erhöhung durchbekommt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#12
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Okay dann werde ich in erstmal nach belegen fragen sollte er nun welche haben tritt die erhöhung dann zum 1 des nächsten monats oder erst zum 1 des übernachsten monats ein?

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#13
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32161 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von go604617-85):
dann werde ich in erstmal nach belegen fragen
Du meinst also die Tankrechnungen von der letzten Tanke, oder? Das war evtl. vor 1 Jahr? Die wird er dir gern zeigen. Dort wird man vermutlich die 0,45 €/l oder 0,46€/l finden.
Was hilfts? Er möchte ab dem 1.4. die 210,- mehr wegen der vermeintlich gestiegenen Gaspreise.
Wenn er jetzt tatsächlich für 1,35€/l tanken muss, dann wird er dir das auch gern belegen/nachweisen.

Frage:
Die 11500 l dürften ein Fehler sein. Bitte schau nochmal nach.
Wenn er nur für dich/deine Wohnung evtl. 1500 l Tankfüllung veranschlagt hat, kommt das mit bisher 70,-mtl. so etwa hin.



Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#14
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich denke es soll 11500 Kwh/ Jahr heißen ist schwer zu erkennen weil selbst geschrieben. Im Mietvertrag steht etwas von das der erhöhte betrag erst im übernachsten monat fällig ist kann das sein bzw stimmt das?

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#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32161 Beiträge, 5654x hilfreich)

Zitat (von go604617-85):
Ich denke es soll 11500 Kwh/ Jahr heißen
Also nicht Liter, sondern kWh, verwechselt man schnell. :smile:
Dann wären es ca 1600 LITER , die evtl. vor 1 Jahr zu je 0,46Cent getankt wurden.
Kommt dann auch mit ca 70,- für dich pro Monat hin.

Zitat (von go604617-85):
Im Mietvertrag steht etwas von
etwas von was? WAS ? Was steht dort?
Ab übernächsten Monat von was?

Jetzt hat der Vermieter aber mitgekriegt, dass auch wegen des Ukraine-Kriegs die Preise in die Höhe schnellen. Und will die Erhöhung zum 1.4.
Vielleicht muss er jetzt tanken?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#16
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Hier ist der Teil den ich minen Paragraf 5 abs 1:

https://imgur.com/a/99Dj9jV

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#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Vielleicht muss er jetzt tanken?

Oder auch nicht.
Von daher würde ich abwarten was er an Nachweisen liefert.


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Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#18
 Von 
go604617-85
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Oder auch nicht.
Von daher würde ich abwarten was er an Nachweisen liefert.


Wir hatten mitte Januar für 3-4 Tage keine Heizung als auch Warmwasser wäre möglich das der tank da leer war und er da getankt hat ist aber nur eine vermutung. Die Rechnung vom letzten tanken die er zum einzug vorgelegt hat wo er am 05.02.2021 3400l getankt hat für 1560 Euro.

-- Editiert von go604617-85 am 19.03.2022 18:38

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#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32161 Beiträge, 5654x hilfreich)

Die 180,- ab 1.1.22 war dann der übernächste Monat.

Was willst du denn erreichen?
- Kannst du diese Erhöhung jetzt ab 1.4. nicht tragen---dann zahle sie nicht.
- Willst du erst ganz genau wissen, wann und für welche Summe er tankt--- dann warte ab, bis er sich meldet und fragt, was los sei. Dann fordere Belegeinsicht zu den Tankbelegen.
- Meinst du, das 3 fache wäre absurd hoch, teile ihm das mit und erkläre dich bereit, statt 70,- nun ab 1.4. oder 1.5. eine HK/WW- Pauschale von zb 120,- zu zahlen. Dann warte ab, was er antwortet.

Wenn die Preise extrem steigen, kommst du nicht drumherum, sie zu zahlen. Früher oder später... kriegen sie uns... :sad:

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