Erneuter Wasserschaden wo Vermieter nicht reagiert

20. Juni 2022 Thema abonnieren
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)
Erneuter Wasserschaden wo Vermieter nicht reagiert

Hallo

Kurz zusammen gefasst :
Vor ca. einem Jahr fing es an mit Verstopfungen des Abwasserrohres aus einem Familienhaus ( 8 Familien), wo auf meiner Seite (ich im EG ) 3 Wohnungen über mir sind .

Durch Rückstau lief alles munter durch meine Toilette in das Badezimmer. Die Versicherung hat Teil bezahlt. Es entstanden Schäden durch offene Fugen an den Fliesen auf dem Fußboden ,wo Wasser eingedrungen ist, sollte durch Gebäudeversicherung beseitigt werden, was jedoch nicht der Fall war .

Es entstand ein Schreiben von einer Firma, die beauftragt wurde von meinem Vermieter, den Fehler zu finden ,weswegen es zu einem Rückstau kam. Dabei kam raus, dass es zum Teil an dem Fallrohr selbst liegt, da es nach den letzten Jahren sehr zugesetzt wurde. Die Aussage Schriftlich war, dass man eine Säuberung durchführen muss, da es ansonsten immer wieder vorkommen kann. Dies wurde nie in Auftrag gegeben.

Ich war vom 13.06.2022 bis 17.06 nicht zuhause und kam am 17.06 um 21 Uhr nach hause.
Dort stand bereits mein Badezimmer-Flur und ein neben Zimmer unter Wasser. Ich Habe den Hausmeitser angerufen, der bis 2 Uhr Nachts versucht hat den Schaden zu beseitigen. Nebenbei ist alles unter mir in den Keller gelaufen, durch die Decke usw.

Am Samstag, den 18.06 erneut Überschwemmung, wieder durch die Toilette, da Rückstau. Hausmeister wieder vor Ort und mit einer Spirale das Hauptrohr frei gemacht .

Nun sagt meine Versicherung, dass sie kein Schaden bezahlen an Wand-Fliesen-PVC oder Inventar ,da es ein erneuter Schaden ist, wie das letzte mal ,und da die Gebäudeversicherung von meinem Vermieter für auf kommen muss.

Wäre dies wirklich so richtig ?

Schadensbild.
-Fugen Bodenfliesen unter Wasser
-Türzarge aufgequollen
-Waschbecken Unterschrank aufgequollen
-Laminat und PVC im neben Zimmer aufgequollen (Erstbelag auf Esstrich ist schwimmend Laminat was durch mich erneuert worde,aber zur Wohnung gehört.Da drüber ist PVC verlegt



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Der edneute Wasserschaden wurde erst am Freitag (!) 21:00 Uhr festgestellt, so dass der Vermieter doch noch gar nicht reagieren konnte, er wird vermutlich erst heute über den wiederholten Schaden in Kenntnis gesetzt werden.

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#2
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

.

-- Editiert von Catslove am 20.06.2022 13:28

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#3
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9897 Beiträge, 4485x hilfreich)

Richtig ist, dass der Vermieter zuständig ist. Normalerweise haftet ein Vermieter nicht für Schäden beim Mieter. Das sehe ich hier jedoch anders. Nach § 536a BGB haftet der Vermieter auf für Schäden an Mietereigentum, wenn er den Schadensfall zu vertreten hat.

Aus meiner Sicht hat der Vermieter hier den Schaden zu vertreten. Er hat auf den Schaden vor einem Jahr nicht adäquat reagiert und die Schadensursache beseitigt. Andererseits ist der Mieter dafür beweispflichtig. Es müsste beweisen, dass dieser Schaden zu verhindern gewesen wäre, wenn der Vermieter auf das Ereignis von einem Jahr korrekt reagiert hätte.

Ob die Gebäudeversicherung den Schaden übernimmt, kann dem Mieter erst einmal egal sein. Das ist das Problem des Vermieters. Die Versicherung könnte möglicherweise die Haftung aufgrund des Versäumnisses des Vermieters ablehnen. Aber das hätte sich dann der Vermieter selber zuzuschreiben.

Noch eine Anmerkung zur Verzögerung: Ein Mieter hat eine Obhutspflicht. Wenn er längere Zeit nicht in der Wohnung ist und sich dadurch ein Schaden vergrößert, ist er für diese Schadensvergrößerung verantwortlich. 4 Tage fallen aus meiner Sicht jedoch eindeutig nicht darunter.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von cauchy):
Noch eine Anmerkung zur Verzögerung: Ein Mieter hat eine Obhutspflicht. Wenn er längere Zeit nicht in der Wohnung ist und sich dadurch ein Schaden vergrößert, ist er für diese Schadensvergrößerung verantwortlich. 4 Tage fallen aus meiner Sicht jedoch eindeutig nicht darunter.


Danke für den Hinweis.
Dies hatte meine Versicherung auch so in etwa gesagt .

Zitat (von cauchy):
Andererseits ist der Mieter dafür beweispflichtig. Es müsste beweisen, dass dieser Schaden zu verhindern gewesen wäre, wenn der Vermieter auf das Ereignis von einem Jahr korrekt reagiert hätte.


Wenn ich dies richtig verstehe, was Sie meinen kann ich dieses beweisen.
Die beauftragte Firma damals ,hat mir eine Kopie von dem Schreiben da gelassen für meine Versicherung, wo draus ergeht wie der Schaden damals zu Stande gekommen ist .Des weiteren ist darauf auch aufgeführt ,dass eine Sanierung der Rohre dringend empfohlen wird, da ansonsten in kurzer Zeit dies wieder so passieren kann,das Fallrohr wohl durch die Jahre sehr zugesetzt ist mit Kalk usw usw.

Aus diesem Grund lehnt meine Versicherung auch alle Zahlungen ab,da sie sagen es ist der selbe Schaden erneut der aus Ihrer Sicht dazu geführt hat da man zuvor nicht reagiert hat

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#5
 Von 
kixa
Status:
Schüler
(200 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Der edneute Wasserschaden wurde erst am Freitag (!) 21:00 Uhr festgestellt, so dass der Vermieter doch noch gar nicht reagieren konnte, er wird vermutlich erst heute über den wiederholten Schaden in Kenntnis gesetzt werden.


Da haben sie zwar Recht aber auch wieder nicht wirklich .Kurzer Bericht dazu .
Vermieter besteht aus so gesehen 3 Personen Ehepaar Eigentümer und eine Rechte Hand als Teihaber. Dieser bestückt durch 3 Damen das Mieterbüro was auch Samstags bis 13.00 geöffnet hat .Am Samstag hat der Hausmeister sofort alles mit geteilt,um eventuell eine Firma noch zu beauftragen .Heute 8.00 Uhr war Besprechung mit dem Vermieter ,wo er dann durch seine Mitarbeiterin mir berichten lies das er sich keiner Schuld bewusst ist .

Demnach wusste er es heute schon und auch die Schäden die meine Versicherung damals nicht übernommen hat,wie zerstörte Fliesen usw usw sind bis heute noch nicht behoben

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