Erkerwände nass - welche Rechte haben wir?

12. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)
Erkerwände nass - welche Rechte haben wir?

Hallo zusammen,

ich hoffe ihr könnt mir noch einmal so toll helfen, wie damals bei meinem anderen Problem!

Die Fakten:
- seit 16.11.16 Erkerwände (und nur die) durchnässt von der oberen Zimmerecke bis runter und teilweise noch seitlich davon (Tropfnass)
- Möbel vor diesen Wänden standen ca. 1,5 Handbreit von der Wand entfernt (nachweisbar durch Fotos und Schmutzränder auf dem Boden)
- Problem tritt nur bei Frost/Tauwetter auf
- im Vorjahr (wir hatten keinen Frost) keine Probleme
- Raum normal beheizt, tägl. 2x 30 Min. lüften sofern die******rung es zulässt (bei nassem Wetter kürzer)
- 30-40% Luftfeuchte lt. 2 versch. Messgeräten
- Schadensmeldung Vertreter des Vermieters am 16.11.16
- Zusage für Arbeiten 16.12.16 für Ende 12/16
- tats. Beginn bisher ungewiss (angedacht ist 13.01.17 aktuell)

Wir bewohnen 110m² mit zwei Wohn- und zwei Schlafzimmer. Das betroffene Zimmer ist in erster Linie ein Lager/Arbeitszimmer und wird nur gelegentlich für den Rückzug genutzt (ich wohne mit meiner besten Freundin in einer Art WG).
Entgegen aller Vormieter haben wir eher zu trockene Luft als zu Feuchte. Das Lüftungsverhalten ist angemessen, würde ich behaupten.
Nun hat sich im November bei diesem heftigen Frost / Tauwetterwechsel ziemliche Nässe offenbart, die regelrecht an den Wänden herunter gelaufen ist. Das kann man jetzt, wo es getrocknet ist sogar noch besser sehen da wir Seidentapete haben in Creme/Weiß/Silber. Da sind richtige Spuren.
Leider hat es bei der Nässe nun zu Schimmel geführt und auch einen Schaden an meiner großen Kommode verursacht. Um das zu trocknen mussten wir extrem viel lüften und hoch heizen. Die Luftfeuchte war in den darauf folgenden Tagen spürbar erhöht (50-55%).

Gekürzt habe ich die Miete Anfang Dezember um 10%, da vom Vermieter keinerlei Reaktion kam und wir an Wohnfläche verloren haben indem wir alles der Sicherheit wegen von den Wänden abrücken und trocknen mussten.

Der Vertreter des Vermieters ist der Vater, nun 90 Jahre alt und sehr tatterig und nicht mehr mobil. Er gab uns "zum trocknen der Wände" Bio-Ethanol und sprühte die nassen Flächen sehr heftig damit ein. Das sollte reichen.
Erst auf mehrfachem Verlangen konnten wir einen erneuten Termin ausmachen (16.12.16). Hier sagte der Vermieter unter Zeugen, dass diese Nässe ein altbekanntes Problem sei. Später kam ei Maler dazu (ca. gleiches Baujahr wie der Vertreter).
Sie einigten sich ohne Außenbegehung, dass hier isoliert werden müsse.
Dazu sei zu sagen, wenn es nach dem Vertreter gegangen wäre, hätten die einfach auf die Tapete die Isolierung aufgeklebt. Hab gemeckert, der Schimmel sei dadurch nicht weg und die Nässe ebenfalls nicht, woraufhin sie meinten die Tapete müsse runter und dann die Platten drauf (gleiches Spiel mit dem Putz; sprich erst im 3. Anlauf würde alles verschimmelte entfernt werden). Dann sollte nur mit Raufaser tapeziert werden obwohl wir sauteure Seidentapete an der Wand hatten. Es wurde mündlich zugesagt, dass nun die Tapete exakt ersetzt würde.

Zwischen den Jahren sollte es eigentlich losgehen, ging aber nicht weil der Maler m Urlaub sei. Dann 6. Januar die Lieferung der Platten, die ich bei mir lagern müsste (wohlgemerkt: ich musste den Raum ja schon halbleer räumen, Platz hab ich nicht zum Lagern). Am 06.01. kam keine Lieferung, obwohl wir Zuhause warteten.
Entsprechend habe ich nachtelefoniert beim Vertreter: Er habe "gucken wollen, ob der Raum frei ist" und habe "dabei festgestellt, das wir ja das Türschloss ausgwechselt hätten" - was seiner Meinung nach gar nicht ginge (davon ab war das Schloss überständig und damit nicht Versicherungskonform). Er hätte meine Wohnung also unangemeldet während meiner Abwesenheit betreten.

Es soll nun morgen angefangen werden, zu arbeiten. Als Maler wird kein Fachbetrieb o.ä. gewählt sondern ein fast 90 Jahre alter Mann, der kaum aufrecht gehen kann - wegen Sonderpreisen.
Voraussichtliche Bearbeitungsdauer: mind. 10-14 Tage (Fläche ist ca. 2m pro Seite lang, die Wand quer ca. 4m und Deckenhöhe ungefähr 2,70m)

Ich habe schriftlich Bedenken geäußert, dass die Feuchtigkeit nur von innen kommt und mit einem Gutachter gedroht, der in regelmäßigen Abständen die Schimmelbelastung messen soll.

Meine Fragen nun:
1. Wie lange ist für eine solche Fläche angemessen zu arbeiten?
2. Kann der Vermieter eine vollständige Räumung des Raumes verlangen, selbst wenn bei knapp 25m² nicht ausreichend Stellfläche vorhanden ist (man lebt ja noch irgendwo)?
3. Habe ich Anrecht auf Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden? (Sprich Tapete, Stellfläche der Möbel usw.)
4. Müsste ich mein beschädigtes Möbelstück ersetzt bekommen? (Ist genau da verschimmelt wo auch die Wand Pitschnass war, Schimmel reichte bis innen auf alles, was drin lag)
5. Kann ich im Februar die Miete rückwirkend für Januar kürzen? (Ich nahm ja im Januar an, dass dort bereits der Schaden behoben sei, nun werden wir kaum bis Februar fertig)
6. Ist eine kürzung gemäß Wohnflächendifferenz in Ordnung (20% da der Raum grob abgerundet ca. 20m² hätte)?
7. Muss der Maler/Vermieter sich nach mir richten wegen der Zeiten? (Ich lasse zwei tatterige, kaum gehfähige alte Männer nicht unbeaufsichtigt hier rumturnen, nachher flutschen meine Katzen mit raus oder es passiert was)
8. Anzunehmend ist, dass der Maler (da privat) nur wenige Stunden arbeiten wird.. wie sind da meine Rechte? (wenn der immer nur 2-3 Std. arbeitet zieht es sich ja noch länger hin)
9. Müsste der Vermieter nicht zumindest prüfen lassen, ob die Wände von außen dicht genug sind? Er geht ja immernoch von Lüftungsfehlern unsererseits aus (ist ihm egal, was die Hygrometer sagen)?
10. Was wäre, wenn wir in 12 Monaten jetzt feststellen, dass es unter den Platten wieder schimmelt da die Feuchtigkeit von außen kommt? Die Bedenken hatte ich angemeldet.

Das wären für diesen Augenblick alle Fragen, die mich quälen.
Ich würde gern ein bisschen was dazu wissen, sich im www belesen hilft zwar schon gut weiter, aber nicht immer passt alles zu 100% zu einem weshalb ich vorsichtig bin. Ein sehr guter Anwalt wurde mir heute von einem befreundeten Versicherer empfohlen, allerdings ist aus privaten Gründen zumindest zum aktuellen Zeitpunkt kein Geld da obwohl ich mich natürlich gern direkt dorthin gewendet hätte. Ich hoffe, ihr habt dafür Verständnis und mögt den einen oder anderen Punkt beantworten!

Viele Grüße
Das kleine Ich

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17 Antworten
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#1
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Erstmal ganz unabhängig von den Fragen, würde ich mich an deiner Stelle bemühen den richtigen Vermieter zu erreichen.
Das Vorhaben seines 90jährigen Papas kann für ihn wirklich in die Hose gehen. Bei der geringen Luftfeuchtigkeit, die fast nicht glaubhaft ist, kann das Problem nicht von euch verursacht sein, und muss eigentlich von aussen kommen. Wird die Ursache nicht gefunden, wird die Feuchtigkeit nur für eine gewisse Zeit versteckt, was die Sache nur noch verschlimmert. Das kann nicht im Interesse irgendeines Hauseigentümers sein.

Zitat (von Kleines Ich):

1. Wie lange ist für eine solche Fläche angemessen zu arbeiten?

--> Handwerkerforum befragen, vielleicht sitzt hier auch einer.
Zitat (von Kleines Ich):

2. Kann der Vermieter eine vollständige Räumung des Raumes verlangen, selbst wenn bei knapp 25m² nicht ausreichend Stellfläche vorhanden ist (man lebt ja noch irgendwo)?

Da ihr daran keine Schuld zu haben scheint, ist der Vermieter sowohl für die Räumung, wie auch für die Lagerung eurer Gegenstände verantwortlich.
Zitat (von Kleines Ich):

3. Habe ich Anrecht auf Wiederherstellung des Zustandes vor dem Schaden? (Sprich Tapete, Stellfläche der Möbel usw.)

Ja. Allerdings sollte man Möbel nie direkt an eine Aussenwand stellen.

Zitat (von Kleines Ich):

5. Kann ich im Februar die Miete rückwirkend für Januar kürzen? (Ich nahm ja im Januar an, dass dort bereits der Schaden behoben sei, nun werden wir kaum bis Februar fertig)

Ja, wie auch sonst?
Zitat (von Kleines Ich):

6. Ist eine kürzung gemäß Wohnflächendifferenz in Ordnung (20% da der Raum grob abgerundet ca. 20m² hätte)?

Mal nach Mietminderungstabellen googeln.
Zitat (von Kleines Ich):

7. Muss der Maler/Vermieter sich nach mir richten wegen der Zeiten? (Ich lasse zwei tatterige, kaum gehfähige alte Männer nicht unbeaufsichtigt hier rumturnen, nachher flutschen meine Katzen mit raus oder es passiert was)

Im Normalfall nicht, bei 90jährigen Malern kann das anders aussehen.
Zitat (von Kleines Ich):

8. Anzunehmend ist, dass der Maler (da privat) nur wenige Stunden arbeiten wird.. wie sind da meine Rechte? (wenn der immer nur 2-3 Std. arbeitet zieht es sich ja noch länger hin)

Frist setzen nach der ein Fachbetrieb eigentlich fertig sein müsste, Selbstvornahme ankündigen falls das nicht klappt. Danach selber Fachbetrieb beauftragen und Kosten mit Miete verrechnen.
Zitat (von Kleines Ich):

9. Müsste der Vermieter nicht zumindest prüfen lassen, ob die Wände von außen dicht genug sind? Er geht ja immernoch von Lüftungsfehlern unsererseits aus (ist ihm egal, was die Hygrometer sagen)?

Als Vermieter wäre ich da mal mit einem Datenlogger gekommen. Und als Vermieter MUSS er nicht prüfen lassen, woher die Feuchtigkeit kommt (bei 30-55% Innnenraumfeuchtigkeit), aber es wäre in seinem eigenen Interesse das zu tun.

Zitat (von Kleines Ich):

10. Was wäre, wenn wir in 12 Monaten jetzt feststellen, dass es unter den Platten wieder schimmelt da die Feuchtigkeit von außen kommt? Die Bedenken hatte ich angemeldet.

Dann geht der Spass von vorne los. Freut euch schon drauf, denn das wird passieren.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Kleines Ich):
Raum normal beheizt, tägl. 2x 30 Min. lüften sofern die******rung es zulässt (bei nassem Wetter kürzer)

Das ist ein viel zu langes Lüften, 30 min da kühlen die Wände aus.
http://www.zuhause.de/richtig-lueften-im-winter-und-schimmel-verhindern/id_53670566/index
Und öfter als zwei Mal am Tag.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo!

Danke für die Rückmeldung!

Mehr als 2x tägl. ist nicht drin, wir sind am Tag vllt. 4 Stunden Zuhause (Schlaf exklusive) und irgendwann will der Raum auch mal genutzt werden. Die 30 Min. wurden vom Vermieter so vorgegeben und eingehalten, in den Schlafzimmern wird das auch benötigt, wenn man mit geschlossenem Fenster schläft (was nur bei extremen Minusgraden passiert), da hier sonst die Fenster von oben bis unten Klatschnass sind inkl. Fensterbank (wir haben keine Rollos o.ä., nur Vorhänge).
Mit "wenn die******rung es zulässt" meine ich außerdem, dass z.B. bei sehr nassem und sehr kaltem Wetter entweder gar nicht oder nur kurz gelüftet wird (was eben benötigt wird), da bei sehr feuchter Außenluft ja auch die Luftfeuchte im Raum steigen würde.
Allerdings weiß ich, dass richtiges lüften oft ein Streitthema ist, da sich hier die Geister scheiden. 5x 10 Min., 2x 30 Min. oder 10x 5 Min. - jeder Vermieter, jeder Maler empfiehlt etwas anderes. Ich lüfte einfach so lange, bis die Luftfeuchte spürbar gesenkt und die Atemluft angenehm ist. Das ist dann eben mal 10 Min. oder mal 30 Min.

Dass die 30-40% fast nicht glaubhaft sind glaube ich wiederum sofort. Ich hatte in früheren Wohnungen auch immer eher grenzwertige Luft. Allerdings ist hier alles sehr "offen" (die Türen sind nie geschlossen und fast alle Räume grenzen direkt an den Flur, der wiederum nur durch eine Schwingtür von der Wohnungstüre getrennt ist, die wiederum nicht richtig abdichtet da alte Holztür). Im aktiv bewohnten Wohnraum muss ich regelmäßig Wasserpötte auf den Kamin stellen damit wir über 30% Luftfeuchte kommen, da sind es oft nur 20-25%. Ein Bekannter meinte, das läge an den Zwischenwänden, die hier mal neu gezogen wurden, das Material würde sehr die Luftfeuchte ziehen. Ob das stimmt, kann ich natürlich nicht bezeugen. Grad hab ich 27% bei 19,8°C im Wohnraum, indem jemand die ganze Nacht geschlafen/geschwitzt hat.

Den Vermieter direkt zu kontaktieren habe ich bereits versucht. Das hat ungefähr so viel Erfolg wie ein Kleines Ich beim verrücken eines Berges hätte. Das eine Telefonat, dass nach X Versuchen glückte, endete mit der Aussage, dass ich als Mieterin für die Reinigung der Dachrinnen verantwortlich sei (steht nicht im Vertrag) und dass er, als er vor 30 Jahren dort lebte, keine Probleme hatte. Er wohnt auch weit weg, antwortet nicht auf Briefe/Mails.

Dass die Feuchtigkeit von außen kommt ist meines Erachtens nach ziemlich sicher. Mein Schlafzimmer war früher bei den Vormietern ebenfalls stark verschimmelt, wie ich herausfand, es sollte ebenfalls erst nur ein Lüftungsfehler sein. Da aber die gesamte Außenwand auf die gesamte Höhe/Breite nass war hat der Vormieter selbstständig jemand nachgucken lassen. Fazit: Fugen kaputt vom Klinker, da Wetterseite ist alles schön rein und hat sich wunderbar auf die Wand ausgebreitet. Hier wollten die auch nur eine neue Wand vorziehen.

Möbel an den Außenwänden:
Würde ich keine Möbel an die Außenwände stellen dürfen könnte ich 2 von 4 Räumen quasi gar nicht nutzen, da die Außenwände die einzige, gerade Stellfläche darstellen bzw. durch Türen oder Durchgänge komplett verbaut sind. Wie erwähnt, die Möbel waren eineinhalb Handbreit, d.h. 15-20cm von der Wand entfernt und es hatte ja auch im Vorjahr keine Probleme gegeben zwecks Schwitzwasser/Lüftung/was auch immer. Würde der Vermieter verlangen, dass wir nichts mehr an Außenwände stellen würde ich die Miete definitiv kürzen da dann eine extreme Eingrenzung der Mietsache gegeben ist. Zumal ich ja z.B. auch nichts an die Wände hängen kann weil einem bei etwas Gewicht die halbe Wand entgegen kommt. Bei dem Schimmelzimmer bedeutet das also, ich habe nur eine Stellfläche für Möbel von ca. 3m Breite und, wenn ich eine der Türen zubaue, nochmal 2,5m. Der Rest besteht aus Fenster/Außenwand bei einem Raum, der pi Mal Damen 4x5m bemisst. Nicht nutzbar dann.

Zwecks des Malers muss ich mich jetzt erstmal überraschen lassen, was der dann heute macht (wenn... die wollten sich am Vortag tel. melden, haben sie nicht). Es bleibt also sehr spannend.

Danke aber schonmal, die Antworten waren beide schon nützlich.
Werde nachher das Handwerkerforum mal aufgreifen!

Liebe Grüße
Kleines Ich

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3431 Beiträge, 1949x hilfreich)

Oweia
Ich weiss gar nicht wo ich da anfangen soll.

Lüften: die Zeitdauer hängt von der******rung ab. Die "Geister scheiden sich" da, weil es bauphysikalisch gesehen richtiges Lüften gibt - weil es beim Richterrecht aber auch darauf ankommt, was einem Mieter zumutbar ist, und weil Richter seltenst Kenntnisse in Bauphysik haben.
Wichtig ist jedenfalls, dass die Wände durchs Lüften nicht auskühlen
http://www.hausundmarkt.de/themen/renovieren/fassade-aussenbereich/fassade-aussenbereich/article/rund-um-die-sanierung-feuchte-waende-was-tun.html
Aber wenn der Vermieter 2*30 Minuten vorschreibt ...

Dass man keine großflächigen Möbel an Außenwände stellen soll, ergibt sich zwar aus bauphysikalischen Gründen - allerdings halten das Gerichte einem Mieter i.d.R. für nicht zumutbar. Ggf. kommt es darauf an, was dazu in deinem Mietvertrag steht
https://www.anwalt.de/rechtstipps/schimmelpilzbildung-wandabstand-fuer-moebel-zwingend-notwendig_063173.html

Nach deiner Schilderung tippe ich ebenfalls auf bauliche Mängel
z.B. auch Tauwasser/"Schwitzwasser" wegen des Erkers: ist der direkt überdacht?
sieht das etwa so aus wie auf dem Foto dort?
http://www.hausgartenleben.ch/topic/8419-wasser-kondenswasser-l%C3%A4uft-wand-runter/
http://www.hausgartenleben.ch/uploads/monthly_02_2010/post-2155-1365476692,3407.jpg
Denn, was mich an deiner Schilderung stört: wenn die Wände von außen kommend so komplett durchfeuchtet sind, dass es innen runterläuft, dann ist es eigentlich unmöglich auch nur annähernd akzeptabel "trockene" Innen-Raumluft zu erreichen.
Wenn du dein Heiz- und Lüftungsverhalten mit dem Hygrometer überwachst, dann dürfte da nichts schiefgehen. Vielleicht nur zur Sicherheit mal die Zweitmeinung eines anderen Hygrometers einholen ...

Für eine wirkliche Beseitigung gehört jedenfalls zuerst erforscht, was genau da "faul" ist (Bausachverständiger/Architekt) und dann gehört die Ursache fachgerecht beseitigt. Eine Innen-Wand/Verkleidung vor den durchfeuchteten Außenwänden verdeckt lediglich die Symptome bzw. schiebt die sichtbaren Symptome lediglich zeitlich etwas auf. Deine Schilderung klingt auch nicht so, als ob hier eine richtige Innendämmung erfolgt
https://www.bauen.de/a/probleme-bei-der-innenwanddaemmung.html
Hinter der schönen neuen Wand wird die eingesperrte Fuchtigkeit ihr Werk weiter verrichten und es wird dahinter weiter vor sich hinschimmeln, bis dann auch die neue Innenwandverkleidung durchfeuchtet und verschimmelt ist. Früher oder später wirst du erneut vor der gleichen Situation stehen.
Deine Schilderung deutet an, dass dein Vermieter das nicht so sieht.

Zitat (von kathi2008):
Danach selber Fachbetrieb beauftragen und Kosten mit Miete verrechnen

KEINESFALLS!!! Eine richtige Mängelbeseitigung in deinem Fall wird eine 5stellige Summe kosten - daher ist von diesem Vorschlag der Ersatzvornahme dringend abzuraten!

Bitte erstmal z.B. dieses Merkblatt durchlesen
http://www.mhm-ffm.de/Merkblaetter/MaengelbeseitigungUnd.pdf

Das was dein Vermieter da jetzt vorhat, wird wahrscheinlich vergeblich sein.
Du wirst ihn aber auch nicht mehr davon abhalten können - zumal er das Material schon da hat.
Sinnvollerweise musst du dich also damit auseinandersetzen, ob du ggf. später das einzig sinnvolle angehen wirst > d.h. die notfalls gerichtliche Durchsetzung der Mängelbeseitigung.
Das bedeutet Gutachter, Anwalt und Gericht verbunden mit Geldeinsatz und Kostenrisiko und viel Zeit und Nerven. Oder vielleicht doch eher eine andere Wohnung suchen ...

Sinnvoll wäre es auch bevor da alles verkleidet wird, die Durchfeuchtung der Außenwände beweisbar festzustellen. Fachbetriebe haben oft entsprechende Messtechnik dabei ... Auch mal den Maler/Trockenbauer fragen, welche Platten er da genau verbaut.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallö :)

Der Erker ist direkt überdacht, war ein Anbau wegen Landwirtschaft früher. Die Erkerwand selbst hat eigntlich in ungefähr 2,70m Breites Fenster (für die Waage die sich vor dem Haus befindet), welches dann mal zugemauert wurde. Die Wand dort ist allerdings hohl (und trocken) und sehr kalt (an der Wand neben dem Kleiderschrank gab es noch ein kleines Fenster, welches genauso dicht gemacht wurde).
Direkt an den Rändern des Erkers laufen (verlaubte) Regenrinnen lang.

Die Feuchtigkeit schlägt sich komplett von oben bis unten an beiden Erker-Ecken nieder, auf dem kleinen Versatz auf ca. 1,10m Höhe stand das Wasser. Ich hab leider nur Fotos von dem Moment gemacht wo es anfing und von dem, wo ich mit Entfeuchter und Trockner wieder alles soweit trocken hatte.
Hier mal die Bilder:
Erkerecke links (max. Zeitraum für diese Nässe sind24 Stunden, am Vortag war nichts zu sehen gewesen) - man sieht hier auch, dass der Schrank gut 15cm von der Wand entfernt steht.
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161112_1_zpsza9mo9sd.jpg

Erkerecke rechts (hier stand unten die Kommode vor)
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161112_2_zpsy5a3gd6d.jpg

Bilder von der Nässe während der Schrank noch stand habe ich nicht.. da hat das Holz zu sehr reflektiert.
Hier haben wir das Foto vom nächsten Tag, nachdem 24 Stunden auch die Temperaturen recht hoch draussen waren und wir mit sehr viel lüften/hochheizen und dem Bautrockner meines Lebensgefährten die Feuchtigkeit bekämpft hatten:
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161117_1_zpsszk5m5ou.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161117_2_zpssu3ejc9n.jpg

Wir haben letztlich die Möbel abgerückt und konnten dann feststellen, dass die Nässe auch teilflächig da war:
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161216_1_zpswaj1cnhh.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161216_2_zps6ynvpjqf.jpg

Da wir vergessen haben die Möbel zu fotografieren als sie noch Original standen habe ich den Schimmel/Staub/Nässebereich am Boden fotografiert was deutlich zeigt, wie viel Platz zwischen Schrank und Wand war:
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161218_2_zps7ebuvho9.jpg

Nachdem die Nässe nach und nach so abgetrocknet war, dass sich die Wand nicht mehr so klamm/nass anfühlte sah es dann so aus (leider hatte der Vertreter mit Ethanol die Flächen einfach aingesprüht gehabt am 16.12.16)
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161218_1_zps1ar2a6la.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20161218_3_zpstkl4rzgp.jpg

Fotos von der kompletten Wandfläche/Erkerecken habe ich leider nicht, aber ein Video. Das will bloß grad nicht.

---

Was das Stellen der Möbel betrifft, so wurde mir vom Versicherer gesagt, dass jede Wohnung so beschaffen sein muss, dass jedes Möbelstück so, wie man es im Laden erwirbt an jeder Wand gesetellt werden darf.
Dass das nicht immer praktikabel ist, ist mir klar weshalb ich ja klug genug alle Möbel von den Wänden weggestellt hatte.

Jetzt, wo es wieder gefroren hat am Wochenende und das Tauwetter folgte waren die Wände wieder klamm aber nicht nass (der Wechsel war auch nicht so heftig wie im November wo wir nachts Frost und Tags fast 15°C hatten).

Aktuell lüften wir den Raum übrigens gar nicht weil wir nicht mehr ans Fenster kommen durch das umstellen der Möbel (sollte ja alles frei sein zum arbeiten seit Dezember). Luftfeuchte liegt dennoch unter 40%, max. bei 37% (Raum ist auch geschlossen, niemand geht rein/raus).
Wir haben zwei Hygrometer.. einmal ein digitales das rot leuchtet wenn es zu feucht ist und die Temperatur anzeigt und eines mit Nadel. Das wird aber denke ich kaputt sein, da es überall 59% anzeigt, selbst im Bad nach einer ausgiebigen Heißdusche oder draussen. Das Hygrometer, das ich besitze habe ich von einem Maler bekommen da ich mich selbst kontrollieren wollte.

Selbst einen Maler zu beauftragen kann ich finanziell gar nicht tragen, nicht in dem Umfang.
Die Platten, die da jetzt dran kommen sind wohl so edel und toll, das kein Baumarkt die lagernd hatte und direkt bestellt werden musst.e Fängt glaube ich mit "O" an. Sollte ich ja spätestens morgen sehen können..

Liebe Grüße
Ich

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Kleines Ich):
Entgegen aller Vormieter haben wir eher zu trockene Luft als zu Feuchte. Das Lüftungsverhalten ist angemessen, würde ich behaupten.

Auch das kommt ein wenig Komisch rüber, denn schlicht weg eine feuchte Wand und trotzdem trockene Luft?
Zitat (von Kleines Ich):
Die 30 Min. wurden vom Vermieter so vorgegeben und eingehalten, in den Schlafzimmern wird das auch benötigt, wenn man mit geschlossenem Fenster schläft (was nur bei extremen Minusgraden passiert), da hier sonst die Fenster von oben bis unten Klatschnass sind inkl. Fensterbank (wir haben keine Rollos o.ä., nur Vorhänge).

Genau das würde jedoch auf eine große Luftfeuchtigkeit hindeuten, die Schlafzimmer sind ein anderer Raum?
30 Minuten langes Lüften bedeutet das die Wände sich schon recht abkühlen, bei der Erwärmung danach gibt setzt sich die Feuchtigkeit ab.
Zitat (von Lolle):
Für eine wirkliche Beseitigung gehört jedenfalls zuerst erforscht, was genau da "faul" ist (Bausachverständiger/Architekt) und dann gehört die Ursache fachgerecht beseitigt. Eine Innen-Wand/Verkleidung vor den durchfeuchteten Außenwänden verdeckt lediglich die Symptome bzw. schiebt die sichtbaren Symptome lediglich zeitlich etwas auf.

Genau so sehe ich das auch, erst mal die wirkliche Ursache erforschen.
Zitat (von Kleines Ich):
Das eine Telefonat, dass nach X Versuchen glückte, endete mit der Aussage, dass ich als Mieterin für die Reinigung der Dachrinnen verantwortlich sei (steht nicht im Vertrag) und dass er, als er vor 30 Jahren dort lebte, keine Probleme hatte.

Ist die Dachrinne so verschmutzt?
Der Vermieter kann doch leicht eine Reinigung durch eine Firma veranlassen, kostet ihn doch nichts, das darf er auf die Nebenkosten umlegen. Man kann dies so dem Vermieter mitteilen, oder wenn man Kosten sparen will es selbst machen.

Zitat (von Lolle):
Das was dein Vermieter da jetzt vorhat, wird wahrscheinlich vergeblich sein.

Tja das sind noch Herren vom alten Schlage, selbst herum machen, mit zweifelhaften Ergebnis. Die meinen es vielleicht gut, nur so ein Haus gehört komplett energetisch saniert, und er selbst könnte das als Modernisierungsumlage mit 11% der Summe auf die Miete aufschlagen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Oh Mann, jetzt sitz ich hier mit rasenden Herzen.
Der Vermieter kam gerade mit dem Maler (der es wirklich selbst macht - hab in die Kunednakte geschaut, 79 aktuell).

Zuerst: Die Platten dürfen nur mit einer Dispersionsfarbe (?) gestrichen werden, nix Tapete also.

Und er hat mich angeschrien weil ich bei seinem Sohn (Vermieter) gesagt habe, dass ich vermute, dass der ohne Erlaubnis versucht hat die Wohnung zu betreten (nach Telefongespräch - es wurde von ihm nicht gesagt, dass das 4 Wochen her war und meine Mitbewohnerin aufgemacht, ihn aber nicht rein gelassen hatte... davon wusste ich ja).
Er wollte mit dem Maler wieder gehen wenn ich nicht um Entschuldigung bitte.
Ich bin nun schon ein paar Jährchen erwachsen.. so angeschrien wurde ich definitiv nicht mehr seit ich das Prozellan meiner Mutter zerbrochen hatte.. puh.

In meinem Mietvertrag steht nichts zur Säuberung der Dachrinne drin.
Nur sowas wie Müll, Schornsteinfeger, Versicherung, Wasser.. deswegen meint er auch, müssten wir selbst machen nehme ich an. Mir erschließt sich nur nocht warum ich für die Säuberung des Hauses verantwortlich bin - ich habe eine Wohnung gemietet, nicht den Hof, nicht das gesamte Haus (zumal 2 Parteien wohnen, angeschnauzt werd aber immer nur ich weil ich immer so freundlich reagiere..)

Die große Luftfeuchtigkeit habe ich im Schlafzimmer, was diagonal am anderen Ende des Hauses ist. Ebenfalls zwei Außenwände und ehemals Probleme wegen nasser Wand. Da habe ich übrigens den Kleiderschrank an der Wand stehen, da der auch befestigt werden musste gegen umkippen. Dahinter ist aber nichts soweit man das mit Taschenlampe sehen kann.

Nasse Wand / trockene Raumluft schließt sich nicht ganz aus. Ich rede ja vom Allgemeinen Verhältnis in dieser Mietwohnung. Hier haben wir immer zu trockene Luft. Als die Wände nass waren, haben wir ja wie gesagt getrocknet/geheizt/gelüftet.. da war die Luftfeuchtigkeit zeitweise höher. In der Zwischenzeit waren die Wände ja soweit abgetrocknet, war die Feuchte auch wieder niedrig. In den anderen Zimmern war die Luftfeuchte immer niedrig (außer eben bei mir, wenn ich nachts das Fenster zu lasse.. bei fließendem Wasser brauche ich kein Hygrometer um zu wissen, dass das zu nass ist :) aber das ist ja auch nur wenige Tage im Jahr der Fall da sonst die Fenster Nachts offen sind).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Kleines Ich):
Zuerst: Die Platten dürfen nur mit einer Dispersionsfarbe (?) gestrichen werden, nix Tapete also

Das ist auch besser so, Tapeten schränken die Atmung einer Wand immer ein.
Zitat (von Kleines Ich):
In meinem Mietvertrag steht nichts zur Säuberung der Dachrinne drin.
Nur sowas wie Müll, Schornsteinfeger, Versicherung, Wasser.. deswegen meint er auch, müssten wir selbst machen nehme ich an. Mir erschließt sich nur nocht warum ich für die Säuberung des Hauses verantwortlich bin - ich habe eine Wohnung gemietet, nicht den Hof, nicht das gesamte Haus (zumal 2 Parteien wohnen, angeschnauzt werd aber immer nur ich weil ich immer so freundlich reagiere..)

Nun solche Kosten müssen sich die Mieter bei zwei Parteien teilen. Wenn es nicht als Pflicht im Mietvertrag steht, kann der Vermieter nicht verlangen das die Mieter selbst Hand anlegen, jedoch darf er eine Firma zur Reinigung der Dachrinne für das Wohnhaus beauftragen, und die Kosten auf die Nebenkosten /Betriebskosten umlegen.

Zitat (von Kleines Ich):
In der Zwischenzeit waren die Wände ja soweit abgetrocknet, war die Feuchte auch wieder niedrig. In den anderen Zimmern war die Luftfeuchte immer niedrig (außer eben bei mir, wenn ich nachts das Fenster zu lasse.

Das ist entweder ein Zeichen das die Feuchtigkeit noch im Mauerwerk sitzt, oder kann es sein, das Türen offen sind?
Wie wird denn die Wohnung beheizt?

Es spricht eher vieles dafür das der Vermieter sich Gedanken über eine komplette energetische Sanierung Gedanken machen sollte, auch wenn der Vermieter das auf die Miete umlegen darf, jedoch hätte es für die Mieter den Vorteil weniger Heizkosten und ein vernünftiges Wohnraumklima. Vielleicht solltet ihr den Vermieter mal gezielt auf das Thema ansprechen.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kleines Ich
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Moin zusammen,

wir heizen eigentlich überall gleich, abgesehen von meinem Schlafzimmer. Das wird kaum geheizt da ich immer so arge Probleme mit trockener Zimmerluft habe. Ich habe da die Heizung nur auf 2 stehen, damit der Raum nicht so auskühlt, die gesamte Nacht sind die Fenster komplett offen - bei geschlossenem Fenster kriege ich den Großteil der Nacht kaum Luft.
Sprich so ca. 20°C in der gesamten Wohnung, im Wohnraum und Bad etwas mehr, je nach Wohlbefinden.

Die Türen der Wohnung sind (da wir Katzen haben) immer geöffnet.
Wir haben allerdings vor einigen Türen schwere Vorhänge (vor den Schlafzimmern, da diese ja niedriger temperiert sind und vor dem Hauptwohnraum, da viel Wärme in den Flur abzieht (an dem Flur sind die Küche, das Bad, das zweite Wohnzimmer und der Vorraum mit der undichten Tür angeschlossen). Mein Schlafzimmer geht zur Küche hin (fragt nicht :D), daher ist der Vorhang allein schon wegen Gerüchen notwendig.
Heizung ist von anno was auch immer, irgendwann vor 40 Jahren wohl, und wird mit Öl beheizt. Die Heizkörper heizen aber alle unterschiedlich stark wenn man z.B. auf 3 dreht - ein Heizkörper funktioniert gar nicht obwohl frisch entlüftet.. das ist aber nicht so schlimm, da der zweite Heizkörper in dem Raum ohnehin besser heizt und das auf 2.

Der Vermieter würde (soi meine Einschätzung) keinen Dienst beauftragen für Dachrinnenreinigung, da es nach seiner Auffassung wie gesagt Mietersache ist. Das wir das nicht machen (können), interessiert ihn nicht. ICH steige definitiv nicht auf eine Leiter um in.. keine Ahnung? 10 Meter Höhe Dachrinnen zu säubern? Reicht schon, dass ich immer die Dumme bin, die den gesamten Betriebsgrund entlaubt weil der Vertreter halt immer mich trifft bei Arbeit und ich mir das halt anhören darf. Wohlgemerkt steht auch das nicht im Vertrag, es heißt nur die Parkplätze (was in ca. 10 Min. fertig ist - für den gesamten Betriebsgrund brauche ich ca. 3 Stunden und das alle 14 Tage im Herbst wegen der ganzen Bäume) seien zu säubern. Auch von Winterdienst steht nichts im Vertrag, eine Hausordnung gibt es nicht.

Der Maler war ja nun gestern gut am Runterreißen der Tapete und ich habe immer mal wieder mit ihm geschnackt.
In der Linken Erkerecke befindet sich von dem kleinen Vorsprung nach unten und nach oben ein Riss in der Ecke. Hält man die Hand davor, fühlt man einen Luftzug.
Der gesamte Rand von der Fensterverkleidung ist ebenfalls eingerissen (was übrigens bis ca. 10cm vor jede Ecke geht, das habe ich viel zu gering eingeschätzt), d.h. dahinter ist dann der hörbare Hohlraum des Fensters.
Die Stelle von dem kleinen Fenster seitlich des Erkers ist eiskalt und richtig feucht (hier wurde von Außen nicht zugemauert sondern nur irgendwie ein Brett davor gemacht, so wie es klingt ist da auch nicht viel zwischen.. klopft man von innen dagegen hört es sich wie bei einer hohlen Wand im Haus an).

Der Maler wollte entsprechend gestern mit dem Vertreter sprechen, dass der danach schauen müsste. Man würde auch von außen was sehen (AHA!).
Ich bin gespannt, eigentlich sollte Maler + Vertreter heute um halb 9 auftauchen. Noch ist niemand da.
Gegen die Mietkürzung von 20% hat der Vermieter übrigens nichts eingewendet. Immerhin das. Und wenn die noch lange rumbummeln.. ist vielleicht schon fast ein neuer Schrank drin der dadurch ja kaputt gegangen ist.
Übrigens, auch sehr gut:
VGH aus Ort XY ist Versicherung meines Vermieters, VGH aus meinem Wohnort ist ein Kunde von mir. VGH aus XY sagt "ist doch nur von hinten geschimmelt.. wischen Sie das ab, der Schrank ist nicht kaputt" (ich wollte den ersetzt haben, war ja innen auch alles verschimmelt). VGH aus meinem Wohnort meinte, das wäre beschränkt.. wenn der Schimmel bis innen reichte, dann ist das Holzbrett der Rückseite DURCHgeschimmelt, d.h. man würde genauso den Oberflächlichen Schimmel entfernen wie wenn man vom schimmeligen Brot die angeschimmelte Stelle wegschneidet.. unsichtbar ist er immernoch da.

Scheint echt so, als würden die Geschicke nicht in meine Hände spielen - ich muss für mein Recht wirklich kämpfen. Leider.

Was die Umlage von Dingen auf die Nebenkosten angeht, das würde mich mal interessieren wie viel da denn möglich ist?
Ich hatte mal verlangt, dass es getrennte Wasserzähler/Stromzähler gibt, Heizöl ist mir grad noch egal.
Bekam dann ein nettes Schreiben, das alles würde nicht gemacht werden und wenn, würde die Miete um 150€ erhöht werden. Würde ein Unternehmen die Verwaltung der Immobilie anstatt des Vaters übernehmen könnten wir nochmal mit 100€ pro Monat mehr. Das kann doch nie und nimmer rechtens sein? Und eine getrennte Nebenkostenabrechnung ist ja theoretisch eigentlich Pflicht.. nur wie, wenn es nur 1x Zähler pro Nebenkosten gibt..

Grüße
Kleines Ich

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#10
 Von 
0815Frager
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Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Kleines Ich):
Würde ein Unternehmen die Verwaltung der Immobilie anstatt des Vaters übernehmen könnten wir nochmal mit 100€ pro Monat mehr.

Verwaltungskosten können nicht umgelegt werden:
http://www.nebenkostenabrechnung.com/umlegbare-nebenkosten/
Jedoch besteht bei einer Hausverwaltung eben die Gefahr, das jegliche Dienstleistungen, welche ein privater Vermieter selbst erledigt, ohne das er es verrechnen kann, eben Firmen beauftragt.
Zitat (von Kleines Ich):
Ich hatte mal verlangt, dass es getrennte Wasserzähler/Stromzähler gibt, Heizöl ist mir grad noch egal.

Man kann viel verlangen, jedoch waren die Dinge doch schon bei Einzug bekannt?
Vor allem kann der Vermieter diese Kosten auf die Miete auch wieder aufschlagen, das sollte man immer im Auge behalten.
Zitat (von Kleines Ich):
Und eine getrennte Nebenkostenabrechnung ist ja theoretisch eigentlich Pflicht

Wenn es im Mietvertrag so vereinbart wurde, müssen die Kosten getrennt erfasst werden.
Eine gemeinsame Abrechnung für alle Bewohner setzt eben auch voraus, das alle Bewohner sich gegenseitig vertrauen, schwierig wird es wenn eine Partei dann die Heizung voll aufdreht, das Licht den ganzen Tag an hat, oder fünf Vollbäder am Tag nimmt.
Aber das war eben doch auch schon beim Einzug ab zu sehen?
Zitat (von Kleines Ich):
Das kann doch nie und nimmer rechtens sein?

Es gibt vieles wo man differenzieren sollte, auf der anderen Seite gibt es Wohnungen des gehobenen Standard, welche entsprechend hohe Mieten kosten.
Dann gibt es im Gegensatz auch Wohnungen / Häuser welche nicht den Wohnstandard erfüllen, für diese kann der Vermieter auch entsprechend weniger Miete verlangen, Angebot und Nachfrage bestimmen in der Marktwirtschaft den Preis.
Nun zieht man in die vergleichsweise günstige Wohnung ein, und will das der Vermieter entsprechende Modernisierungen vornimmt, dann darf der Vermieter diese Kosten als Modernisierungsmaßnahme auch auf die Miete umlegen, das wird im BGB §557 bis §561 geregelt.
So kann es im Umkehrschluss kommen, das der Mieter von ehemals günstiger Wohnung, auch dadurch einiges an mehr Miete bezahlt, als ohne die ganzen Umlagen.
Zitat (von Kleines Ich):
Scheint echt so, als würden die Geschicke nicht in meine Hände spielen - ich muss für mein Recht wirklich kämpfen. Leider.

Der Gegner ist also die Haftpflicht des Vermieter, selbst kämpfen ist hier ein Unterfangen, man wird sich hier wohl einen RA leisten müssen, womit auch Gutachter ins Spiel kommen. Man muss abwägen, Wert des Schrankes vs Kosten eines Vergleiches bei der Versicherung, denn den Neuwert muss die Versicherung nicht ersetzen.

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#11
 Von 
Kleines Ich
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Moin,

so, hab nun hintertelefoniert, der Maler kommt nicht. Absagen wollte offenbar auch niemand. Schade.

Was die Verwaltungskosten angeht, ich hätte echt kein Problem damit, wenn es eine Verwaltung übernehmen würde. Da weiß ich wenigstens, dass die mich nicht mit veraltetem Wissen von vor 60 Jahren zum Narren halten wollen. Meine Erfahrungen mit Hausverwaltungen waren durchweg gut.

Was die niedrige(re) Miete und die Nebenkostentrennung angeht, nein, das war mir nicht bei Einzug bewusst. Es wurde lediglich gesagt, dass das Heizöl durch die Mieter selbst zu kaufen und zu kontrollieren sei, entsprechend sei die Aufteilung der Kosten auch durch uns zu machen.
Dass es weder getrennte Stromzähler gibt noch getrennte Wasserzähler, das wusste ich nicht. Baulich ist alles für getrennte Stromzähler vorhanden, allerdings müsste der Vermieter bei der Gemeinde / Ewerk einen Antrag stellen, da die für das Grunstück bemessene Anzahl voll ist. Außerdem müsste der Zähler geeicht werden, das würde aber mein Obermieter, der Elektriker ist, übernehmen und dafür geradestehen. Immerhin hatte dieser einen (nicht rechtlich nutzbaren) Zwischenzähler eingebaut sodass man dennoch gut trennen kann, wer wie viel verbraucht (Haus: 145€/Monat; meine Wohnung hat davon einen hochgerundeten 55€ Anteil).
Da wir ein extrem sparender Haushalt sind und oft auswärts duschen, wenig mit Hand abwaschen und außer eine Lampe am Abend + 2 Notebooks und den Kühlschrank keine Elektronischen Geräte nutzen ist halt dieses "Wir teilen alles, 50:50" nicht ganz fair.. aber gut, sei es drum.
Die Miete selbst ist aus dem Grund niedrig, weil es eine Gewerblich genutzte Halle daneben gibt, wo auch dauernd was los ist.. der Fußboden ist stümperhaft verlegt (bis zu 2cm Lücken Laminat zur Wand) usw. - bauliche Mängel waren aber eben nicht absehbar.

Mein kaputter Schrank ist eine XXL-Kommode/Sideboard die ihrerzeit ca. 600€ gekostet hat (ca. 2,5 Jahre her). Würde ich mir jetzt eine neue Kommode, die weder farblich passend noch vom Stauraum vergleichbar ist neu kaufen (sprich schon viele Abstriche) müsste ich mit mind. 400€ rechnen.
Da jetzt ja offensichtlich ist, dass die Mängel NICHT durch einen Fehler des Heizens/Lüftens gekommen ist sondern durch die gut sichtbaren Risse.. ist es schon fast unfair, dass man als Geschädigter am Ende nur Verlust macht (Wohnraum nicht nutzbar, Möbel kaputt, vermindertes Wohlbefinden weil die Möbel/Gegenstände in allen anderen Räumen mit untergebracht werden mussten und man nur schwer saubermachen oder sich nur eingeschränkt bewegen kann usw.).
Und weil es wegen Frost ist, haftet auch meine Hausrat nicht. Und das ziemlich pampig.

Ich geh jetzt einkaufen.. da gibt es einen Haushalt mit Katzen die auch ziemlich motzig sind, das ihr Raum nicht bewohnbar ist.. Also Bestechungsmittel besorgen.

Hier sind übrigens die Bilder von der linken Erkerecke:
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170113_163539_zps9ydtpina.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170113_163615_zpsxf08mczc.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170113_163539_zps9ydtpina.jpg

-- Editiert von Kleines Ich am 14.01.2017 11:10

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#12
 Von 
0815Frager
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Master
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Zitat (von Kleines Ich):
Außerdem müsste der Zähler geeicht werden, das würde aber mein Obermieter, der Elektriker ist, übernehmen und dafür geradestehen.

Ganz so einfach ist es nicht, ein Elektriker ohne Meistertitel darf hier gar nichts machen, zudem müsste er als Meister im Installateurverzeichnis eingetragen sein.
Zitat (von Kleines Ich):
Baulich ist alles für getrennte Stromzähler vorhanden, allerdings müsste der Vermieter bei der Gemeinde / Ewerk einen Antrag stellen,

Schon allein diese Aussage zeigt, das der Elektriker absolut null Ahnung vom Ablauf einer Zähleranmeldung beim Netzbetreiber hat. Daher mal der Ratschlag, erst mal beim zugelassenen Fachbetrieb nachfragen, der nennt auch die Kosten, welche der Vermieter mit 11 % auf die Jahresmiete umlegen darf.
Jetzt sollte man eben den Vorteil gegen die Kosten aufrechnen, denn es sind bei der Schilderung Widersprüche ohne Ende dabei:

Zitat (von Kleines Ich):
da die für das Grunstück bemessene Anzahl voll ist

Dies dürfte mal pauschal komplett falsch sein, angenommen jetzt ist ein Zähler mit 63A im HAK vorhanden, würden bei richtiger Aufteilung drei Zähler werden müssen, Mieter A und Mieter B zudem Allgemeinstrom, und da bisher die zur Verfügung stehende Leistung ausgereicht hatte, wären es dann 2x 35 1x 25 A und ausgehend von der Gleichzeitigkeit her, muss nichts erhöht werden. So das kann eben nur der Elektrofachbetrieb in der Form dem Netzbetreiber aufschlüsseln.
Dabei kommt jetzt Punkt zwei ins Spiel, die gesamte Installation muss auf diese drei Zähler angepasst werden, vor allem entsprechen ältere Zählerplätze nicht mehr der VDE ARN 4101, und das zieht den Rattenschwanz nach sich, das die gesamte Installation dem neuen Regelwerk angepasst werden muss.
Zitat (von Kleines Ich):
Die Miete selbst ist aus dem Grund niedrig, weil es eine Gewerblich genutzte Halle daneben gibt

Das spielt wohl eher weniger die Rolle.
Erst mal muss man sich selbst bewusst sein, was will man, wie lange hat man vor dort in Miete zu wohnen?
Bei vielen Wünschen würde sich wohl der Vermieter, sofern man es ihm plausibel erklärt bestimmt mit machen, jedoch eben würde die die Kaltmiete steigern, jedoch vielleicht will das die zweite Partei im Haus nicht.

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#13
 Von 
Kleines Ich
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Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Ich muss gerade einmal geradeziehen was in der Kürze meiner Worte untergegangen ist:
Nicht der Elektriker sagt, es müssen Anträge gestellt werden, dass ist die Aussage des Vertreters. Die Kosten würden sich, laut seiner Aussage, auf ca. 1.500€ belaufen. Das Grundstück selbst wurde mit damals 2 Stromanschlüsseln bebaut, eines für die Halle, eines für das damalige "Büro". Es ist eine zweite Halle hinzu gekommen, aus dem Büro wurde ein 2-Parteien-Haus. Sowohl die Hallen als auch die beiden Mietparteien müssen sich also jeweils einen Zähler trennen.
Der Elektriker, welcher selbst einen Meistertitel hat und mit seinem Betrieb dies abgeklärt hat, dürfte nach seiner Aussage die Installation der Zählerkästen (welche bereits im Keller stehen, die hat er bereits vor Jahren besorgt) vornehmen und die Abnahme machen.
Nach Rücksprache mit dem hiesigen Elektrizitätswerk sei das aber nicht so einfach möglich, der Vermieter müsse für sowas bei diesem Ewerk Rücksprache halten, dies würde Kosten nach sich ziehen (die Höhe wurde nicht genannt). Anzunehmenderweise haben der Ewerk-Mann und der Vertreter von derselben Sache gesprochen - das weiß ich aber nicht zu 100% und ich kenne mich auch mit Elektronik null aus. Da ist ein Zähler, der zählt. Was wie wo es braucht um sowas zu bauen ist mir schleierhaft und deine Erklärung hat, tut mir Leid, nicht geholfen den Nebel um diese Thematik zu lichten :/

Meine Schilderungen, die, wie du sagst Widersprüche enthalten, geben entsprechend nur wieder, was mir Vertreter & Elektriker sagen. Das ist, was ich wiedergeben kann, nicht mehr, nicht weniger.

Und doch, die gewerbliche Halle IST ein sehr guter Grund.
Nachtruhe gestört, wenn die LKWs auf dem gelände parken und die Schlafzimmer taghell erleuchten während des parkens?
Nächtliches heimkehren der LKWs oder frühes losfahren? Gerade im Winter toll, wenn die Maschine erstmal freigemacht werden muss.
Häufig wechselnde, teils extrem unseriöse Mieter der Halle (es sind schon Sachen weggekommen, sehr oft wird die Miete nicht gezahlt usw. da hier niemand eine Kaution nimmt) --> In meinen nun 2,5 Jahren hier habe ich 4 Mieter mitbekommen
Auch am Wochenende Geräuschkulissen von Arbeit (je nach Mieter der Halle unterschiedlich; einige fingen erst Samstag Abend an zu arbeiten)
Blockierte Parkplätze, wenn LKWs gerade beladen und/oder Kundschaft vor der Halle steht

Das sind alles sehr gute Gründe, warum die Mieter hier im Regelfall nach max. 2 Jahren ausziehen. Wir sind seit 10 Jahren die bisher am längsten dort wohnenden Mieter da wir uns gut mit allerhand Wiedrigkeiten arrangieren können.


--

Wenn es nach mir ginge, würde ich hier noch ein paar Jahre wohnen. Eben solange, bis sich mit meinem Freund was ergibt oder meine Mitbewohnerin sich was eigenes sucht. Mir gefällt die Wohnung vom Schnitt, der Raumaufteilung, der Größe und der Helligkeit unglaublich gut. Über alles, wie Wasser/Strom/Öl kann man hinwegsehen solange niemand finanziell massiv geschädigt wird. Anders sähe es aus, wenn meine Stromkosten z.B. plötzlich auf 80€ angehoben würden.. das wäre weder nachvollziehbar noch vertretbar. Wenn ich MEINE Stromkosten und die meiner Mitbewohnerin aus ihrer Früheren Wohnung mal addieren würde kämen wir im Grunde nicht einmal auf die 55€ (sie hatte 21€ und ich 27€ Strom in den Wohnungen vorher.. und sowas wie Kühlschrank, Herd oder Wohnzimmerlampe brennt eben nur 1x). Es ist aber im realistischen Rahmen, also ist es meinetwegen auch in Ordnung.
Schade ist einfach nur, dass man, wenn man freundlich um etwas fragt gleich angepampt wird oder gemeine Briefe bekommt. Wir hatten bspw. gefragt, ob der Vermieter Zähler an die Heizungen montieren lassen würde (wären irgendwie 400€ gewesen?) wo der Energieumsatz gemessen würde. Es ging nicht um Ablesefirmen o.ä., sondern nur darum zu erkennen, wo wird viel geheizt, wo wenig. Wäre mein Gesamtwert bspw. nur halb so hoch wie die der anderen Mieter.. wäre 50% der Ölkosten ja etwas unpassend. Wir durften uns dann anhören, dass Heizkosten von 150€ pro Monat pro Wohnpartei bei einem solchen Haus noch "echt günstig" seien. Der Vermieter sei immerhin Energieberater.

Man hält also seine Klappe und fragt nicht mehr schriftlich, nur noch beiläufig im Gespräch damit nicht mehr mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird.

Was unsere Erkerwände angeht, der Maler wird wohl Montag trotzdem eifnach nur die Platten aufkleben. Trotz Hinweis des Malers.

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#14
 Von 
0815Frager
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Zitat (von Kleines Ich):
Nicht der Elektriker sagt, es müssen Anträge gestellt werden, dass ist die Aussage des Vertreters. Die Kosten würden sich, laut seiner Aussage, auf ca. 1.500€ belaufen.

Das nennt sich Zähleranmeldung und Inbetriebsetzung, hier mal ein Beispiel für die Formulare:
https://www.netze-bw.de/partner/elektroinstallateure/formulare-und-datenblaetter/bezug/index.html
Das darf jeder eingetragene Fachbetrieb im Installateursverzeichnis des Netzbetreiber. Der Netzbetreiber kommt nur um den Zähler im Schrank zu setzen, oder übergibt die Zähler dem Installateur, das handelt jeder NB eigen.
Die Kosten für den Zähler sind nach festen Gebühren, 93€ netto pro Zähler, in dem Fall also 3 Zähler.
Nur ist es damit nicht getan, es muss die Hausinstallation auf 2 x Mieter und Allgemeinstrom aufgeteilt werden, was auch Kosten verursacht.
Zitat (von Kleines Ich):
Der Elektriker, welcher selbst einen Meistertitel hat und mit seinem Betrieb dies abgeklärt hat, dürfte nach seiner Aussage die Installation der Zählerkästen (welche bereits im Keller (123recht.net Tipp: Mietvertrag Vorlage für Garage, Stellplatz, Keller etc. ) stehen, die hat er bereits vor Jahren besorgt) vornehmen und die Abnahme machen.

So jetzt mal zwei ganz schlechte Nachrichten, vor Jahren besorgte Zählerschränke sind heute für den Wertstoffhof:
Hinweis:
Zitat:
Laut Anwendungsregel VDE-AR-N 4101:2015-09 sind ausschließlich Zählerplätze nach DIN 43870 mit einem oberen Anschlussraum von 300 mm zu verwenden. Somit dürfen nur noch Zählerschränke mit einer Bauhöhe von 1100 mm und 1400 mm eingesetzt werden. Weiterhin muss der untere Anschlussraum mit einem 5-poligen Sammelschienensystem versehen sein (keine Hutschiene). Als Vorsicherung ist ein SLS-Schalter einzusetzen (kein NH00). Die bestehende Übergangsfrist endet am 01.09.2016.

Quelle: https://www.hager.de/zaehlerplatzsysteme/40923.htm
Es gehört zur AR-N noch ein wenig mehr dazu, jedoch ist das VDE Regelwerk urheberrechtlich geschützt, ich habe die gesamte Auswahl auf dem Rechner, nur es darf nicht veröffentlicht werden.
Dann kommt eben noch der Hammer, durch neue Zählerschränke spricht man von einer wesentlichen Änderung an der elektrischen Anlage, womit die gesamte Installation auf den aktuellen Stand der VDE Regeln gebracht werden muss!
Dazu eben die Änderung an der VDE 0100-420, welche bestimmte Räume und Verlegungen betrifft:
http://www.frings-building.de/fileadmin/fbs/bilder/brandmelder/Brandschutzschalter_DB.pdf
Diese Modernisierungskosten übertreffen damit fachgerecht ausgeführt, die Summe von 1500€ in erheblichen Maße, Sanierung ist allgemein schon bekannt Teurer als Neubau, hier schätze ich aus der Ferne mal so ca 7.000€ bis 10.000€.
Hier kann man auch als Mieter mal einen ansässigen Betrieb mit Zulassung um eine Schätz bitten, nicht den Mietnachbarn fragen, hier habe ich erhebliche Zweifel auf fachlich richtige Ausführung, denn ein weiterer Punkt sind die aktuellen TAB der NB, welchen in den Zählerplätzen einen Kommunikationsanschluss vorschreiben (es geht um die Vorbereitung für die Smartmeter).

Zitat (von Kleines Ich):
Wenn ich MEINE Stromkosten und die meiner Mitbewohnerin aus ihrer Früheren Wohnung mal addieren würde kämen wir im Grunde nicht einmal auf die 55€ (sie hatte 21€ und ich 27€ Strom in den Wohnungen vorher.

Man sollte das früher vor 10 Jahren nicht mit heute vergleichen, denn die gesetzliche EEG (dank den Grünen aus dem Jahr 2000) schlägt wie die vergangenen Jahre wieder dieses Jahr voll zu.
Jedoch gäbe es für beide Mietparteien, sofern Einigung vorhanden ist auch eine Lösung, der andere Mieter ist ja vom Fach:
http://www.zaehlerschrank24.de/Eltako-Drehstromzaehler-mit-Display-DSZ12E-3x80A-13759.html?refID=googleshopping&gclid=CIuogZa0wtECFW4W0wodNSIFLQ
Man nimmt drei Stück von den Geräten, und teilt die Stromkreise in Wohnung 1, Wohnung 2 und Allgemeinstrom mit Heizung auf.

Zitat (von Kleines Ich):
Wir hatten bspw. gefragt, ob der Vermieter Zähler an die Heizungen montieren lassen würde (wären irgendwie 400€ gewesen?) wo der Energieumsatz gemessen würde. Es ging nicht um Ablesefirmen o.ä., sondern nur darum zu erkennen, wo wird viel geheizt, wo wenig.

Hier muss man den Vermieter verstehen, wenn er die Geräte montiert begibt er sich in den Bereich Betriebskostenverordnung, und sollte beide Mietparteien dann sich Streiten, ist er der Dumme, weil nicht geeicht und abgerechnet.
So müsste er wirklich eine Firma zum Ablesen beauftragen, was mit Kosten für die Mieter verbunden ist, und er dann eine Heizkostenabrechnung erstellen müsste.
Na ja wenn das Verhältnis zum Nachbarn so gut ist, pro Heizkörper gibt es die Dinger für unter 10 €. Nur wenn der Nachbar eben mehr Personen sind, wird der sich hüten hier einvernehmlich zu zustimmen,

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#15
 Von 
Kleines Ich
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(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Mein Gott hängt da ein Rattenschwanz dran. Kein Wunder, dass der Vermieter das also nicht noch machen will mit den Zählern. So ist er schön aus dem Schneider (wir klären Strom ja untereinander) und hat bei (erneuten) Mitnomaden einen Kostenfaktor weniger, wo er kein Geld kriegt.
Puh.

Mir geht der ganze Mist tierisch auf den Geist.
Der Maler war jetzt gestern für 4 und heute für 4 Stunden da. Sagt Mittags zu meiner Mitbewohnerin "er geht zum Mittag", ich fahr extra von Arbeit heim damit er wieder rein kommt.. nach 2 Stunden warten frag ich beim Vertreter nach: Nein, der kommt heute nicht mehr. Der ist auf einer Beerdigung.

Ich werde mir definitiv gleich den Schädel einschlagen. Das, oder ich werde diese verdammte Bude abfackeln. Glauben die eigentlich alle, man vertrödelt Überstunden und Urlaub spaßeshalber?

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#16
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Kleines Ich):
So ist er schön aus dem Schneider (wir klären Strom ja untereinander) und hat bei (erneuten) Mitnomaden einen Kostenfaktor weniger, wo er kein Geld kriegt.

Beim Strom hätte der Vermieter eh keine Probleme mit Mietnormaden, der Stromversorger stellt eh den Strom ab, wenn nicht gezahlt wird, es läuft eh immer über die Mieter. Das einzige Problem was eben ist, keiner weis genau was der andere an Strom braucht, es gibt genug solche Häuser wo zwei Parteien sich mit einem Stromzähler vom Versorger begnügen, sich jedoch die erwähnten Zähler für wenig Geld einbauen ließen, und selbst untereinander abrechnen. Spart eigent noch die zusätzliche Grundgebühr für den Zähler.
Zitat (von Kleines Ich):
Mein Gott hängt da ein Rattenschwanz dran.

Den Rattenschwanz haben wir den Gesetzen und Verordnungen zu verdanken. manches dabei dürfte er als Modernisierungsumlage auf die Mieter abwälzen.
Zitat (von Kleines Ich):
Glauben die eigentlich alle, man vertrödelt Überstunden und Urlaub spaßeshalber?

Schlüssel einem Bekannten geben, welchem man Vertraut, klar ist es mit Katzen vielleicht nicht optimal, unsere gehen eh raus, da würde es nichts ausmachen.

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#17
 Von 
Kleines Ich
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Beginner
(53 Beiträge, 18x hilfreich)

Dieser "Bekannte" müsste ja nichts destotrotz genauso frei machen wie ich, da beißt die Maus also keinen Faden ab.
Wir haben schon den Vorteil, das meine Mitbewohnerin diese Woche Spätschicht hat, d.h. vormittags daheim ist. Nur hilft das ja nichts, wenn ich wiederum Mittags Feierabend mache um dem Maler nach seiner Mittagspause auf zu machen und der dann nicht kommt.. oder er wiederum morgens nicht kommt.
Gestern habe ich wegen seiner Aussage "er kommt nach dem Mittag wieder, er weiß nicht genau wann" einen deswegen kostenpflichtigen Arzttermin sausen lassen. Nur wird der Versuch, die 100€ und paar Zerquetschte, die ich dann jetzt zahlen darf zurück zu bekommen wahrscheinlich eine ähnliche Odyssee wie alles vorhergehende.

Ich kam ja gestern heim und wartete vergeblich auf den Maler, ergo habe ich mir seine Arbeit angeschaut und komme zu dem Schluss, dass das jeder Vollidiot mit zwei funktionierenden Händen genauso hinbekommen hätte.
Wenn ich Isolierplatten aus Calciumsilikat verarbeite, damit die Dämmen.. sind dan Ritzen von Daumengröße und mehr nicht denkbar ungünstig?
Gespachtelt hat er bisher noch nicht, durch die Arbeit habe ich jetzt auf der breiten Wand statt einem Absatz jetzt vier (links steht die untere Platte hervor, ca. 2 Fingerbreit, das sowohl nach oben als auch nach rechts, über dem Heizkörper ist ein kleiner Vorsprung auch unten weiter raus, rechts sind die oberen Platten weiter raus als die rosa Wand, die nicht gedämmt wird weil die ja nicht nass war jetzt).
Von den genutzten Materialien her kann ich nicht viel sagen, nur eines:
Nichts davon trägt man auf schimmelige Flächen auf um diesen zu beseitigen. Sprich er hat die Platten auf den Schimmel gespachtelt. Achja, und auf Tapeten.

Das war mal ein so schönes Zimmer.. wenn die Wand fertig ist wird es aussehen wie Dreck, weil ja nur gestrichen wird und das nichtmal symmetrisch links/rechts..

http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_163000_zpss4h5yj3q.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_162937_zpsuukws0il.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_162912_zpsbv4jswwe.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_162901_zps5qkchzpe.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_162849_zps6i33p12n.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_162828_zpsrjt5hg0p.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_170758_zpsfl5qeiga.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_170817_zps2i5ddbgd.jpg
http://i263.photobucket.com/albums/ii123/Yinnin/Wohnung/20170117_170833_zps3j9gkrg8.jpg

Ich hab schon alle, die ich kenne in Bewegung gesetzt, dass die sich umhören wegen Wohnung. Mag paranoid sein, aber wenn eine Katze mit Asthma anfängt und die andere Haarausfall bekommt drängt sich mir das Gefühl auf, dass das hier niemals gut enden wird..

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