Liebe Forum-Leser,
wir haben seit September 97 in einer Mietwohnung mit Teppich gewohnt, welche wir zum 28.02.03 gekündigt haben. Unsere Vermieterin möchte nun, dass wir einen neuen Teppichboden auf unsere Kosten verlegen. Im Mietvertrag steht davon aber nichts. Jedoch ist der Teppichboden in der Wohnungsübergabe erwähnt. Ist er somit Gegenstand der Mietsache und muß nicht die Vermieterin einen neuen Bodenbelag verlegen lassen? Ab wann ist ein Teppich abgewohnt und was ist abgewohnt? Wir hatten einen beigen Teppich in einer EG-Wohnung und er ist bis auf einige Flecken noch brauchbar.
Danke!
Andrea
Erneuerung des Teppichbodens bei Umzug
8. Januar 2003
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Frage vom 8. Januar 2003 | 00:50
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuerung des Teppichbodens bei Umzug
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