Hallo,
Gibt es grundsätzlich Ersatzansprüche an den Vermieter wg. vorgenommer Schrankeinbauten wenn dieser wg. Eigenbedarf kündigt?
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Ersatzansprüche wg. Einbauten
Hallo "Siam",
grundsätzlich hat man in deinem Fall keine Ansprüche gegen den Vermieter.
ABER: Du kannst deinem Vermieter anzeigen, dass du schöne Einbauten angebracht hättest, du du wegnehmen wirst, wenn er kein Interesse daran hat. Bekundet er Interesse, Preis aushandeln!
Mit schönen Grüßen
D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt
"Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben." (Quelle unbekannt)
DAS könnte aber auch ein Eigentor werden, denn der Vermieter darf wahrscheinlich verlangen, die Mietsache wieder in den Zustand bei Übernahme durch den Mieter zu versetzen. Einbauschränke und ähnliches hinterlassen Spuren, also muss dann gegipst oder gar verputzt, tapeziert oder gefliest, angestrichen oder verfugt werden.
Eine ehemalige Vermieterin hat zwei Fliesen in der Küche, in einer Höhe von 1,60m auswechseln lassen, weil bedingt durch die Montage einer Dunstabzugshaube Bohrlöcher nicht zu vermeiden waren. Selbstredend hat der Folgemieter dort einen Hängeschrank montiert, welcher die Bohrlöcher verdeckt hätte.
Für den Austausch der Fliesen wollte der Fliesenleger seinerzeit beinahe 500,-DM berechnen, was ich ziemlich aberwitzig fand, zumal ich mich zur Zeit der Fliesenerneuerung mit Kollegen im gegenüberliegenden Gebäude befand, und wir die Arbeit des guten Mannes immer im Auge hatten :-)
Aus den 500,-DM wurden 130,-DM und trotzdem fand ich´s unverschämt, aber egal...
Also Vorsicht bei entsprechenden Verhandlungen.
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Das sind gute Hinweise von "Kobold", die natürlich Beachtung finden sollten.
Hallo "Anna",
also ich bleib bei meiner Meinung bzw. schließe mich dem Kollegen an. Kaufvertrag sollte erst nach Eintritt der Bedingung zustandekommen.
Oder es hat noch gar keine Einigung vorgelegen.
Mit schönen Grüßen
D.P.M. Sevriens
Rechtsanwalt
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