hallo, nachdem der einzug meiner partnerin durch meine hausverwaltung "zur kenntnis genommen wurde" erhalte ich nun ein schreiben mit einer erhöhung der nettomiete von 6€ auf 7,20€/m². begründung ist die "daraus resultierende untervermietung". ist das rechtens?
Erhöhung der Nettomiete nach Einzug meiner Partnerin
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Nettomiete schliesst Nebenkosten ein, nicht wahr? Dann sollte das Rechtens sein. Es entstehen ja mehr Nebenkosten (Wasser, sofern nicht separat abgerechnet, Muellabfuhr, Reinigungskraft etc.)
Sofern mir bekannt, koennen die Nebenkosten bei Einzug einer weiteren Person in den Haushalt erhoeht werden.
Schoenen Gruss, Olli.
eben nicht. nettomiete = kaltmiete.
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Die Erhöhung der Nebenkosten kann in Ordnung sein, wenn sie auf die Personenzahl umgelegt werden.
Ein Kaltmiete zu erhöhen finde ich schon abartig. Wie wäre es dann wenn sich Kinder einstellen?
Aufgrund welcher Vertragsgrundlage will der Vermieter die Kaltmiete erhöhen?
Es ist Sache des Mieters mit wie vielen Personen er in der Wohnung lebt, wenn er nicht gerade 10 Mann in eine 2-Zimmer Wohnung packen will.
So ist es.
Außerdem ist die Aufnahme des Lebenspartners keine Untervermietung, solange kein Untermietvertrag abgeschlossen wurde.
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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."
Doch es ist eine Untervermietung - was eigentlich sonst - es ist kein Besuch, es ist auch keine Miete (da nicht Hauptmieter). Der Untermietvertrag wurde sehr wohl geschlossen, und zwar mündlich.
Eine Mieterhöhung, also der Kaltmiete, ist nicht rechtens und dieser sollte daher widersprochen werden.
Falls der Vermieter eine Einzugsermächtigung hat, das Geld wieder zurückholen und sofort (also nicht erst morgen oder heute abend..oder so ähnlich..) den richtigen Betrag überweisen.
Nein.
Eine Untervermietung setzt voraus, daß der Hauptmieter dem Untermieter die ausschließliche Verfügung über bestimmte Räume überläßt und dafür ein Entgelt vom Untermieter gezahlt bekommt. Genauso kann er dann den Untermieter nicht nach Belieben einfach vor die Tür setzen, sondern muß den Untermietvertrag nach den einschlägigen Vorschriften und Fristen kündigen.
Die kostenlose Aufnahme anderer Personen in die Wohnung (Lebensgemeinschaft usw) ist was anderes.
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