Erpressung durch Vermieterin?

20. Dezember 2012 Thema abonnieren
 Von 
Schubdüse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Erpressung durch Vermieterin?

Hallo in die Runde.

Es geht um eine Mietminderung - meine Freundin (Studentin) hatte 4 Wochen lang kein warmes Wasser, 3 Wochen lang tagsüber keine Toilette. Für die Nacht hat man ihr nur ein "Behelfsklo" ohne Wasserspülung aufgebaut.
Einer Rechtsberaterin nach hätte meine Freundin Anrecht auf eine Mietminderung von 50-80%, daraufhin hat sie nur 50% gezahlt.

Nun hat die Vermieterin ihr einen handschriftlichen Brief geschickt, in dem u.a. folgendes steht:
Dass das Ganze 4 Wochen lang gedauert hat, lag an der "erheblichen Unzuverlässigkeit der Elektrofirma".
Für März hatte sie sowieso eine Mieterhöhung um 10 EUR geplant, wenn meine Freundin aber weiterhin an der Mietminderung für diesen Monat festhalten würde, würde sie sich "ernsthaft darüber Gedanken machen, die Miete um 15 statt 10 EUR zu erhöhen, was rechtlich erlaubt wäre".

Unter dem Strich also:
Verzichten Sie freiwillig auf die Mietminderung, sonst erhöhe ich die Miete um 15 statt 10 EUR.

Ist das nicht Erpressung?
Ich wäre für einen Tipp sehr dankbar.

Viele Grüße,
Christian

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Bevor man von Erpressung redet, sollte man abwarten, mit welcher Begründung die Erhöhung der Miete vorgenommen werden soll. So einfach nach Gutsherrenart sind Mieterhöhungen nicht durchzusetzen.

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#2
 Von 
Schubdüse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Liane,

die Begründung für die Mieterhöhung um 15 statt 10 EUR hat sie ja bereits in diesem Brief gegeben.
Wenn meine Freundin auf die Mietminderung für die Zeit der Bauarbeiten nicht verzichtet...

Es geht uns nicht um die Mieterhöhung als solche, sondern nur um die zusätzlichen 5 EUR.

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#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Die Vermieterin wird wohl kaum ihre Mieterhöhung mit der gerade erfolgten Mietminderung begründen. Das wäre Dummheit.
Die Vorgehensweise der Vermieterin halte ich für Erpressung. Ob es für eine Strafverfolgung ausreichen würde, möchte ich bezweifeln, aber diese Frage solltest du vielleicht mal in einem Forum für Strafrecht stellen.



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#4
 Von 
Schubdüse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Die Vermieterin wird wohl kaum ihre Mieterhöhung mit der gerade erfolgten Mietminderung begründen. Das wäre Dummheit.


Sie hat in ihrem Brief (handschriftlich verfasst und unterschrieben) ja bereits unverhohlen erklärt, warum bzw. unter welchen Umständen sie plant, die Miete um 15 statt 10 EUR anzuheben, nämlich wenn meine Freundin ihr Recht auf Mietminderung geltend macht.

Uns geht es nicht darum, die Frau auf jeden Fall anzuzeigen, meine Freundin will nur nicht 15 statt der geplanten 10 EUR Mieterhöhung zahlen, nur weil sie auf ihr Recht besteht. Dass sie tatsächlich ein Anrecht auf Mietminderung hat, hat die Vermieterin übrigens nicht bestritten.

-- Editiert Schubdüse am 20.12.2012 20:06

-- Editiert Schubdüse am 20.12.2012 20:08

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#5
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Das schon, aber sie wird dann vermutlich im Januar oder März, je nachdem wie das gemeint war, ein stinknormales Mieterhöhungsbegehren versenden, gegen das deine Freundin wenig machen kann, wenn es korrekt ist.

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#6
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
... meine Freundin will nur nicht 15 statt der geplanten 10 EUR Mieterhöhung zahlen, nur weil sie auf ihr Recht besteht.

von Schubdüse am 20.12.2012 19:58


Es ist schon interessant...

Die eigenen Rechte werden mit großer Selbstverständlichkeit wahrgenommen. Wenn von Vermieterseite das gleiche angekündigt wird, wird das als Erpressung gesehen.

Vom Vermieter gibt es ein Vergleichsangebot, nach dem beide Seiten auf Rechte verzichten sollen. Dieses Angebot kann man annehmen oder es lassen. Alternativ kann man auch weiter über die Bedingungen verhandeln. Mit Erpressung hat das jedenfalls nicht geringste zu tun...

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#7
 Von 
JollyJumper
Status:
Lehrling
(1164 Beiträge, 365x hilfreich)

Wenn die Vermieterin im Rahmen der gesetzlich vorgegebenen Möglichkeit Ihre Mieterhöhung bis zum maximal zulässigen ausschöpft so ist das keine Erpressung. Das wird auch nicht zur Erpressung wenn sie es wir vorliegend etwas undiplomatisch offeriert.
Sieh es vielmehr als Vergleichsangebot von der besseren Verhandlungsposition an.

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#8
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Das ist in meinen Augen eine Frage der Formulierung. Man kann natürlich ein Schreiben, welches als Erpressung formuliert ist, mit aller Gewalt in ein "Vergleichsangebot" umdeuten, aber das muss man nicht. Ein Vergleichsangebot klänge anders.

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#9
 Von 
Schubdüse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

quote:
Es ist schon interessant...

Die eigenen Rechte werden mit großer Selbstverständlichkeit wahrgenommen. Wenn von Vermieterseite das gleiche angekündigt wird, wird das als Erpressung gesehen.

Das klingt jetzt ein bißchen so, als wäre unser Anliegen unredlich. Ihr habt vermutlich Recht, dass es sich juristisch gesehen nicht um Erpressung handelt, es steht aber doch außer Frage, dass es sich nicht wirklich um ein Vergleichsangebot handelt, auch wenn man das so darstellen könnte.

Aber wir nehmen das dennoch als Anregung und werden für einen neuen "Vergleich" eruieren, wieviel Mietminderung meiner Freundin tatsächlich zusteht.
Ich wollte mich oben nur kurzfassen, es gab noch wesentlich mehr "Unannehmlichkeiten".

Es gab nicht nur 4 Wochen kein warmes Wasser, 2 Wochen davon gab es auch keine Dusche, auch keine kalte. Vorschlag von der Vermieterin war, im Schwimmbad zu duschen (was kostenpflichtig ist) und tagsüber die Nachbarn zu bitten, deren Toilette benutzen zu dürfen - wenn sie (meine Freundin!!) diesen Nachbarn ein bißchen Geld geben würde, hätten die sicherlich nichts dagegen.
Die Handwerker haben von der Vermieterin außerdem unangekündigt den Wohnungsschlüssel bekommen, obwohl sie sogar selbst gar keinen Schlüssel besitzen dürfte - zumindest sagte das die oben erwähnte Rechtsberaterin (von der Studentenhilfe). Die Handwerker sind dort ein- und ausgegangen, wie und wann sie wollten.

Wir wussten zu dem Zeitpunkt leider noch nicht, dass die Vermieterin dazu kein Recht hatte, sonst hätten wir das natürlich sofort mit ihr geklärt.

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#10
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Auch ich würde hier keine "Erpressung" sehen, sonst wäre jedes Verhandlungsangebot eine "Erpressung". Die Frage wäre eher, ob die Mieterhöhung überhaupt durchsetzbar ist. Ihr könnt natürlich die Miete mindern und der Mieterhöhung widersprechen, sofern sie unberechtigt ist.



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#11
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Dazu möchte ich folgenden fiktiven Fall zur Diskussion bringen:

Der VM möchte das Bad renovieren, obwohl es noch funktionsfähig ist. Handwerker bieten eine Nottoilette für die Dauer der Arbeiten: 10-14 Tage. Waschen kann man sich auch in der Küche ist die Antwort vom Handwerker. Die Handwerker brauchen natürlich für die Dauer der Arbeiten täglichen Zutritt zwischen 7 und 16 Uhr. Es handelt sich um Modernisierungsarbeiten, die zu dulden sind.
VM bietet an, ggf. einen Urlaub der Mieter zu berücksichtigen und 1 Monat Mieterlass für die Unannehmlichkeiten. Vermieter bittet, das Material in der Garage lagern zu dürfen und, da das Angebot der Handwerker nur auf bestimmte Dauer gültig ist, auf die 3 Monate Ankündigungsdauer zu verzichten.
Der Mieter ist in höchstem Maß unkooperativ.....
=>der VM baut kein Bad ein, der Mieter bekommt erst einmal die gesetzlich mögliche Mieterhöhung


Natürlich kann die Vermieterin in Deinem Fall ihren Schaden durch Mietminderung bei den Handwerkern, die im Verzug waren, wieder einklagen. Ist das zielführend?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#12
 Von 
Schubdüse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Susanne

Das ist genau das Verhalten, dass wir uns von der Vermieterin gewünscht hätten, dann wäre ein Mietminderung nie zum Thema geworden.
(Das "wir" ist übrigens solidarisch gemeint, wir wohnen nicht zusammen. Und meine Freundin heißt Klara, dann muss ich nicht immer "meine Freundin" schreiben.)

Die VM hätte Klara zumindest fragen können, ob sie den Handwerkern einen Wohnungsschlüssel überlassen würde. Stattdessen steht Klara morgens auf und rennt im Bad zwei fremden Männern in die Arme, die gerade das Bad vermessen.

Die VM hätte auch zunächst mal fragen können, ob Klara während der Bauarbeiten im nahen Schwimmbad duschen würde, wenn sie ihr die Duschmarken/Eintritt zahlt. Hat sie aber nicht - "Sie können ja im Schwimmbad duschen" war alles, was sie gesagt hat.

Die VM hätte sich bei den anderen Hausbewohnern erkundigen können, ob Klara tagsüber deren Toilette benutzen darf. Aber auch das hat sie nicht gemacht...sie hat Klara nur diesen "Tipp" gegeben mit dem Zusatz, sie sollte den Nachbarn dafür ein bißchen Geld geben...nach dem Motto "das gehört sich ja so".

Ich habe noch eine Frage zur Mieterhöhung. Wenn ich das hier richtig verstehe, muss ein VM immer schriftlich begründen, warum er die Miete erhöht.

Klara wohnt mit zwei weiteren Studentinnen zusammen in der Wohnung...alle drei haben aber einen eigenen Mietvertrag mit der VM, es wohnt also niemand zur Untermiete.
Die beiden anderen waren aber während der Bauarbeiten sowieso im Ausland, deswegen fordern sie auch keine Mietminderung.
Geplant waren nun jeweils 10 EUR Mieterhöhung für alle drei, jetzt soll aber Klara als Einzige "wahrscheinlich" 15 statt 10 EUR zahlen.
Kann die Vermieterin sich bei der Begründung auch irgendwas aus den Fingern saugen, warum sie für Klara die Miete mehr erhöhen möchte als für die beiden anderen?

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#13
 Von 
Koenig Arthur
Status:
Praktikant
(633 Beiträge, 212x hilfreich)

Die Vermieterin schein ein wenig hoheitlich gehandelt zu haben ... ; Handwerker, die einfach hereinkommen ... : nicht lustig.
Wieso hatte die Vermieterin ueberhaupt einen Schluessel ?



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#14
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Es gibt ein Urteil des BGH, das hilft vielleicht weiter, auch wenn es nicht direkt diesen Fall trifft. Ein Haus wurde modernisiert, natürlich in Verbindung mit den ganzen Unannehmlichkeiten für die Mieter. Eine Mietpartei bestand auf eine Mietminderung und zog sie dann auch durch, die anderen Mieter nicht. Daraufhin bekam dann auch nur diese eine Mietpartei nach Ende der Arbeiten die Modernisierungserhöhung aufgebrummt, die anderen Mieter nicht.

Fand der Bundesgerichtshof absolut okay.

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#15
 Von 
Schubdüse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Anjuli:

Danke für deine Antwort, aber ohne genaue Quellenangabe nützen solche Infos leider so rein gar nichts.

Ist das nicht ziemlich unwahrscheinlich, dass ein Vermieter nach der Modernisierung des Hauses auf eine Mieterhöhung (außer bei besagter Mietpartei) verzichtet? Womöglich auch noch langfristig?

Kann man das Urteil irgendwo nachlesen? :???:

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Klar: http://mieterstreit.de/vertragsrecht/nutzungsrechte/rechtsanwalt/2009/10/bgh-gleichbehandlung-bei-mieterhoehung-einzelner-mieter-einer-genossenschaftswohnung/

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#17
 Von 
Schubdüse
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

@ Anjuli:

Dankeschön.

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