Erneuerung des Teppichbodens

21. Dezember 2006 Thema abonnieren
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)
Erneuerung des Teppichbodens

Hallo, weiß jemand wann man als Mieter die Erneuerung des Teppichbodens verlangen kann . Ich bin vor 7 Jahren in die Wohnung eingezogen, da lag der Teppichboden bereits drin und, nach meinem Kenntnisstand, bereits mehrere Jahre. Nun sieht er entsprechen aus , und ich möchte gern neuen haben. Meine Vermieterin weigert sich aber permanent. Rückfragen bei unterschiedlichen Mitervereinen haben auch unterschiedliche Meinungen zur Folge gehabt. Wie seht Ihr das ?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wald-hase
Status:
Praktikant
(723 Beiträge, 74x hilfreich)

Mag ja sein, daß ein neuer Teppich schöner aussieht.

Einen Anspruch auf Austausch hat man in aller Regel jedoch nur, wenn eine ordnungsgemäße Nutzung der Wohnung nicht mehr gewährleistet ist, also vor allem bei starken Unebenheiten oder losen Fäden, die eine Stolpergefahr entstehen lassen. Unschönes Aussehen wird dazu nicht ausreichen.

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"Mein Name ist Hase, ich wohne im Walde und weiß von nichts..."

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#2
 Von 
bitemyboody
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Laut Mietrecht ist es so: wenn die Wohnung mit Teppichboden vermietet wird (wenn nicht, muß das ausdrücklich im Mietvertrag stehen), muss der Vermieter dafür sorgen, daß der Teppich nach einer Halbwertszeit von 10 Jahren erneuert wird. Kuck mal unter Mietrecht.de, da gibt´s ein paar Urteile in der Richtung. MfG

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#3
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Ich bedanke mich herzlich, werde mal bei Mietrecht. de nachsehen.

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#4
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Na da freuen sich hoffentlich die Mieter nicht zu früh......

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#5
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. das würde ich gerne sehen, woher sich ein anspruch - also das unbedingte MUSS - auf einen neuen teppichboden herleiten soll ...

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