Hallo zusammen,
ist eine Mietvertragsklausel folgender Art zulässig? Mir kommt das etwas "komisch" vor. Wenn jemand einen Tipp hat, danke. Gruß Julie
"Der Vermieter kann die zahlenden Vorschüsse auf die umgelegten Nebenkosten für die Zukunft neu festsetzen. Die Berechnung der Vorauszahlungen mit 1/12 des Vorjahrbetrages zzgl. 25 % für Kostensteigerungen ist angemessen? "
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Erhöhung der Nebenkostenpauschale
Fragen zur Miete?
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Eine Nebenkostenpauschale wurde offensichtlich nicht vereinbart.
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Die genannte Klausel kann zwar in Mietverträgen vorkommen, ist jedoch eher unüblich.
Richtig ist, daß der Vermieter die Betriebs- und/oder Nebenkosen "anpassen" kann, wenn zu erwarten ist, daß nicht unerhebliche Kostensteigerungen eintreten (z.B. sollen voraussichtlich ab 2010 die Kommunalabgaben ***Wasser, Abfallentsorgung, Straßenreinigung u.ä. *** mit 19 % MSt. besteuert weren). Umgekehrt kann er diese Pauschale auch senken. - Beides ist jedoch nicht zwingend notwendig!
Da es sich bei den monatlichen Betriebs- und Nebenkosten um Vorauszahlungen handelt, sollte jeder Mieter überlegen, ob für ihn erhebliche finanzielle Nachteile entstehen, wenn er mehr oder weniger bezahlt. Hohe Nachzahlungen geben immer wieder Anlaß zu Streitigkeiten...
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