Hallo,
1. ein Mietshaus wurde per 01.01.2005 verkauft. Der neue Eigentümer hat keine Nebenkostenabrechnung für 2005 vorgenommen. Er fordert nun aber zum 01.04.2006 eine Erhöhung der Nebenkosten um 22 € und begründet dies lapidar mit erhöhten Energiekosten und Wasserkosten.
Problempunkt: die letzte NK-Abrechnung stammt aus 2002 und die Mieter haben eigentlich alle Geld zurückerhalten - danach wurde das Haus schon einmal verkauft und auch der damalige Besitzer hat keine Abrechnungen vorgenommen.
1. Ist eine Erhöhung der statthaft ? Oder sollte der Mieter zunächst eine Abrechnung für 2005 verlangen?
2. Abrechnung der Wasserkosten
in den Nebenkosten
Es gibt im haus bei 5 Mietparteien nur ein Wasser-Ablesegerät. Wie erfolgt die Abrechnung dieser Kosten: aufgeteilt nach Quadratmeter oder nach Anzahl der Wohnungen?
Hintergrund: der Vermieter
will dies offensichtlich nach Anzahl der Wohnungen teilen, er und seine famile stellen aber 7 der 9 Einwohner des Hauses.
besten Dank !
matwal
Erhöhung der Nebenkosten
16. März 2006
Thema abonnieren
Frage vom 16. März 2006 | 08:53
Von
Status: Frischling (11 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung der Nebenkosten
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#1
Antwort vom 16. März 2006 | 09:46
Von
Status: Unbeschreiblich (46251 Beiträge, 16408x hilfreich)
zu 1.: Dafür sollte die Abrechnung 2005 vorliegen. Was ist denn mit den Abrechnungen 2003 und 2004? Wenn Ihr Geld zurück erhalten würdet, dann könnt Ihr immer noch die entsprechenden Abrechnungen fordern.
Um Druck auszuübern, kann der vermieter auf Rückzahlung der vollständigen (!) Nebenkostenvorauszahlungen verklagt werden.
zu 2.: Das kommt auf die Vereinbarung im Mietvertrag an. Möglich und zulässig ist eine Abrechnung nach Quadratmeter oder Personen. Eine Abrechnung nach Wohneinheiten halte ich für problematisch, wenn die einzelnen Wohnungen deutlich unterschiedliche Größen haben.
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