Erpressung durch Vermieter bei Auszug

7. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung durch Vermieter bei Auszug

Hallo,

kurz der Sachverhalt: Ich habe vor 7 Jahren 2 Schäden (abstand etwa 4 Monate) am Parkett meiner Wohnung verursacht und diese meinem Vermieter und der Versicherung gemeldet. Die Versicherung hat für den ersten Schaden einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen des gesamten Parketts in Höhe von 450€ reguliert. Durch die Ausführung dieser Reparatur wäre auch der 2te Schaden behoben worden. Die Arbeit sind jedoch nie ausgeführt worden.

Ende Oktober diesen Jahres habe ich meinen Vermieter angerufen, um mit ihm meinen Auszug zum 01.01.2023 und meine Kündigung zum 31.01.2023 zu besprechen. Hierbei wurde mir mitgeteilt, dass beide WG-Bewohner Hauptmieter sind und durch meine Kündigung die gesamt WG aufgelöst werden würde. Ich könne aber -so wie wir es die letzten Male auch gemacht haben- einen Nachmieter suchen, der meine Teil des Mietvertrags übernimmt. Weiter im Gespräch stellte sich raus, dass der Vermieter davon ausgegangen war, dass die Schäden am Parkett längst behoben sind (wie er ohne den Erhalt einer Reparaturrechnung oder ähnlichem davon ausgeht ist mir auch fraglich).

Wir einigen uns, dass wir beide nochmal unsere Unterlagen prüfen und später nochmal reden und einen Kostenvoranschlag für die Reparatur einholen. Ich informiere mich bei befreundeten Juristen sowie der damaligen Versicherung und alle bestätigen mir, dass ich aus diversen Gründen nicht mehr für die Mehrkosten der Reparatur (1000€) aufkommen muss. Das schildere ich in einer Mail, worauf der Vermieter erstmals erwähnt, dass unter diesen Umständen auch die Erlaubnis zur Nachmietersuche erneut geprüft werden muss. In einem Weiteren Telefonat wird mir mitgeteilt, dass der Vorgang jetzt beim Chef liegt, aber die Übernahme durch einen Nachmieter zum 01.01.2023 in Ordnung ist. Dies lasse ich mir auch indirekt bestätigen durch die Anfrage, ob durch den vereinbarten Mieterwechsel (Nachmieter) die Miete angepasst wird. Auf diese Mail erhalte ich eine Antwort: Ja, Miete wird angepasst, neue Miete wird dann ... sein.

Ich stelle Anfang und Mitte Dezember 2 potentielle Nachmieter vor. Der Chef der hier immer noch selber entscheiden will, ist seit Ende November anscheinenden nicht mehr im Haus und erst am 05.01.2023 wird mir mitgeteilt, dass mein Nachmieter nur angenommen wird, wenn ich mich verpflichte die Handwerker für die Reparatur selber zu beauftragen und mich erheblich an den Kosten beteilige.

Zwischenzeitlich sind beide Nachmieter abgesprungen, da natürlich niemand in Mietverhältnis eintreten will, dass von Anfang an i.wie komisch zu sein scheint, da nicht wie vereinbart zum 01.01. ein Mietvertrag zustande kommt.

Ich habe dem Vermieter mehrfach schriftlich und mündlich versucht darzulegen, warum aus diversen Gründen eine Forderung an mich zur Beteiligung an den Mehrkosten der Reparatur rechtlich nicht haltbar ist. Außerdem gehe ich davon aus, dass im ersten Telefonat bereits eine mündliche Nachmieterklausel dem Mietvertrag hinzugefügt wurde (ansonsten gibt es keine Nachmieterklausel im Mietvertrag). Dass die Nachmieterklausel vereinbart wurde wird in weiteren Mails indirekt bestätigt (einerseits sagt man, man müsse die Nachmieterregelung unter den neuen Umständen doch nochmal prüfen und spätere Mitteilung der neuen Miete nach vereinbarten Mieterwechsel durch Nachmieter).

Was mache ich jetzt am besten? Für mich klingt das ziemlich nach Erpressung.

LG

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105 Antworten
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#1
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
kurz der Sachverhalt: Ich habe vor 7 Jahren 2 Schäden (abstand etwa 4 Monate) am Parkett meiner Wohnung verursacht und diese meinem Vermieter und der Versicherung gemeldet. Die Versicherung hat für den ersten Schaden einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen des gesamten Parketts in Höhe von 450€ reguliert. Durch die Ausführung dieser Reparatur wäre auch der 2te Schaden behoben worden. Die Arbeit sind jedoch nie ausgeführt worden.


Und warum wurde der Schaden nicht schon längst behoben?

Zitat (von go624466-21):
Weiter im Gespräch stellte sich raus, dass der Vermieter davon ausgegangen war, dass die Schäden am Parkett längst behoben sind


Davon hat er auch ausgehen können.

Zitat (von go624466-21):
wie er ohne den Erhalt einer Reparaturrechnung oder ähnlichem davon ausgeht ist mir auch fraglich).


Weshalb sollte er eine Reparaturrechnung erhalten, wenn du die Schäden veruracht und deine Versicherung dafür aufkommen sollte?

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#2
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die Antwort. Der Vermieter hat ja mit der Versicherung selber verhandelt, selber den Kostenvoranschlag eingeholt und sich den Kostenvoranschlag regulieren lassen. Ob er den Schaden dann behebt oder nicht ist natürlich -wie du richtig sagst- ihm selbst überlassen, aber da der Schaden ihm gegenüber reguliert wurde, gibt es doch keinen Grund warum ich jetzt selbstständig den Schaden beheben sollte oder?

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#3
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
Danke für die Antwort. Der Vermieter hat ja mit der Versicherung selber verhandelt, selber den Kostenvoranschlag eingeholt und sich den Kostenvoranschlag regulieren lassen. Ob er den Schaden dann behebt oder nicht ist natürlich -wie du richtig sagst- ihm selbst überlassen, aber da der Schaden ihm gegenüber reguliert wurde, gibt es doch keinen Grund warum ich jetzt selbstständig den Schaden beheben sollte oder?


Das steht so leider nicht im Ausgangsbeitrag, auf den ich meine Antwort natürlich verfasste und bezog

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#4
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Das steht so leider nicht im Ausgangsbeitrag, auf den ich meine Antwort natürlich verfasste und bezog

Da hast du Recht. Sorry.

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#5
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Edit: Beitrag gelöscht

-- Editiert von User am 7. Januar 2023 11:55

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
meine Kündigung zum 31.01.2023 zu besprechen.
Hast du auch tatsächlich schriftlich und fristgerecht und nachweisbar zum 31.1.23 gekündigt?
Möchte der andere WG-Mitbewohner weiterhin dort wohnen?
Zitat (von go624466-21):
und erst am 05.01.2023 wird mir mitgeteilt,
Schriftlich und von welchem *Chef* und was genau?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Ich bin hier auch bei ihnen und würde zumindest den Anfangsverdacht einer Straftat bejahen.

Wenn der Vermieter nachweislich den schaden schon reguliert bekommen hat und jetzt eine Nachmieterakzeptanz von der erneuten Regulierung des damaligen schadens abhängig macht ist das m.e. mindestens eine (strafrechtliche) Nötigung.

Ich an ihrer Stelle würde hier den Druck erhöhen und das genauso kommunizieren. Ob man als Vermieter hier das übliche vorgehen Nachmieter und Auszug davon abhängig gemacht hat für einen schaden der schon reguliert würde nochmal Geld zu verlangen. Wenn ja, dann wird man Strafanzeige stellen. Wenn nein, ob man nun zurecht davon ausgehen kann, dass mit Auszug am 31.1 keine gegenseitige Ansprüche mehr bestehen.
Aber ist natürlich auch eine Frage des persönlichen Geschmacks.

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#8
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Hast du auch tatsächlich schriftlich und fristgerecht und nachweisbar zum 31.1.23 gekündigt?

Nein ich habe nicht gekündigt, da wir ja eine Nachmietervereinbarung getroffen haben. Im Nachhinein hätte ich natürlich trotzdem schriftlich zum 31.01.23 kündigen sollen, aber da das Mietverhältnis bis dahin eig. problemlos war, war ich nicht davon ausgegangen, dass das ganze so enden wird.
Zitat (von Anami):
Möchte der andere WG-Mitbewohner weiterhin dort wohnen?

Eigentlich ja, ist aber natürlich fraglich in weit das möglich ist.
Zitat (von Anami):
Schriftlich und von welchem *Chef* und was genau?

Es handelt sich um eine Vermietungsgesellschaft. Die Kommunikation lief erst nur über eine Mitarbeiterin, als die Situation dann knifflig wurde, wollte der Chef der Gesellschaft die Entscheidungen selber treffen, war aber wie gesagt nicht im Hause, weshalb der Vorgang Wochen lang auf Eis lag. Die Forderung zur Beteiligung an den Reparaturkosten als Voraussetzung für die Annahme des Nachmieters habe ich schriftlich erhalten.

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#9
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
Nein ich habe nicht gekündigt, da wir ja eine Nachmietervereinbarung getroffen haben. Im Nachhinein hätte ich natürlich trotzdem schriftlich zum 31.01.23 kündigen sollen, aber da das Mietverhältnis bis dahin eig. problemlos war, war ich nicht davon ausgegangen, dass das ganze so enden wird.


So wie ich das sehe, kannst du nicht alleine kündigen, da es ja wohl mehrere Hauptmieter gibt.

Eine Erpressung kann ich nicht erkennen

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#10
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Schriftlich und von welchem *Chef* und was genau?

Genau gesagt wurde mir mündlich gesagt, dass der Nachmieter nur akzeptiert wird, wenn ich mich erheblich an den Reparaturkosten beteilige und auf Anfrage einer schriftlichen Bestätigung ist mir dann der vorbereitete Anhang zum Mietvertrag geschickt worden, mit dem der Mieterwechsel hätte stattfinden sollen. In diesem wird festgehalten, dass der Mieterwechsel nur rechtswirksam wird, wenn ich einen Handwerker beauftrage der den Schaden behebt und mich an den Kosten hierfür beteilige.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
Nein ich habe nicht gekündigt,
Tja, dann bleib doch dort wohnen.
Zitat (von go624466-21):
Eigentlich ja, ist aber natürlich fraglich in weit das möglich ist.
Klar ist das möglich, denn es können nur beide aus dem MV raus.
Und das Parkett bzw. die Schäden und irgendwelche Kosten interessieren jetzt niemanden, denn es gibt vorerst keinen Mieterwechsel und auch keinen von dir gesuchten Nachmieter.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#12
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Eine Erpressung kann ich nicht erkennen


Nein aber das hier:
Zitat (von go624466-21):
Der Vermieter hat ja mit der Versicherung selber verhandelt, selber den Kostenvoranschlag eingeholt und sich den Kostenvoranschlag regulieren lassen.

Zitat (von go624466-21):
In diesem wird festgehalten, dass der Mieterwechsel nur rechtswirksam wird, wenn ich einen Handwerker beauftrage der den Schaden behebt und mich an den Kosten hierfür beteilige.

Erfüllt m.e. den Tatbestand der Nötigung.

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119348 Beiträge, 39714x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
Die Forderung zur Beteiligung an den Reparaturkosten als Voraussetzung für die Annahme des Nachmieters habe ich schriftlich erhalten.

Da wäre mal der Wortlaut wichtig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Da wäre mal der Wortlaut wichtig.


6. Diese Anlage hat zur Bedingung und erlangt nur Rechtskraft, wenn der Mieter den Parkettboden
im bisher von Herrn Beck bewohnten Zimmer durch die Firma Bembé gemäß Angebot 1618/
9613547 bis zum (31.01./15.02./01.03./…?)2023 rückstandsfrei instand setzen lässt. Die Ausführung
ist der Vermieterin anzuzeigen und durch diese vor Einzug des neuen Mieters abzunehmen.

7. Bei positiver Abnahme der Reparatur durch die Vermieterin, sowie Vorlage der Rechnung der
Firma Bembé ist die Vermieterin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, sich mit 450,- €
(Versicherungsleistung) + 500,- € (Beteiligung aus Kulanz) = 950,- € an den Kosten zu
beteiligen.

Das sind die beiden Absätze die dem Anhang zum Mietvertrag hinzugefügt wurden, mit dem der neue Mieter den Mietvertrag übernehmen sollte.

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#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Zitat (von go624466-21):
Der Vermieter hat ja mit der Versicherung selber verhandelt, selber den Kostenvoranschlag eingeholt und sich den Kostenvoranschlag regulieren lassen.


Da wäre ja wohl der erste Schritt mal die eigene Versicherung anzurufen und nachzufragen, ob der Schaden tatsächlich reguliert wurde, ich denke mal nicht. Vorher muss man über nix nachdenken, den Auftrag zur Regulierung hätte der VN, hier also der Mieter, in Auftrag geben müssen.

Ich sehe weder Erpressung noch Nötigung, nicht mal ansatzweise.

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#16
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Da wäre ja wohl der erste Schritt mal die eigene Versicherung anzurufen und nachzufragen, ob der Schaden tatsächlich reguliert wurde, ich denke mal nicht


Ist bereits geschehen. Schaden wurde, wie bereits im Eingangsbericht beschrieben, damals nach Kostenvoranschlag in Höhe von 450€ an den Vermieter reguliert. Dieser bestätigt auch dass er den Scheck über 450€ erhalten hat.

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#17
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Auftrag zur Regulierung


Meinst du "Auftrag zur Behebung"? Reguliert ist der Schaden ja bereits.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Ich versteh das Problem jetzt nicht mehr, wie hoch ist der Kostenvoranschlag?
Wenn die VM 500 aus kulanz dazuschießt plus die 450 von der Versicherung, sollte dies doch reichen

Zitat (von go624466-21):
7. Bei positiver Abnahme der Reparatur durch die Vermieterin, sowie Vorlage der Rechnung der
Firma Bembé ist die Vermieterin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, sich mit 450,- €
(Versicherungsleistung) + 500,- € (Beteiligung aus Kulanz) = 950,- € an den Kosten zu
beteiligen.




-- Editiert von User am 8. Januar 2023 10:58

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Da wäre ja wohl der erste Schritt mal die eigene Versicherung anzurufen und nachzufragen, ob der Schaden tatsächlich reguliert wurde, ich denke mal nicht

So wie ich es verstanden habe ist der schaden schon älter.
Damals hat man sich wohl an Vermieter und Versicherung gewandt. Der Vermieter hat dann einen Kostenvorschlag eingeholt und sich dafür entschieden das Geld zu behalten und den Schaden nicht zu regulieren.
Nun ein paar Jahre (?) Später, die Handwerkerkosten und Materialpreise haben sich massiv erhöht, will der Vermieter den schaden doch repariert haben, das damalige Angebote ist hinfällig und das Geld, das zum Schadenszeitpunkt wohl angemessen war reicht nicht mehr.

Jetzt hinzugehen und eine wohl sonst übliche Nachmietervereinbarung unter die Bedingung zu stellen, dass hier erneut Geld für einen schon abgegolten schaden zu zahlen sei erfüllt meiner Meinung nach durchaus den Tatbestand der Nötigung.

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#20
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
Ist bereits geschehen. Schaden wurde, wie bereits im Eingangsbericht beschrieben, damals nach Kostenvoranschlag in Höhe von 450€ an den Vermieter reguliert. Dieser bestätigt auch dass er den Scheck über 450€ erhalten hat.


OK, dann hast du also nur den anderen Schaden zu beseitigen nämlich den, der deiner Meinung nach, "in einem Aufwasch" mit dem gemeldeten einfach so gleich mitbeseitigt hätte werden können.

Da eine Beseitigung des ursprünglichen Schadens nicht erfolgt ist, hast du wohl in den sauren Apfel zu beißen, deine Versicherung hat ja schon signalisiert, dass dieser nachgemeldete Schaden nicht reguliert wird.

Dein VM lässt dich nur aus dem MV, wenn der Schaden nicht beseitigt ist, respektive beide Schäden, wobei der erste durch den VM bezahlt wird, der andere durch dich. Wo ist das Problem?

Letztendlich hast du zwei Möglichkeiten, entweder du lässt dich darauf ein, oder du bleibst. Was allerdings die Behebung des Schadens nur temporär aufschiebt, da dieser spätestens dann behoben werden muss, wenn du tatsächlich ausziehst.

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#21
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Ich versteh das Problem jetzt nicht mehr, wie hoch ist der Kostenvoranschlag?
Wenn die VM 500 aus kulanz dazuschießt plus die 450 von der Versicherung, sollte dies doch reichen


Aktueller Kostenvoranschlag sind 1378,68€. Handwerkerpreise sind halt völlig durch die Decke gegangen seit damals.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
So wie ich es verstanden habe ist der schaden schon älter.
Damals hat man sich wohl an Vermieter und Versicherung gewandt. Der Vermieter hat dann einen Kostenvorschlag eingeholt und sich dafür entschieden das Geld zu behalten und den Schaden nicht zu regulieren.
Nun ein paar Jahre (?) Später, die Handwerkerkosten und Materialpreise haben sich massiv erhöht, will der Vermieter den schaden doch repariert haben, das damalige Angebote ist hinfällig und das Geld, das zum Schadenszeitpunkt wohl angemessen war reicht nicht mehr.


So ist es.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Zitat (von kalledelhaie):
Jetzt hinzugehen und eine wohl sonst übliche Nachmietervereinbarung unter die Bedingung zu stellen, dass hier erneut Geld für einen schon abgegolten schaden zu zahlen sei erfüllt meiner Meinung nach durchaus den Tatbestand der Nötigung.


So ist es ja nicht, der Mieter soll sich beteiligen, da nur ein Schaden reguliert wurde, der zweite eben nicht. Warum sollte der VM diese Kosten tragen?

Zitat (von go624466-21):
kurz der Sachverhalt: Ich habe vor 7 Jahren 2 Schäden (abstand etwa 4 Monate) am Parkett meiner Wohnung verursacht und diese meinem Vermieter und der Versicherung gemeldet. Die Versicherung hat für den ersten Schaden einen Kostenvoranschlag für das Abschleifen des gesamten Parketts in Höhe von 450€ reguliert. Durch die Ausführung dieser Reparatur wäre auch der 2te Schaden behoben worden. Die Arbeit sind jedoch nie ausgeführt worden.


Und der VM unterschlägt ja auch nichts, er beteiligt sich an den Kosten mit dem Anteil, welche die Versicherung reguliert hat.

Zitat (von go624466-21):
7. Bei positiver Abnahme der Reparatur durch die Vermieterin, sowie Vorlage der Rechnung der
Firma Bembé ist die Vermieterin ohne Anerkennung einer Rechtspflicht bereit, sich mit 450,- €
(Versicherungsleistung) + 500,- € (Beteiligung aus Kulanz) = 950,- € an den Kosten zu
beteiligen.


Ich sehe keine Erpressung und keine Nötigung, im Gegenteil ich sehe Entgegenkommen.

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Da eine Beseitigung des ursprünglichen Schadens nicht erfolgt ist, hast du wohl in den sauren Apfel zu beißen, deine Versicherung hat ja schon signalisiert, dass dieser nachgemeldete Schaden nicht reguliert wird.


Das würde ich in Frage stellen. Vor allem vor dem Hintergrund, dass der erste Schaden erst nach Eintritt des zweiten Schadens reguliert wurde, ergibt es für mich keinen Sinn warum der Geschädigte zwei mal die selbe Arbeit bezahlt bekommen sollte, die aber ein mal ausgeführt werden muss. Das widerspricht ja dem Grundsatz des Schadensersatzes, der besagt, dass der Geschädigte nach Regulierung gleichgestellt zum Zeitpunkt vor Eintritt des Schadens sein soll. Wenn der zwei mal reguliert wird und mit einer Ausführung der Reparatur beide Schäden behoben sind, steht der Vermieter ja besser da als vor Eintritt des Schaden (Er hat den neuwertigen Boden und zusätzliches Geld auf dem Konto).

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Um das ganze vielleicht etwas abzukürzen: Selbst wenn ich mich an den nun entstandenen Mehrkosten der Reparatur beteiligen muss/diese ganz übernehmen muss, muss ich dennoch nur den Zeitwert erstatten. In bestehenden Urteilen wird davon ausgegangen, dass Parkett alle 12 Jahre abgeschliffen und neu versiegelt werden muss. Daher müsste ich selbst in diesem Fall nur für 4/12 (Parkett ist bereits 8 Jahre alt) aufkommen. Das entspräche dann ziemlich genau den 450€ die meine Versicherung damals bezahlt. Dass ich mich also an Kosten beteiligen muss, ist auch aus diesem Grund zu verneinen. Auch das wurde dem Vermieter bereits mitgeteilt, interessiert ihn aber auch nicht, er geht weiter wie oben beschrieben vor.

-- Editiert von User am 8. Januar 2023 11:38

0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Ich sehe keine Erpressung und keine Nötigung, im Gegenteil ich sehe Entgegenkommen.


Dann guck am besten nochmal genauer hin. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31903 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
Das sind die beiden Absätze die dem Anhang zum Mietvertrag hinzugefügt wurden, mit dem der neue Mieter den Mietvertrag übernehmen sollte.
Sorry, aber ohne Kündigung des MV ist das mit dem Geld doch heiße Luft, oder?

Was willst du erreichen?

Kündige doch selbst erstmal frist-und formgerecht...oder kläre mit dem WG-Mitbewohner, ob er auch ausziehen würde (vermutlich bekommt er nun von dem VM keinen eigenen neuen MV?)

Zitat (von go624466-21):
Auch das wurde dem Vermieter bereits mitgeteilt, interessiert ihn aber auch nicht, er geht weiter wie oben beschrieben vor.
Warum sollten ihn auch irgendwelche Urteile interessieren?

Zitat (von go624466-21):
dass Parkett alle 12 Jahre abgeschliffen und neu versiegelt werden muss.
Nö, nicht so pauschal. Es kann im Einzelfall aber vor Gericht so entschieden werden.
Wie lange wohnst du schon dort bzw. wie alt ist der Parkettboden?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#28
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4505 Beiträge, 538x hilfreich)

Zitat (von go624466-21):
Dann guck am besten nochmal genauer hin. ;)


Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was". Du kannst ja wohnen bleiben, das Problem der Schadensbeseitigung wird sich irgendwann wieder vor dich werfen, wenn du tatsächlich ausziehst.

2x Hilfreiche Antwort

#29
 Von 
Tehlak
Status:
Praktikant
(930 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Wir sind hier nicht bei "Wünsch dir was". Du kannst ja wohnen bleiben, das Problem der Schadensbeseitigung wird sich irgendwann wieder vor dich werfen, wenn du tatsächlich ausziehst.


Und dann informiert man anschließen die lokale Staatsanwaltschaft über den versuchten Betrug.

Es gab Schäden, der Vermieter hat diese Schäden per Geldauszahlung regulieren lassen. Jeder Versuch noch einmal Geld für die Schäden zu kassieren ist schlicht und einfach eine (versuchte) Straftat.

0x Hilfreiche Antwort

#30
 Von 
go624466-21
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Sorry, aber ohne Kündigung des MV ist das mit dem Geld doch heiße Luft, oder?


Oben bereits beschrieben: Es ist eine mündliche Nachmietervereinbarung geschlossen worden, die mehrfach indirekt schriftlich bestätigt wurde. Wenn ich also einen potentiellen Nachmieter stelle, brauche ich nicht zu kündigen. Lehnt der Vermieter den Nachmieter grundlos ab, so bin trotzdem aus dem Vertrag raus auch ohne Kündigung.
Zitat (von Anami):
Was willst du erreichen?

Auflösung des Mietvertrags zum vereinbarten Datum des vereinbarten Mieterwechsels zum 01.01.2023, Bestätigung, dass keine weiteren Forderungen gegen mich bestehen und Auszahlung meiner Kaution.

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