Erhöhung der Miete

3. Februar 2012 Thema abonnieren
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)
Erhöhung der Miete

Hallo,
voriges JAHR im September bekamen wir eine neue Heizungsanlage-Gas-
vorher hatten wir in 2 Zimmern einen Ölofen
unter uns der junge Herr bekam auch Gas
nun bezahlen wir seit Oktiber 2011 380 Euro Miete da ist sind die Nebenkosten mit drin.
Vorher bezahlten wir 10 Jahre lang 350 Euro.
Unter uns der junge Herr bezahlt aber diese 30 Euro mehr nicht,
er ist Harz IV Empfänger,er bekommt vom Amt die Heizkosten bezahlt aber nicht die Mieterhöhung nicht.
Nun meine Frage, müssen wir denn die 30 Euro mehr bezahlen,die Vermieterin sagte,diese 30 Euro mehr sind keine Mieterhöhung sondern wegen der neuen Heizung.
Weil der Mann unter uns bezahlt diese 30 Euro nicht.
dann sind in jedem Zimmer die fenster undicht,da hilft schon kein Abdichten mehr,
es sind Alufenster auf Holz gesetzt,und das vor 50 JAHREN;
was meint ihr was wir machen sollen,


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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12311.06.2012 09:58:36
Status:
Praktikant
(571 Beiträge, 281x hilfreich)

Ja, Sie müssen. Der VM Kann die Miete festsetzen, wie er will. Gleichbehandlung gibt es nicht.

Das die Fenster undicht sind weil der andere Mieter nicht zahlt bezweifle ich. Der VM braucht auch keine neuen Fenster installieren, auch wenn sie 100 Jahre alt sind.

Sie sollten sich froh schätzen, dass dies die erste Mieterhöhung in 10 Jahren ist.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

Wie kam es denn zu der Mieterhöhung ??
Begründung ??

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#3
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 211x hilfreich)

quote:
eine neue Heizungsanlage-Gas

Reicht dir das wieder nicht ?

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#5
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 630x hilfreich)

Unter uns der junge Herr bezahlt aber diese 30 Euro mehr nicht

Das lässt sich doch ändern.

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#6
 Von 
moppesmoppes
Status:
Schüler
(167 Beiträge, 17x hilfreich)

hallo,
ich hatte extra hier geschrieben,
es ist keine Mieterhöhung
sondern die 30 Euro mehr sind für den Einbau der Heizung
es kann ja nicht angehen,das wir die 30 Euro mehr bezahlen für den Einbau der Heizung und unter uns der nicht
wenn es sich um eine Mieterhöhung handeln würde,
dann hätte die VM es ja vorher ankündigen müssen.
Also bitte richtig durchlesen es handelt sich um keine Mieterhöhung,ich denk das hört sich jetzt anders an

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#7
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 630x hilfreich)

dann hätte die VM es ja vorher ankündigen müssen
Ja, aber nur dann, wenn er es als Modernisierung den Mietern aufzwingen will.
Das ist bei dir doch anders, es war ja dein eigener Wunsch - und dann braucht es die 3 Monate Ankündigung nicht.

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#8
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 1629x hilfreich)

quote:
Reicht dir das wieder nicht ?


Naja,
es gibt ja gewisse Vorgaben, die erfüllt werden müssen.
Da hier immer noch nicht klar ist, wie der Wortlaut der Mieterhöhung/Modernisierungsumlage oder was es denn nun ist, nicht bekannt ist, kann man ja schlecht was dazu sagen.


quote:
ich hatte extra hier geschrieben,
es ist keine Mieterhöhung
sondern die 30 Euro mehr sind für den Einbau der Heizung


Gabs da was schrilftliches dazu ??

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#10
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48856 Beiträge, 17206x hilfreich)

quote:
es ist keine Mieterhöhung
sondern die 30 Euro mehr sind für den Einbau der Heizung


Es ist zulässig, wegen des Einbaus der neuen Heizung die Miete zu erhöhen. Dann ist das aber trotzdem eine Mieterhöhung.

Wenn Ihr die Mieterhöhung durch Zahlung schon anerkannt habt, dann ist es jetzt müßig zu prüfen, ob denn das Mieterhöhungsverlangen überhaupt rechtlich korrekt war.

Dass es sich bei den 30€ um eine Erhöhung der Nebenkostenvorauszahlung handelt, nehme ich mal nicht an.

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