Erhöhung der Nebenkostenpauschale

30. Oktober 2009 Thema abonnieren
 Von 
julie_gilching
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erhöhung der Nebenkostenpauschale

Hallo zusammen,

ist eine Mietvertragsklausel folgender Art zulässig? Mir kommt das etwas "komisch" vor. Wenn jemand einen Tipp hat, danke. Gruß Julie

"Der Vermieter kann die zahlenden Vorschüsse auf die umgelegten Nebenkosten für die Zukunft neu festsetzen. Die Berechnung der Vorauszahlungen mit 1/12 des Vorjahrbetrages zzgl. 25 % für Kostensteigerungen ist angemessen? "


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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12316.11.2009 09:22:40
Status:
Schüler
(277 Beiträge, 90x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12302.11.2009 08:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

Eine Nebenkostenpauschale wurde offensichtlich nicht vereinbart.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.01.2010 12:19:01
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 112x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Die genannte Klausel kann zwar in Mietverträgen vorkommen, ist jedoch eher unüblich.
Richtig ist, daß der Vermieter die Betriebs- und/oder Nebenkosen "anpassen" kann, wenn zu erwarten ist, daß nicht unerhebliche Kostensteigerungen eintreten (z.B. sollen voraussichtlich ab 2010 die Kommunalabgaben ***Wasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung u.ä. *** mit 19 % MSt. besteuert weren). Umgekehrt kann er diese Pauschale auch senken. - Beides ist jedoch nicht zwingend notwendig!

Da es sich bei den monatlichen Betriebs- und Nebenkosten um Vorauszahlungen handelt, sollte jeder Mieter überlegen, ob für ihn erhebliche finanzielle Nachteile entstehen, wenn er mehr oder weniger bezahlt. Hohe Nachzahlungen geben immer wieder Anlaß zu Streitigkeiten...


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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