Erpressung durch Mieter, wie gehe ich damit um?

19. Juli 2025 Thema abonnieren
 Von 
RentnerE1962
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung durch Mieter, wie gehe ich damit um?

Hallo, ich habe eine Frage zu diesem Thema. Ich bin sehr müde und das alles Es belastet mich sehr! Das geht schon seit letztem Sommer so, also fast ein Jahr. Wir sind immer sehr geduldig gewesen, aber jetzt wird ganz offensichtlich erpresst. Meine Frage: Viele Dinge hängen nicht vom Vertrag ab, oder? Beispiel: Bei einem Dreijahresvertrag, ist die Kündigungsfrist für einen Vermieter, der nach 3 Jahren ein Mietverhältnis kündigen möchte, beträgt in der Regel 3 Monate? Und warum geht es nicht? Noch dazu hält der Mieter, die Wohnung nicht in gutem Zustand und übergibt sie auch nicht in gutem, modernisiertem und renoviertem Zustand, wie er sie gemietet hat. Er hat die Vertragsbedingungen nicht eingehalten. Und es gibt ein Protokoll über den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Anmietung. Was passiert also, wenn der Vertrag zum Zeitpunkt der Kündigung drei Jahre alt ist? Wenn der Mieter seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, entsteht Schaden. Der Vertrag enthält ein Protokoll, das er vor drei Jahren unterzeichnet hat, als die Wohnung in einwandfreiem Zustand war. Er ist dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, hat diese aber nie ergriffen, und dadurch geht vieles kaputt. Mein Problem, und ich wollte wisse ob ich ein Anwalt oder die Polizei ansprechen muss... Er verlangt zwar über 20.000 Euro, will aber täglich mehr und behauptet, er könne das noch lange durchhalten, immer in drohendem Ton. Er reagiert nicht auf Anfragen, will nicht streichen, repariert nichts, gar nichts, will nicht ausziehen und will die gesetzliche Mieterhöhung nicht haben. Wir zahlen noch die Hypothek ab und müssen alles renovieren. Wir haben das Haus gekauft, als wir mit der Arbeit begannen, und haben es nach und nach renoviert und ausgebaut. Wir haben viele Jahre in dem Haus gewohnt, vor Vermietung, mussten aber beruflich woanders hinziehen. Wir müssten einen Kredit aufnehmen, um ihm das Geld zu zahlen und das zu renovieren, was er zerstört hat. Der Mieter hat ein Haus, und ist sein eigenes, das leer steht. Ist das nicht Erpressung oder Nötigung? PS: Wir sind Rentner und wollen unser Haus verkaufen, um die Hypothek abzuzahlen, unsere Rente aufzustocken und eine Wohnung für uns zu kaufen.




30 Antworten
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#1
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 6x hilfreich)





-- Editiert von User am 19. Juli 2025 03:33

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#2
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
Er ist dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, hat diese aber nie ergriffen, und dadurch geht vieles kaputt


Was genau meinst Du für Maßnahmen?

Zitat (von RentnerE1962):
Er hat die Vertragsbedingungen nicht eingehalten


Wäre zu prüfen, was da genau vereinbart wurde und ob das auch rechtlich wirksam ist?

Zitat (von RentnerE1962):
Er reagiert nicht auf Anfragen, will nicht streichen,


Ist er denn wirksam vertraglich zum Streichen verpflichtet? Wie ist der genaue Wortlaut der Klausel, welche ihn dazu verpflichtet?

Zitat (von RentnerE1962):
repariert nichts, gar nichts


Für Reparaturen ist i.d.R. der Vermieter zuständig!

Zitat (von RentnerE1962):
Ist das nicht Erpressung oder Nötigung?


Wieso, er hat doch einen gültigen Mietvertrag?

Was genau wollt Ihr eigentlich gerade?

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#3
 Von 
RentnerE1962
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
Er hat die Vertragsbedingungen nicht eingehalten. Und es gibt ein Protokoll über den Zustand der Immobilie zum Zeitpunkt der Anmietung.
, Es gibt einen Mietvertrag, der vor dreieinhalb Jahren abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag enthält eine Klausel, die ausdrücklich die Instandhaltung des Hauses (Fenster, Dach, Balkone und Terrassen) und des Gartens in ihrem aktuellen Zustand vorschreibt. Der Garten (Vorder-, Hinter- und Hintergarten) muss sauber gehalten werden, ebenso wie Dach, Decke und Terrasse. Es gibt Bäume im Garten und viele auf der Straße. Außerdem müssen Abflüsse und Wasserabläufe von Laub befreit und der Gehweg sauber gehalten werden, um Unfälle für Passanten zu vermeiden. Der Mieter hat dies seit dem zweiten Jahr nicht getan. Alles ist verstopft, wodurch Terrasse, Keller usw. beschädigt wurden. Wir haben im August/September 2024 ein Problem: Wir können das Haus und die gesamte Situation finanziell nicht mehr instand halten. Wenn wir die Miete nicht erhöhen, müssen wir verkaufen, die Hypothek bezahlen und eine neue Wohnung kaufen. Mehr können wir nicht tun, die Kosten sind sehr hoch, und wir müssen auch die Hypothek bezahlen. Wir sind jetzt noch Rentner.

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#4
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
Dieser Vertrag enthält eine Klausel, die ausdrücklich die Instandhaltung des Hauses (Fenster, Dach, Balkone und Terrassen) und des Gartens in ihrem aktuellen Zustand vorschreibt.


Das ist vermutlich unwirksam, da das Vermieterpflichten sind.

Zitat (von RentnerE1962):
Wenn wir die Miete nicht erhöhen, müssen wir verkaufen, die Hypothek bezahlen und eine neue Wohnung kaufen.


Das ist kein Grund für ein wirksames Mieterhöhungsverlangen.

Du solltest mal die angesprochenen Vertragsklauseln wörtlich hier einstellen, aber ich befürchte, ihr wolltet das besonders gut machen und habt Euch da ein Eigentor geschossen.

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#5
 Von 
RentnerE1962
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
Wieso, er hat doch einen gültigen Mietvertrag?


Wir haben möchten, müssen Mietverhältnis zu beenden, und die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate im diesem fall, aber er will über 20.000,00 Euro und will sich nicht an die vertragliche Vereinbarung halten, dass das Haus in demselben Zustand zurückgegeben werden muss, in dem es gemietet wurde. Er sagt er geht nicht... ohne das wir ihn über 20.000 Euro zahlen... und jetzt sagt nicht genug...

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#6
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
Wir haben möchten, müssen Mietverhältnis zu beenden, und die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate


Für den Mieter!!

Ihr als Vermieter könnt nicht einfach so wirksam kündigen, da braucht Ihr einen Grund wie Eigenbedarf....

Da ist der Mieter tatsächlich in der besseren Position.

Vermutlich solltet Ihr wirklich zum Anwalt gehen, damit dieser sich das anschaut

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#7
 Von 
RentnerE1962
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von JoachimFelida):
Das ist kein Grund für ein wirksames Mieterhöhungsverlangen.


ich habe jetzt ein paar info bei "berliner- Mieterverein" gelesen, mit allen Erklärung, ich mache eine Termin da, die infos sind wirklich sehr gut erklärt, sogar mit Paragraphen, und die Möglichkeit von einer Beratung. Ich bedanke mich für die Antworten, danke "https://www.berliner-mieterverein.de/recht/infoblaetter/info-24-kuendigung-durch-vermieter-wann-duerfen-vermieter-kuendigen-welche-schutzrechte-haben-mieter.htm"

Ja wir suchen jetzt ein Anwalt etc. Ich bedanke mich, für die Antwort.

-- Editiert von User am 19. Juli 2025 04:53

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#8
 Von 
JoachimFelida
Status:
Schüler
(206 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
Ich bedanke mich, für die Antwort.


Gerne, aber ich würde um Zeit zu sparen, gleich den Anwalt konsultieren, denn der "Berliner Mieterverein" vertritt wie der Name schon sagt "Mieter", nicht Vermieter......

Und falls Du Dir Hoffnungen machst über den Punkt
"Eine Kündigung kann auch mit der Begründung erfolgen, dass der Vermieter an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde (§ 573 Abs. 2 Nr. 3 BGB)"

Das geht nicht so auf "Zuruf".... Da musst Du schon nachweisen, dass Du über längere Zeit vergeblich versucht hast, das Haus mit Mieter zu verkaufen.....

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41781 Beiträge, 14608x hilfreich)

Man ist offensichtlich unbelastet von jeder Sach- und Fachkenntnis. Das ist gerade bei Dauerschuldverhältnissen sehr, sehr kritisch. Wir können hier z.B. nicht abschätzen, wie konkret die einzelnen Verpflichtungen des Mieters hinsichtlich der Hauspflege niedergelegt sind. Das ist aber gerade dann, wenn wie hier die Erwartungen weit über das normale Maß hinaus gehen (freihalten von Gullis auf der öffentlichen Straße) dringend erforderlich. Mich wundert, dass die Kommune diese Aufgaben auf die Eigentümer/Anlieger übertragen hat. Bist Du sicher, dass Ihr dafür verantwortlich seid?

Worauf ich hinaus will: ein Fachmann sollte sich als ersten Schritt mal den Vertrag genau anschauen, die Verpflichtungen des Mieters definieren. Und dann kann man auch entsprechend reagieren. Nur, die Interessenvertretung für Mieter wird da nicht weiter helfen. Wie kommt man nur auf so eine Idee?

Noch ein Hinweis: mit Erpressung durch den Mieter hat das gar nichts zu tun, wirklich nicht. Es ist immer schwierig, einen Mieter, der seinen vertraglichen Verpflichtungen nach kommt oder nur geringfügig dagegen verstößt, aus der Wohnung/dem Haus heraus zu bekommen. Üblicherweise wird dann eine Akzeptanz durch den Mieter finanziell honoriert. Ein solches Angebot (absolut legal) hat der Mieter Euch gemacht, Ihr habt es nicht angenommen, okay. Ein Aufhebungsvertrag ist also nicht zustande gekommen. Jetzt muss man sehen, wie es weiter gehen kann auf der Basis des geschlossenen Vertrages.

wirdwerden

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#10
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2010 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
Wir haben möchten, müssen Mietverhältnis zu beenden, und die gesetzliche Kündigungsfrist beträgt in der Regel drei Monate im diesem fall


Ich sehe hier auf den ersten Blick keinen Grund, den Mietern zu kündigen.

So einfach, wie du dir das anscheinend vorstellst, ist es nämlich nicht...

Zitat (von RentnerE1962):
aber er will über 20.000,00 Euro


Sofern kein plausibler Grund für die Kündigung besteht, werdet ihr eure Mieter vermutlich anders nicht los.

BTW sehe ich hier auch überhaupt keine Erpressung durch den Mieter.

Er macht euch ein Angebot, dass ihr annehmen könnt, aber nicht annehmen müsst.

Zitat (von RentnerE1962):
und will sich nicht an die vertragliche Vereinbarung halten, dass das Haus in demselben Zustand zurückgegeben werden muss, in dem es gemietet wurde.


Damit dürftet ihr spätestens vor Gericht scheitern.

-- Editiert von User am 19. Juli 2025 09:16

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#11
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4256 Beiträge, 689x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
ch habe jetzt ein paar info bei "berliner- Mieterverein


Sie benötigten etwas für Vermieter, wie z.B. Haus & Grund.

Mir erscheint, Sie verlangen zu viel. Ohne den Vertrag zu kennen, möchten Sie Aufgaben, welche ein Vermieter zu tragen und erledigen hat, auf die Mieter übertragen.

Zitat (von RentnerE1962):
eine Klausel, die ausdrücklich die Instandhaltung des Hauses (Fenster, Dach, Balkone und Terrassen) und des Gartens in ihrem aktuellen Zustand vorschreibt. Der Garten (Vorder-, Hinter- und Hintergarten) muss sauber gehalten werden, ebenso wie Dach, Decke und Terrasse

Was sollen Ihre Mieter auf dem Dach erledigen?
Ich vermiete selber, aber das, was Sie verlangen, ist nicht nachvollziehbar. Zu prüfen wäre doch, ob diese Klausel überhaupt wirksam ist.
Erhalten die Mieter für all diese Aufgaben eine Entschädigung oder einen Mietnachlass?

Warum verkaufen Sie das Haus nicht vermietet? Dann wären Sie den Ärger los, hätten evtl. finanzielle Einbußen, diese würden auch entstehen, wenn der Mieter vielleicht mal auszieht und das Haus als ein Schlachtfeld hinterlässt.

Einen Anwalt mit der Fachrichtung oder eine Mitgliedschaft in einem Vermieterverein und den Mietvertrag überprüfen lassen, was zulässig ist und was nicht.

-- Editiert von User am 19. Juli 2025 12:22

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#12
 Von 
3,141592653
Status:
Bachelor
(3094 Beiträge, 1254x hilfreich)

Das dürfte einer der top 5 Fälle der letzten Wochen / wenigen Monate sein, mit KOMPLETT falschen Vorstellungen. Teile der Ansichten sind Unwissenheit zuzuschreiben. Kann und sollte man ändern.
Teile sind aber schon fast dreist.

Wichtig ist aber die UMGEHENDE Kontaktaufnahme mit einem Anwalt für Mietrecht. Und NICHT mit dem Mieterbund...

Signatur:

Ich schreibe was ich denke, auch wenn die Kleingeister das nicht vertragen können (und weinen :P)

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#13
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
Bei einem Dreijahresvertrag, ist die Kündigungsfrist für einen Vermieter, der nach 3 Jahren ein Mietverhältnis kündigen möchte,


Muss er doch nicht kündigen, wenn es ein Zeitvertrag ist. Wenn es aber ein MV mit Kündigungsverzicht ist, dann haste die Schwierigkeiten wie jeder andere VM. Es ist nicht so einfach einen Mieter, der pünktlich zahlt und auch sonst unauffällig ist, loszuwerden.

Zitat (von RentnerE1962):
Er verlangt zwar über 20.000 Euro,


Wer ist er? Der Mieter? Warum will er Geld haben?

Egal, du bist überfordert, nimm dir einen Anwalt für Mietrecht und das ziemlich zügig. Kostet auch Geld, aber keine 20.000 € und evtl hilft er dir ja (Editiert)

-- Editiert von Moderator am 20. Juli 2025 16:48

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#14
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
PS: Wir sind Rentner und wollen unser Haus verkaufen, um die Hypothek abzuzahlen, unsere Rente aufzustocken und eine Wohnung für uns zu kaufen.


Wir haben hier also den Fall das der Vermieter sein Haus verkaufen möchte und dies am liebsten "mieterfrei" und einen höheren Kaufpreis zu erzielen. Das man hing.er den Mieter eine Abstandszahlung für den freiwilligen Auszug zahlt, bzw. vom Mieter gefordert wird, ist doch marktüblich und auf jedem Fall auch keine Erpressung. Im übrigen kann der Vermieter sein Haus auch mit Mieter verkaufen und eine eventuelle Eigenbedarfskündigung dem Käufer überlassen.

Zitat (von Solan196):
Kostet auch Geld, aber keine 20.000 € und evtl hilft er dir ja den Strolch schnell loszuwerden. Erpressung sehe ich hier übrigens nicht.


Warum bezeichnest Du dann den Mieter als Strolch? Das ist ein ganz normaler Mieter und von vertragswidrigen Verhalten des Mieters ist konkret nichts zu erkennen.



-- Editiert von User am 20. Juli 2025 14:51

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Warum bezeichnest Du dann den Mieter als Strolch?


Weil ich es will ! .. und

Zitat (von RentnerE1962):
Er verlangt zwar über 20.000 Euro, will aber täglich mehr und behauptet, er könne das noch lange durchhalten, immer in drohendem Ton.


Zitat (von Gerd61):
Das ist ein ganz normaler Mieter


Das sehe ich jetzt tatsächlich anders, kann mir jedoch aufgrund es Vortrages im EP noch nichts zusammenreimen, was halbwegs einen Sinn ergibt.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39107 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von Gerd61):
Das man hing.er den Mieter eine Abstandszahlung für den freiwilligen Auszug zahlt, bzw. vom Mieter gefordert wird, ist doch marktüblich
Wenn man für 3 Jahre einen Zeitmietvertrag mit solchem Inhalt vereinbart hat und keine der beiden Vertragsparteien eine Verlängerung vereinbart, dann sollte das Mietverhältnis auch vertragsgemäß enden.
Eine Abstandszahlung ? Weil der Mieter nach 3 Jahren nicht ausziehen will ? Das halte ich für außerordentlich unüblich. Und dass der Mieter 20.000,- fordert, ist mE ein totaler Abzockversuch.

Da aber hier wohl schon im MV Dinge vereinbart wurden, die jetzt streitig sind, wird es für den Vermieter nicht ohne Anwalt gehen, den Mieter zu *exportieren*.
Wenn die Schilderung des Vermieters stimmt, halte ich den Mieter auch für einen (editiert) und den Vermieter für einen völlig Unerfahrenen.

Zitat (von Gerd61):
Das ist ein ganz normaler Mieter und von vertragswidrigen Verhalten des Mieters ist konkret nichts zu erkennen.
Ganz normal? Das ist relativ...
Der Mieter sollte vor ca. 6 Monaten ausziehen---nämlich nach Ende seines 3j. Mietverhältnisses.
Dieses endet üblicherweise ganz ohne Kündigung.
Dem Vermieter bleibt nun vielleicht mit Müh+Not die Kaution, alles andere dürfte unternehmerisches Risiko sein.
ANWALT tut not.

Zitat (von Nana71):
Ich sehe hier auf den ersten Blick keinen Grund, den Mietern zu kündigen.
Der Grund steht im Mietvertrag. --->3 Jahre... und das sollte ganz ohne Kündigung zum Auszug nach 3 Jahren führen.



-- Editiert von Moderator am 20. Juli 2025 16:52

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
Schalkefan
Status:
Lehrling
(1603 Beiträge, 276x hilfreich)

So wie sich der Vortrag des Fragestellers darstellt, bezweifle ich, dass er einen rechtskonformen Zeitmietvertrag aufgesetzt hat. Somit wäre dieser unbefristet und vom Vermieter nur unter bestimmten Gründen kündbar (die ich hier nicht lesen kann).
Der TE sollte hier nicht ohne Anwalt vorgehen, da er das alleine wohl ziemlich vergurkt.

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#18
 Von 
Moderator9
Status:
Praktikant
(768 Beiträge, 496x hilfreich)

Allgemeine Abmahnung: Der nächste, der hier Pöbeleien gegen den Mieter loslässt, darf sich temporär aus dem Forum verabschieden!

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2010 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Der Grund steht im Mietvertrag. --->3 Jahre... und das sollte ganz ohne Kündigung zum Auszug nach 3 Jahren führen.


Der TE erwähnt eine Kündigungsfrist, deshalb gehe ich davon aus, dass ein unbefristeter Mietvertrag geschlossen wurde.

Mit einem "Dreijahresvertrag" kann z.B. auch gemeint sein, dass ein dreijähriger Kündigungsverzicht vereinbart wurde.

Von einem Zeitmietvertrag ist jedenfalls in keinem der Beiträge des TE die Rede.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#20
 Von 
Loni12
Status:
Master
(4256 Beiträge, 689x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Mit einem "Dreijahresvertrag" kann z.B. auch gemeint sein, dass ein dreijähriger Kündigungsverzicht vereinbart wurde.

Man kann bei Mietverträgen eine bestimmte Dauer vereinbaren, kreuzt man diese an und gibt die Zeit an, dann ist der Vertrag nach dieser Zeit beendet, da temporär. Einen 3-jährigen Kündigungsverzicht kann ich mir nicht vorstellen, was ist, wenn die Miete nicht bezahlt würde usw.
Zitat (von RentnerE1962):
Bei einem Dreijahresvertrag, ist die Kündigungsfrist für einen

Der TE meint vermutlich so einen. Allerdings ist dann keine Kündigung erforderlich.
Der ganze Mietvertrag scheint kurios zu sein, deshalb sollten Anwälte oder wie Haus & Grund diesen beurteilen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39107 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Der TE erwähnt eine Kündigungsfrist,
Der TE schrieb:
Zitat (von RentnerE1962):
Beispiel: Bei einem Dreijahresvertrag, ist die Kündigungsfrist für einen Vermieter, der nach 3 Jahren ein Mietverhältnis kündigen möchte, beträgt in der Regel 3 Monate?

Auch, wenn das nur ein Beispiel wäre, war es falsch. Ein Dreijahresvertrag endet nach 3 Jahren ohne Kündigung.
Da aber hier niemand den Inhalt des MV kennt, kann wohl nur ein Anwalt dem Rentner erklären, was hier geht.

Zitat (von Nana71):
Von einem Zeitmietvertrag ist jedenfalls in keinem der Beiträge des TE die Rede.
Vielleicht, weil das Vokabular von einem unerfahrenen Vermieter stammt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Nana71
Status:
Student
(2010 Beiträge, 273x hilfreich)

Zitat (von Loni12):
Man kann bei Mietverträgen eine bestimmte Dauer vereinbaren, kreuzt man diese an und gibt die Zeit an, dann ist der Vertrag nach dieser Zeit beendet, da temporär.


Ja, schon klar...für einen Zeitmietvertrag braucht es aber einen Grund.

Zitat (von Loni12):
Einen 3-jährigen Kündigungsverzicht kann ich mir nicht vorstellen, was ist, wenn die Miete nicht bezahlt würde usw.


Kündigungsverzichte bis zu 4 Jahren sind rechtswirksam und absolut üblich.

Zitat (von Anami):
Vielleicht, weil das Vokabular von einem unerfahrenen Vermieter stammt?


Möglich, es kann aber auch was ganz anderes gemeint sein - wir wissen es schlicht und ergreifend nicht.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Gerd61
Status:
Lehrling
(1117 Beiträge, 129x hilfreich)

Zitat (von RentnerE1962):
Beispiel: Bei einem Dreijahresvertrag, ist die Kündigungsfrist für einen Vermieter, der nach 3 Jahren ein Mietverhältnis kündigen möchte, beträgt in der Regel 3 Monate?


Zitat (von RentnerE1962):
Es gibt einen Mietvertrag, der vor dreieinhalb Jahren abgeschlossen wurde. Dieser Vertrag enthält eine Klausel, die ausdrücklich die Instandhaltung des Hauses (Fenster, Dach, Balkone und Terrassen) und des Gartens in ihrem aktuellen Zustand vorschreibt


Aufgrund der o.g. Formulierungen gehe ich davon aus das der EP überhaupt keinen Zeitmietvertrag gemeint hat sondern einen unbefristeten Mietvertrag der bereits seit drei Jahren läuft.

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#24
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von Schalkefan):
So wie sich der Vortrag des Fragestellers darstellt, bezweifle ich, dass er einen rechtskonformen Zeitmietvertrag aufgesetzt hat.


Sehe ich genauso, kann mir aber immer noch keinen Reim auf den EP machen

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#25
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Auch, wenn das nur ein Beispiel wäre, war es falsch. Ein Dreijahresvertrag endet nach 3 Jahren ohne Kündigung.
Das kann man so nicht stehenlassen. Ich sehe hier überhaupt keinen Anhaltspunkt, dass hier eine Befristung auf 3 Jahre rechtgültig wäre. Hier besteht, mit ziemlicher Sicherheit, ein unbefristetes Vertragsverhältnis. Dieses endet eben nicht automatisch nach 3 Jahren.
Ein befristeter Mietvertrag, ohne einen dafür ausreichenden Grund, ist direkt ein unbefristeter Mietvertrag.

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__575.html

Der Grund der Befristung muss im Mietvertrag genannt sein.

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#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39107 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Das kann man so nicht stehenlassen.
Dann steht...#16.

Da wir den MV und das Drumherum NICHT kennen--->Anwalt statt MIeterbund sollte dem Vermieter erklären, was weiter zu tun wäre.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#27
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Der Fragesteller möchte das Haus Mieterfrei verkaufen. Das ist kein wirksamer Grund für eine Befristung. Die Kenntnis des Mietertrags ist hier gar nicht nötig. Es liegt kein ausreichender Grund für die Befristung vor => unbefristeter Mietvertrag

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#28
 Von 
Solan196
Status:
Senior-Partner
(6352 Beiträge, 873x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Fragesteller möchte das Haus Mieterfrei verkaufen. Das ist kein wirksamer Grund für eine Befristung


Woher weißt du, dass dies der Grund für eine etwaige Befristung war?

Ich tendiere eher zu einem Kündigungsausschluss und vermeintlichem Fehlveralten des Mieters, aber das ist auch nur dareininterpretiert zu Gunsten des Eigentümers, könnte auch anders sein, keine Ahnung.

Signatur:

Beim Wort Erbrecht hängt es von der Betonung ab, ob man einen Anwalt oder einen Eimer braucht.

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#29
 Von 
-Laie-
Status:
Legende
(18145 Beiträge, 6066x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Woher weißt du, dass dies der Grund für eine etwaige Befristung war?
Das weiß ich nicht und das ist auch irrelevant. Wenn der Grund für die ursprüngliche Befristung wegfällt, dann fällt auch die Befristung weg. Der jetzige Grund ist der mieterfreie Verkauf. Dies ist kein Grund für eine Befristung und schon gar nicht, wenn der Grund erst jetzt auftritt und nicht bereits im Mietvertrag erwähnt wurde.

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#30
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39107 Beiträge, 6433x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Fragesteller möchte das Haus Mieterfrei verkaufen.
Vor allem möchte er den Mieter loswerden.
Ob er das bisher falsch versucht hat und ob der MV falsch formuliert wurde und der Mieter das nun ausnutzt...
Alles und alles weitere sollte der TE mit Hilfe eines Anwalts klären.

Wenn...falls... und jetzt ist der Grund...
Das werden wir hier nicht klären können.


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