Hallo,
Ich habe ein Kleines Problem
Bin seit Jahren Selbständig als Schneider
Und habe ein Geschäft.
In diesem Geschäft ist es so, dass der "keller"/abstellraum über eine türe mit dem Geschäft verbunden ist und ich diese überqueren muss um auf die Toilette zu gehen, auserdem habe ich eine mündliche abspraxhe mit dem vermieter das ich den abstellraum in grenzen mitbenutzen darf, ein kleiner tisch wo mwine kaffee maschiene darauf ist und wo ich etwas essen zu mir nehmen kann, da das Gesxhäfft sehr klein ist.
Doch nun wurde das gebäude verkauft und der neue Vermieter meint dass er aus diesem Abstellraum eine wohnung machen möchte, und ich somit kein zugriff auf diesen abstellraum habe, da das geschäfft kompöett mit schaufenster übeeseht ist, war es nett dass ixh mixh dort mal kurzvzurück ziehen konnte um etwas zu essen, wine klwine pause einzulegen usw. Darf der neuer vermieter mir einfaxh den zugriff verwähren?
Und der Angelpunkt an dem ganze ist, das mir der zugang zur toiltte deutlch erschwert wird! Da ich durch diesen abstellraum laufen muss um auf die Toilette zu gehen! Der neue vermieter meint jetzt dass ich einfach das geschäfft velassen soll und um das gebäude rum laufen soll und von dort aus den zugrifd auf die gesagt toilette zu bekommen, da diese mit einem garagentor verbunden ist.
Doch ich kann als selbständiger nicht einfach des Geschäft verlassen und um das gebze gebäude laufen um nur auf die toilette zu gehen! Auserdem habe ich auch eine blasen Schwäche wodurch ich öfters als manch anderer aif die toilette muss.
Kann ich da irgend etwas unternehmen? Vorallem da der zugang zur toilette mir deutlich erschwert wird
Erschwerter Zugang zur Toilette
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Zitatda das geschäfft kompöett mit schaufenster übeeseht ist, war es nett dass ixh mixh dort mal kurzvzurück ziehen konnte um etwas zu essen, wine klwine pause einzulegen usw. :
Tastatur kaputt?
Zitatauserdem habe ich eine mündliche abspraxhe mit dem vermieter das ich den abstellraum in grenzen mitbenutzen darf, :
Mietverträge sind einzuhalten.
3 Probleme:
1. mündliche Absprachen lassen sich nicht wirklich gut beweisen. Steht der alte Vermieter noch zur Verfügung um das zu bestätigen?
2. Das scheint nur eine Leihe/Gefälligkeit zu sein. Diekann jederzeut grundlos und kurzfristig beendet werden.
3. Dein Mietvertrag lässt sich von Seiten des Vermieters in der Regel recht schnell beenden. Welche Kündigungsfristen hat der Vermieter einzuhalten?
Hallo,
ich geh mal davon aus, dass im Mietvertrag zu dem beiden Problemen nicht s steht. Leider.
Fein raus wärst Du, wenn Dein alter Vermieter Dir bestätigt, dass der Zugang zur TO mündlich zugesagt wurde. Eine mündliche Zusage gilt und nur weil der Vermieter wechselt kann diese nicht einfach gekippt werden.
In wie weit Du dich auf Treu und Glauben berufen könntest, kann ggf, nur ein Anwalt klären. §241
, 243 BGB
. Es ist jedenfalls SEHR unüblich, die To nur über den Hof bei Wind und Wetter erreichen zu können. Das sollte dann schon im Mietvertrag als Einschränkung erwähnt sein.
Was die Mit-Nutzung des anderen Raums betrifft, hat Du eher schlechte Karten. Wenn die Zusage nicht bewiesen werden kann und der alte Vermieter behauptet, die Nutzung wäre nur bis Widerruf.
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Danke für die schnelle Antwort
Da ich sehr gut mit meinem Alten Vermieter bin würde er bestimmt zusichern dass wir eine mündliche absprache haben.
Und die toilette ist im Mietvertrag drinn, aber der zugang ist deutlich erschwert wenn ich dem abstellraum nicht mehr als durchgang verwendem darf.
Der Mietvertrag ist unbefristet
ZitatFein raus wärst Du, wenn Dein alter Vermieter Dir bestätigt, dass der Zugang zur TO mündlich zugesagt wurde. :
Wieso? DerZugang zur Toilette ist ja gar nicht strittig, der wird ja nicht verweigert.
ZitatDa ich sehr gut mit meinem Alten Vermieter bin würde er bestimmt zusichern dass wir eine mündliche absprache haben. :
Das sollte er dann an besten schriftlich bestätigen.
Dann wäre nur noch Problem 2. und 3. vorhanden ...
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