Ersatzwohnung

31. Mai 2013 Thema abonnieren
 Von 
Bernd Kowalsky
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 5x hilfreich)
Ersatzwohnung

Hallo, ich wurde im Januar von meinem VM wg Eigenbedarf auf März 2014 gekündigt. Nun habe ich mitbekommen, dass im Haus eine Wohnung frei wird. Jetzt bewohn ich 60qm (DG), die freigewordene Wohnung ist 39qm groß und liegt direkt über einer Pizzeria. Der VM möchte mir aber diese Wohnung nicht anbieten, da er sagt, dass sie nicht vergleichbar sei und ohnehin in 2 Jahre saniert werden muss (Bad, WC). Hab ich ne Chance die kleinere Wohnung dennoch als Ersatz zu bekommen? Darf dann die Miete höher sein als bisher?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3432 Beiträge, 1957x hilfreich)

Unser einer Ersatzwohnung wird i.A. eine vergleichbare Wohnung verstanden. Hier z.B. eine Definition "eine vergleichbare, im selben Haus oder in der selben Wohnanlage ihm zu diesem Zeitpunkt zur Verfügung stehende Wohnung, die vermietet werden soll"
http://www.wohnung.com/eigenbedarf/

Die geschilderte freie Wohnung weicht da in 3 Punkten ab:
- erheblich geringere Größe
- schlechtere Lage
- nur für begrenzte Zeit verfügbar bzw. soll gar nicht vermietet werden

Im Zweifel müsste ja zunächst einmal auf Bestehen der Anbietpflicht für diese Wohnung geklagt werden. Statt Kosten für eine solche Klage zu riskieren, um bestenfalls für 2 Jahre schlecht unterzukommen, scheint es mir sinnvoller, sich lieber gleich eine vergleichbare Wohnung zu suchen.

Der Mietpreis dürfte übrigens den ortsüblichen Mietpreis nicht erheblich übersteigen.
http://www.anwaltonline.com/urteile/eigenbedarf/eigendbedarf_010.html

Liegt denn die derzeitige Wohnung unter dem ortsüblichen Mietpreis?

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""Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Diete"

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