Erneuerung Terassenbelag

16. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)
Erneuerung Terassenbelag

Hallo,
ich benötige mal wieder die Unterstützung des Forums:
Also ich wohne seit 12 Jahren zur Miete. Genau zum Einzug vor 12 Jahren wurde vom Vermieter auf einer zugehörigen überdachten Terrasse und auf einem dort verlegen Gummimattenbelag (darunter Teerpappe)ein Kunstrasen lose und schwimmend verlegt, bzw. er hat ihn bezahlt ich verlegt. Nun ist das gute Stück schlicht und einfach durchgelaufen und müsste erneuert werden. Im Mietvertrag ist nichts diesbezüglich geregelt, auch nicht zu einer Regelung bei Kleinstreparaturen. Also gelten zumindest dafür die gesetzlichen Regelungen. Nun sagt der Vermieter, da der Belag nicht fest mit dem Haus verbunden ist, ist eine Erneuerung meine Sache, ähnlich wie bei einem Teppichboden den ein Miter sich selber legt. Hat er Recht ? Wer hat da Erfahrungen gemacht und kann mich mal aufgleisen. Merci

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"HinDu"

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Sorry,
kann mir irgendjemand einen Tipp geben, wie es sich in meinem Fall verhält. Merci.

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#2
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Meiner Laienmeinung nach hast Du den Kunstrasen verlegt und eine Erneuerung ist wie bei einem Teppich Deine Sache. Daß der Vermieter den Kunstrasen netterweise damals bezahlt hat sollte ihm nicht zum Nachteil gereichen (und müßte im Zweifel auch erstmal bewiesen werden). Die Terrasse ist doch auch mit den drunterliegenden Gummimatten nutzbar?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
HinDu
Status:
Beginner
(126 Beiträge, 36x hilfreich)

Ja das dachte ich mir, merci für den Ratschlag.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Ilsa1939
Status:
Bachelor
(3728 Beiträge, 1170x hilfreich)

Hallo HinDu

Ganz so schnell würde ich dir Flinte nicht ins Korn werfen. Es kommt doch zuerst einmal darauf an, dass der Vermieter die Überlassung der Terrasse in einem dem Mietvertrag entsprechenden Zustand schuldet. Wenn dazu im Mietvertrag nichts steht, dann dürfte wohl eine Terrasse MIT Terrassenbelag geschuldet sein (=Normalfall). Aus dem Umstand, dass der Vermieter einen Kunstrasen „spendiert“ hat, kann meines Erachtens nicht geschlossen werden, dass ein Terrassenbelag nicht mietvertraglich geschuldet worden ist. Aus meiner Sicht spricht vieles dafür, dass der Vermieter durch das Verlegen des Kunstrasens nur seiner eigenen mietvertraglichen Verpflichtung nachgekommen ist (und dabei die Vorstellung des Mieters berücksichtigt hat) zumal die Erneuerung zeitgleich mit dem Einzug erfolgte.

Dann kommt es aber im Weiteren nur noch darauf an, ob der Vermieter die Verpflichtung zur Erneuerung des Terrassenbelages vertraglich auf den Mieter abwälzen konnte. Wenn es keine ausdrückliche Klausel für den Terrassenbelag gibt und es sich auch nicht um eine zulässige Kleinreparatur handelt, dann halte ich es insbesondere auch angesichts der mieterfreundlichen Rechtsprechung für mindestens bedenklich, Klauseln über die Auslegeware (=Teppiche) im Inneren der Wohnung auch auf die Terrasse analog anzuwenden.

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... ich sehe die sache wie mausi.
der terassenbelag - oder ein t-belag kann kaum in die sphäre des mieters fallen. dein job als mieter kann nur sein, dem vm zu zeigen, dass die mietsache einen mangel hat.

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