Erneuerung der Toilettenschüssel

27. November 2002 Thema abonnieren
 Von 
guest-12329.07.2011 16:23:53
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuerung der Toilettenschüssel

Hallo zusammen,

bei der Übergabe meiner letzten Wohnung stellte der Mieter fest, dass die Toilette unterhalb der Wasserlinie (plumpsklo)von mir nicht gründlich gereinigt worden sei.
Hier finden sich seiner Meinung nach Kalk- und Urinrückstände.
Dies nahm er nun zum Anlass, die ganze Toilette auszutauschen und mir 2 Drittel des Gesamtbetrags in Rechnung zu stellen.
Das Haus ist aus den 60er Jahren und meiner Meinung nach war es immer noch die erste Toilette.
Kann er von mir den Teilbetrag einfordern ?
Oder hat er nur eine Modernisierung durchgenommen, die er eigentlich selber tragen müsste?

Bei der Übergabe der Wohnung an mich wurde die Toilette nicht bemängelt und auch nicht begutachtet, d.h. der Mieter kann meiner Meinung nach nicht beweisen, dass die Verschmutzungen von mir stammen.
Gibt es dazu irgendwelche rechtlichen Grundlagen



Vielen Dank für eure Antworten


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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Holly
Status:
Beginner
(89 Beiträge, 9x hilfreich)

Hallo, Martin
Dein Schreiben ist etwas undurchsichtig, aber ich gehe ,mal davon aus, Du bist der Mieter.
Ich kann Deinen Vermieter schon verstehen, wenn er kein "schwarzes" Toil.becken unter der
Wasserlinie zurücknehmen möchte. Für einen Nachmieter ist das wohl auch nicht zumutbar, denn Urinstein und Kalk sollte man in dieser Region regelmäßig entfernen, was mit Urinsteinlöser ganz einfach geht. Allerdings willst Du das doch Deinen Vermieter nicht zumuten, wenn Du dich davor selbst evtl. ekelst. Also bleibt nur der Austausch, für den Du mit geradestehst. Und wenn Du jetzt der Meinung bist, daß die Verschmutzungen schon
vorher da waren, hättest Du sie bei Einzug bemängeln müssen. Wenn Du es nicht getan hast, gehe ich davon aus, daß die Toilette i.O. war. (nur zur Info: ich bin kein Vermieter)
Gruß Holly

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#2
 Von 
MCNeubert
Status:
Lehrling
(1337 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Martin,

ich möchte aber noch zu bedenken geben, dass eine Toilettenschüssel aus den 60er Jahren auch altersbedingte Abnutzungen und Verschmutzungen aufweist, wofür der Mieter natürlich nicht geradestehen muss.

Vor dem Austausch der Toilette hätte Dir der Vermieter auch die Möglichkeit zur Reinigung geben müssen.

Im Übrigen ist eine Beteiligung zu 2/3 meiner Ansicht nach weit überzogen.

Ansonsten bist Du natürlich schon zur ordnungsgemäßen Reinigung verpflichtet - obwohl man da bei einem Plumpsklo sicher auch nicht allzugroße Anforderungen stellen kann.
Ich bin auch nicht der Ansicht, dass Du die Verschmutzung bei der Übernahme der Wohnung hättest anzeigen müssen. Für Dich kann der Zustand der Toilette damals ja bei dem Alter und der Art der Toilette normal gewesen sein. Der Vermieter müsste Dir dann schon nachweisen, dass der Schaden von Dir stammt. Wird er nun aber schon gar nicht mehr können, nachdem die Schüssel auf dem Müll ist.

Ich würde mich daher erstmal jeglicher Zahlungspflicht widersprechen.

...ganz schön viel Text für ne alte Kloschüssel ;)

Gruß

michael@neubert.com
www.MCNeubert.de

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