Nach einem Wohnungswechsel haben wir unseren ehemaligen Vermieter aufgefordert, uns fristgerecht die Nebenkostenabrechnung für 2003 zuzustellen. Diese hat er uns (verspätet) Anfang 2005 zugestellt. Das resultierrende Guthaben hat er trotz mehrfacher Aufforderungen bislang nicht erstattet.
Gibt es hierfür Fristen, die vom Vermieter einzuhalten sind?
Herzlichen Dank im Vorraus.
Gruß
Christian
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Erstattung aus Nebenkostenabrechnung
15. Februar 2005
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Frage vom 15. Februar 2005 | 18:33
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Erstattung aus Nebenkostenabrechnung
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#1
Antwort vom 15. Februar 2005 | 21:37
Von
Status: Lehrling (1913 Beiträge, 234x hilfreich)
Dann würde ich mir das doch einfach von der folgenden Miete abziehen
#2
Antwort vom 15. Februar 2005 | 22:32
Von
Status: Unbeschreiblich (47502 Beiträge, 16808x hilfreich)
@lilicat
Wenn man schon ausgezogen ist, dann geht das schlecht.
Wenn er trotz Aufforderung nicht zahlt, dann musst Du weitergehende Maßnahmen einleiten, z.B. einen gerichtlichen Mahnbescheid.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 16. Februar 2005 | 21:31
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 1x hilfreich)
Habe in etwa das gleiche Problem.
Auf meine Anfrage habe ich auch noch keine konkrete Antwort erhalten (Fristen etc.).
Ich denke mir mal, daß man es sowieso nicht einfach einbehalten dürfte.
Ich fordere meine VM erneut schriftlich auf mit einer Fristsetzung, ansonsten klage ich es ein (muß wohl).
LG
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